Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 28
Finanzierung der Aufwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Projekts Digital Pakt Schule Hessen gemäß Hessischem Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG) in den Schulen der Stadt Offenbach am Main mit notwendigen Elektroanschlüssen und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-330 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.10.2022,
2021-26/DS-I(A)0374

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Finanzierung der Aufwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Projekts Digital Pakt Schule Hessen gemäß Hessischem Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG) mit notwendigen Elektroanschlüssen für die Schulen der Stadt Offenbach am Main in Höhe von 6.564.595,55 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 03130100.0809000060, „Nicht geförderte bauliche Nebenleistungen Digitalpakt“, Investitionsnummer 0313010800602201, wie folgt bereit:

 

Haushaltsmittel 2022                                                                          3.000.000,00 €

Überplanmäßige Haushaltsmittel 2022                                           1.904.143,55 €

Haushaltsmittel 2023                                                                          1.660.452,00 €

Gesamt                                                                                                 6.564.595,55 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel 2022 in Höhe von 1.904.143,55 € erfolgt mittels Beschluss gem. § 100 HGO überplanmäßig.

 

Die Umsetzung der Mittel erfolgt über den Jahresabschluss 2022.

 

Die Deckung erfolgt durch die Reduzierung der Planmittel um 1.000.000,00 € auf dem Produktkonto 03130100.0550000060, „Ankauf von Klassenraummodulen“, Investitionsnummer 0313010500601701, sowie durch die Reduzierung der Planmittel um 904.143,55 € auf dem Produktkonto 12010100.0952004360, „Straßenbau Goethering von Strahlenberger Str. bis Nordring (2. BA)“, Investitionsnummer 1201010900601602.

Um das Vorhaben „Straßenbau Goethering von Strahlenberger Str. bis Nordring (2. BA)“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen die Mittel im Haushalt 2023 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023.

 

Die Mittel für das Projekt „Nicht geförderte bauliche Nebenleistungen Digitalpakt“ sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 von 0,00 € auf 1.660.452,00 € zu erhöhen.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV Finanzmittel aus den oben angegebenen Produktkonten in Höhe von 5.880.345,55 € für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt, die für Aufwendungen im Kontext des Digitalpakt-Schule-Gesetzes entstanden und abzurechnen sind. Für die Beethovenschule und die Theodor-Heuss-Schule wird die Firma Hochtief im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von voraussichtlich 684.250.00 € beauftragt.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können die Schulen, in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, laut der beiliegenden Aufstellung mit für den Digitalpakt notwendigen Elektroanschlüssen ausgestattet werden.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung