Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0403Ausgegeben am 03.11.2022

Eing. Dat. 03.11.2022

 

 

 

 

 

„Umbau und Renovierung der Innenräume der ehemaligen Fröbelschule zur Deckung des interimsweisen Raumbedarfs des neuen Gymnasiums am Güterbahnhof“, Goethestraße 10 - 12 in Offenbach am Main

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-372 (Dez. IV, Ämter 40 und 60) vom 02.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Dem Umbau und der Renovierung der Innenräume der ehemaligen Fröbelschule, Goethestraße 10 - 12 in Offenbach am Main, zur Deckung des interimsweisen Raumbedarfs, auf Grundlage der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe von 6.400.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Finanzmittel werden wie folgt bereitgestellt:

 

       01010800.6161000260, „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur“,

       Projektnummer V2009

Haushaltsmittel 2022 und früher:                                         3.750.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen i. H. v. 3.750.000,00 €)

Haushaltsmittel 2022 und früher:                                            320.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen i. H. v. 320.000,00 €)

Haushaltsmittel 2024:                                                                330.000,00 €
Haushaltsmittel 2025:                                                         400.000,00 €


Neue Investitionsmaßnahme

Haushaltsmittel 2023:                                                             1.600.000,00 €

Gesamt                                                                             6.400.000,00 €

 

Die Deckung der Rückstellungen in Höhe 320.000,00 € erfolgt aus Rückstellungen aus dem Produktkonto 01011300.6161000560, „Raumprojektbudget Amt 60“.

 

Die 1,6 Mio. € werden im Budget von Amt 40 investiv auf einer neuen Investitionsmaßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff über die Änderungsliste angemeldet.

 

Die erforderlichen Mittelanpassungen in den Jahren 2023 bis 2025 erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff über die Änderungsliste und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium.

 

3.       Die Finanzierung in Höhe von 1.600.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 1.162.398,96 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 409.118,96 €, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind im derzeitigen RDLV-Budget für die ehemalige Fröbelschule enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre nicht.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.       Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I und II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Mit Beschluss zur Errichtung eines neuen Gymnasiums in Offenbach-Ost (im folgenden Gymnasium am Güterbahnhof) vom 21.07.2022, Nr. 2021-26/DS-I(A)0311 „Errichtung eines Gymnasiums“, hat die Stadtverordnetenversammlung der Errichtung eines Neubaus für ein Gymnasium am Güterbahnhof und der interimsweisen Unterbringung der Schülerschaft bis zur Fertigstellung am Standort Goethestraße 10 – 12, 63067 Offenbach zugestimmt.

 

Das neue Gymnasium am Güterbahnhof wird fünf bis sechszügig geführt werden und ist als ganztägig arbeitende Schule mit MINT-Schwerpunkt vorgesehen.

 

Gemäß den Berechnungen des Stadtschulamts übersteigen die durch das Bevölkerungswachstum erwarteten Schülerzuwächse ab dem Schuljahr 2023/24 die Aufnahmekapazitäten der bestehenden Offenbacher Gymnasien.

 

Da die Fertigstellung des Neubaus für das neue Gymnasium am Güterbahnhof zum Schuljahr 2027/28 geplant ist, ist es erforderlich für den geplanten Start mit zunächst drei Klassen ab dem Schuljahr 2023/24 in sehr kurzer Zeit einen zweckentsprechenden Interimsstandort einzurichten.

Das Gebäude der ehemaligen Fröbelschule, Goethestraße 10 – 12 hat sich hierfür als geeigneter Standort ergeben.

 

Lage, Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Bei dem Gebäude der ehemaligen Fröbelschule handelt es sich um ein in Teilen zwei-, drei- und viergeschossiges Bauwerk, das bisher als Förderschule mit den entsprechenden Anforderungen an Raumgrößen und Ausstattung für bis zu 120 Schülerinnen und Schüler genutzt wurde.

 

 

Die letzten größeren Renovierungs- und Umbaumaßnahmen fanden im Jahr 1978 statt. Im Jahr 2010 wurden zwei Fassaden des zweigeschossigen Gebäudeteils gedämmt. Die Fassaden des Hauptgebäudes sind nicht gedämmt. Die vorhandenen Aluminium-Fenster sind bereits mit einer Doppelverglasung versehen.

Bezogen auf Alter und Bausubstanz ist das Gebäude energetisch gesehen in einem guten Zustand.

 

Die Schule befindet sich im Stadtteil Nordend an der Goethestraße.

 

Flurstück: 534/8, Flur 3, Gemarkung Offenbach am Main

 

Grundstücksfläche: ca. 4.525 m².

 

Schulhoffläche: die bespielbare Fläche beträgt ca. 2.300m². Dies entspricht rund 6,4 m² pro Schüler / Schülerin.

 

Brutto-Grundfläche (BGF):             ca.   3.290 m²

Netto-Raumfläche (NRF):             ca.   2.670 m²

davon Nutzungsfläche (NUF):      ca.   1.890 m²

Brutto-Rauminhalt:                         ca. 12.000 m³

 

Raumprogramm und Beschreibung der Maßnahme

Die Schule soll im Rahmen der Maßnahme „Umbau und Renovierung der Innenräume der ehemaligen Fröbelschule zur Deckung des interimsweisen Raumbedarfs des neuen Gymnasiums am Güterbahnhof“ für eine Dreizügigkeit mit bis zu 360 Schülerinnen und Schülern hergerichtet werden.

 

Zu diesem Zweck sollen die Räumlichkeiten unter Einhaltung der Standards für Offenbacher Schulen kurzfristig und mit effizienten Mitteln baulich an die neue Nutzung angepasst werden.

Eine gesetzeskonforme und den Sicherheitserfordernissen genügende Brand- und Gefahrenprävention wird sichergestellt.

 

Im Einzelnen handelt es sich um das folgende abgestimmte Raumprogramm:

Schulbereich:

-       zwölf Klassenräume                                              je ca. 60 m²

-       zwei naturwissenschaftliche Räume                  je ca. 70 m²

-       vier Räume für Unterrichtsvorbereitung             je ca. 30 m² (ein Raum nur 20 m²)

-       Kunst- und Musikraum                                          ca. 120 m²

-       Bibliothek als Lernlandschaft                               ca. 90 m².

 

Verwaltungsbereich:

-       Schulleitung                                                           ca. 16 m²

-       Stv. Schulleitung                                                    ca. 14 m²

-       Sekretariat                                                                ca. 17 m²

-       Büro Ganztag                                                          ca. 12 m²

-       Lehrerzimmer                                                          ca. 40 m².

 

Sanitärräume inkl. einer barrierefreien WC-Anlage werden für die einzelnen Bereiche in der erforderlichen Anzahl bereitgestellt.

Die zwei naturwissenschaftlichen Räume für Physik und Biologie sind als multifunktional nutzbare Räume geplant. Ebenso soll die Bibliothek im obersten Stockwerk multifunktional genutzt werden können. Sie ist als Lernlandschaft vorgesehen.

Die bestehende Mensa (System Cook and Hold) kann ohne Umbau weiterbetrieben werden.

 

Für das Schuljahr 2023/24 werden zunächst drei Klassenräume, der Mensabereich und der Verwaltungsbereich bereitgestellt.

Für jedes weitere Schuljahr entstehen jeweils drei weitere Klassenräume bis die maximale Anzahl von zwölf Klassenräumen erreicht ist.

Alle sonstigen Räume inklusive des Umkleidebereichs der Sporthalle werden zum Schuljahr 2024/25 fertiggestellt sein.

 

Um das benötigte Raumprogramm abbilden zu können, müssen im Innern der Schule einige Wände abgebrochen und an anderer Stelle hergestellt werden. Dies geschieht im Trockenbau.

Weitere Arbeiten im Innenbereich sind:

-       Oberflächenbehandlung der Wände je nach Erfordernis, um einen einheitlichen optischen Gesamteindruck zu erreichen,

-       Anpassung und Renovierung der Sanitärbereiche aus den 70er Jahren entsprechend der zeitgemäßen Bedürfnisse,

-       Erneuerung der Bodenbeläge, da sie zu einem großen Teil Asbest belastet sind,

-       Austausch der asbestbelasteten Brandschutztüren,

-       Erneuerung der Türblätter der Unterrichtsräume unter Berücksichtigung der Schallschutzvorgaben,

-       Einbau von akustisch wirksamen Abhangdecken gemäß den anerkannten Regeln der Technik in allen Unterrichts-, Verwaltungs- und Verkehrsflächen,

-       Anpassung der elektrischen Anlagen an die anerkannten Regeln der Technik.

 

Außenbereich/ -anlagen

Aufgrund des Ziels, kurzfristig und interimsweise den Bedarf der erwarteten Schülerzuwächse zu decken, sind im Außenbereich nur kleinere Reparaturarbeiten am Putz der Fassade und in den Freianlagen vorgesehen.

Eine energetische Sanierung des Gebäudes ist ausdrücklich nicht Gegenstand der vorgesehenen Maßnahme und aufgrund des kurzen Planungs- und Realisierungs-zeitraums auch nicht möglich.

Das vorhandene Kanalnetz wird im Zuge der Arbeiten auf Schäden untersucht. Gegebenenfalls müssen diese gemäß den Vorgaben der ESO Stadtservice GmbH instandgesetzt werden.

An der Vegetation und dem Bodenbelag sind keine Veränderungen geplant. Versiegelungen sind nur im Bereich der Feuerwehraufstellfläche und im Eingangsbereich vorhanden. Weitere Flächen sind bereits entsiegelt.

An geeigneten Stellen werden Nistkästen für Gebäudebrüter und Fledermäuse in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz angebracht.

 

Variantenvergleich

Es wurden zwei alternative Standorte betrachtet. Unter anderem wurde die Weiternutzung der angemieteten Interimsmodulanlage an der Edith-Stein-Schule untersucht (Variante A). Im Ergebnis stellte sich diese Variante bei einer Monatsmiete von rund 81.000,00 € brutto (rund 3.900.000,00 € über die Nutzungsdauer von vier Jahren, ohne Reserve für Preissteigerung und die Kosten für die Ausstattung) als nicht geeignet dar.

Darüber hinaus wurde eine Büroimmobilie in der Strahlenbergerstraße geprüft (Variante B). Diese hätte durch den Vermieter für die Schulnutzung umfangreich umgebaut werden müssen, wodurch eine Gesamtmiete in Höhe von ungefähr 5.100.000,00 € brutto (über die Nutzungsdauer von vier Jahren, ohne Reserve für Preissteigerung und die Kosten für die Ausstattung) zustande gekommen wäre.

Aus Gründen der finanziellen Nachhaltigkeit wurde die Entscheidung getroffen, nicht in ein Provisorium, sondern in ein eigenes städtisches Gebäude dauerhaft zu investieren.

(s. auch unten unter „Wirtschaftlichkeitsvergleich“)

 

Technische Gebäudeausrüstung

Heizung / Wärmeerzeugung

Die Heizungsanlage (Fernwärmeanschluss) befindet sich in einem betriebsbereiten Zustand und ist für die Interimsnutzung ausreichend dimensioniert. Insofern sind bis auf kleinere Ertüchtigungsmaßnahmen in Form des Austauschs von wenigen defekten Heizkörpern keine Maßnahmen geplant.

 

Raumlufttechnische Anlagen

Es sind keine Maßnahmen vorgesehen.

 

Sanitär

Sanitäre Anlagen:

Die Sanitärinstallationen geben nach aktueller Sachlage keinen Grund zur Beanstandung. Die Kapazität der sanitären Anlagen sowohl im Schulbereich als auch im Sportbereich wird an den neuen Bedarf angepasst.

 

Abwasser / Regenwasser:

Im und am Gebäude sind keine Arbeiten notwendig.

Da eine Kamerabefahrung des Kanals noch nicht erfolgen konnte, wird erst im Planungsverlauf erkennbar, ob Sanierungsarbeiten durchzuführen sind (s. Puffer unter Risikobetrachtung).

 

Trinkwasser:

Im Rahmen der Maßnahme werden Hygienespülungen nachgerüstet.

 

Elektro

Stromversorgung:

Die vorhandenen Elektroinstallationen sind insgesamt ausreichend dimensioniert. Bestehende Verteilungen werden teils ertüchtigt, teils erneuert. Die Verkabelung der Räume wird umfassend erneuert.

 

Beleuchtung:

Die vorhandenen Leuchtstoffröhren werden durch zeitgemäße Beleuchtung (LED) in allen Räumen ersetzt. Es ist eine tageslichtabhängige Präsenzsteuerung geplant.

 

Datentechnik / Telekommunikation:

Eine EDV-Anbindung der einzelnen Räume ist nicht vorhanden. Auf Basis der städtischen Vorgaben wird ein flächendeckendes Datennetz hergestellt, nebst einer umfassenden WLAN-Verfügbarkeit und der notwendigen Einrichtungen zur Telekommunikation.

 

Blitzschutz:

Es sind keine Arbeiten erforderlich.

 

Brandmeldeanlage:

In Abhängigkeit der Anforderungen des in Arbeit befindlichen Brandschutzkonzepts wird der Einbau einer Brandmelde- bzw. Hausalarmierungsanlage notwendig werden.

 

Elektroakustische Anlage (ELA):

Eine ELA ist aktuell nicht vorhanden. Im weiteren Planungsverlauf wird der Bedarf geklärt.

 

Einbruchmeldeanlage:

Eine Einbruchmeldeanlage ist nicht vorhanden und für die Interimsnutzung weiterhin nicht vorgesehen.

 

Sicherheitsbeleuchtung:

Die Sicherheitsbeleuchtung wird gemäß den Vorgaben des Brandschutzkonzepts eingebaut.

 

Sonnenschutz:

Der außenliegende Sonnenschutz ist funktionstüchtig.

 

Förderanlagen

Es ist eine Ertüchtigung der bestehenden Aufzugsanlage in Abstimmung mit dem Brandschutz vorgesehen.

 

Gebäudeleittechnik

Eine Gebäudeleittechnik ist nicht vorhanden und für die Interimsnutzung weiterhin nicht vorgesehen.

 

Barrierefreiheit

Alle Bereiche der Schule sind über den Aufzug oder Rampen barrierefrei erreichbar. Es ist eine neue barrierefreie WC-Anlage an zentraler Stelle vorgesehen.

 

Brandschutz

Das Brandschutzkonzept befindet sich in Erarbeitung.

 

Ausstattung

Der Ausstattungsbedarf für die Klassen- und Fachklassenräume wurde gemäß den Vorgaben des Stadtschulamts eingeplant. Darin enthalten ist auch das Lehrmaterial für die Erstausstattung sowie die Smartboards für die Klassenräume. Die lose Möblierung samt Smartboards kann nach Ende der Laufzeit in das neue Gymnasium umziehen.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Energieeffizienz:

Es werden ausschließlich Leuchten mit hocheffizienter LED-Technik eingebaut.

 

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (GEG):

Da keine Maßnahmen an den Außenbauteilen und Wärmeerzeugern geplant sind, entfällt die Berücksichtigung des GEG.

 

Dach- und Fassadenflächen für Begrünung und Photovoltaik

Das Dach und die Fassade der ehemaligen Fröbelschule werden von den Maßnahmen nicht berührt.

 

Altlasten / Schadstoffe

Es wurde über mehrere Jahre ein regelmäßiges Schadstoff-Monitoring für das Gebäude durchgeführt.

Folgende Schadstoffe wurden nachgewiesen:

-       asbesthaltige Fußbodenbeläge,

-       asbesthaltige Türblattfüllungen einiger Brandschutztüren.

Diese Schadstoffe werden im Zuge der Maßnahme entfernt.

 

Immissionsschutz

Lärmschutz:

Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb der Schutzzonen des Frankfurter Flughafens.

Eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 FluLärmG beim Regierungspräsidium Darmstadt ist nicht erforderlich.

 

Luftreinhaltung:

Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch Verwendung emissionsarmer Systeme und Materialien Rechnung getragen. Gefahrstoffbelastete Materialen werden nicht eingebaut.

 

Eingriff in Gehölzbestände

Es finden keine Maßnahmen im Außengelände statt.

 

Artenschutz

Auf Anregung des Amts für Umwelt, Energie und Klimaschutz werden an geeigneten Stellen Nistkästen für Gebäudebrüter und Fledermäuse angebracht.

 

Kosten

Die Kostenschätzung erfolgte nach DIN 276 und auf Grundlage gelisteter Einheitspreise aus Datenbanken sowie Erfahrungswerten der Planer. Basis ist das 2. Quartal 2022. Für Unvorhergesehenes im Bauablauf wurden 10 % berücksichtigt. Die Kosten der Kostengruppen 200 bis 600 liegen nach Kostenschätzung vom 21.10.2022 bei rund brutto 4.034.000,00 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme zuzüglich der von der OPG ermittelten Honorare (Kostengruppe 700) betragen brutto 6.400.000,00 €.

 

Übersicht der Kosten (gerundet)

Umbau und Renovierung                                      3.600.000,00 €

Ausstattung (inkl. Fachklassen)                           1.580.000,00 €

Preissteigerung 20%                                                 810.000,00 €

Sicherheit (UVG) 10%                                              410.000,00 €

Gesamt                                                                     6.400.000,00 €

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Die Betrachtung der alternativen Standorte erfolgte neben der zeitnahen Verfügbarkeit und Zweckdienlichkeit vor allen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Der Untersuchung wurde die Nutzungszeit von vier Jahren zugrunde gelegt. Die Ausstattung und der Puffer für Preissteigerung und Unvorhergesehenes wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht mitbetrachtet.

 

Variante A:

Weiternutzung der angemieteten Interimsmodulanlage an der der Edith-Stein-Schule:

rund 3.900.000,00 € brutto

 

Variante B:

Anmietung einer Büroimmobilie in der Strahlenbergerstraße:

rund 5.100.000,00 € brutto

 

Variante C:

Umbau und Renovierung der Innenräume der ehemaligen Fröbelschule:

rund 3.600.000,00 € brutto

 

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit wurde die Entscheidung getroffen, nicht in ein Provisorium, sondern in ein eigenes städtisches Gebäude dauerhaft zu investieren und die Variante C weiterzuverfolgen.

(s. auch oben „Variantenvergleich“)

 

Fördermittel

Es handelt sich um eine reine Umbau- und Renovierungsmaßnahme (keine energetische Verbesserung) nach den gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Hierfür werden keine Förderungen angeboten.

 

Risikobetrachtung

Aktuell erkennbare Unsicherheitsfaktoren hinsichtlich der Projektkosten werden wie folgt aufgeführt:

 

Anbindung an den öffentlichen Kanal:

Der vorhandene Abwasserkanal konnte bisher noch nicht untersucht werden. Ggf. ist hier eine Ertüchtigung oder Neuerrichtung nach den aktuellen Vorgaben der ESO Stadtservice GmbH erforderlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als hoch angesehen, daher ist dieses Risiko mit rund 90.000,00 € in der Kostendarstellung vorgesehen.

 

Altlasten / Schadstoffe:

Die mit Schadstoffen belasteten abzubrechenden Bauteile wurden bisher lediglich einer punktuellen Untersuchung unterzogen und die Ergebnisse der Proben auf den Umfang der Maßnahme als Annahme übertragen. Risiken bestehen insbesondere bzgl. der Kosten für die Entsorgung belasteten Abbruchmaterials, weil die Preise der Anbieter aktuell sehr stark variieren.

 

Kostensteigerung aufgrund der Baukonjunktur:

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z. Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben, wenn überhaupt, oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

 

Bietermangel / Insolvenz von Bau- und Produktionsfirmen:

Mit der seit März 2020 bestehenden Pandemiesituation kamen einzelne Bauunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In der Folge kann es unter Umständen zu einem Verlust möglicher Bieter kommen, so dass weniger (oder keine) Teilnehmer an Vergabeverfahren teilnehmen. Dies kann zu höheren Angebotspreisen führen. Darüber hinaus sind die Energiemärkte seit Kriegsbeginn in die Ukraine im Februar 2022 stark angespannt, was sich ebenfalls auf die Angebotspreise auswirken kann. Falls Vergabeverfahren aufgrund mangelnder Angebote wiederholt werden müssen, kann dies zu zeitlichen Verzögerungen führen.

 

Unvorhersehbares:

Nicht vorhersehbare Kosten sind als pauschaler Ansatz in einer Höhe von 10 % eingestellt.

 

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenschätzung kann, aufgrund der unvorhersehbaren Marktentwicklung, eine Mehrkostenvorlage im Zuge der Bauausführung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Folgekostenberechnung

Siehe Auslage.

 

Terminplanung

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:               02.11.2022

Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr: 10.11.2022

Stadtverordnetenversammlung:                                 21.11.2022

 

Abgabe Bauantrag:                                                       Dezember 2022

Baubeginn:                                                                     ca. März 2023

Übergabe an Nutzer (drei Klassen):                           Ende August 2023

Übergabe an Nutzer (neun Klassen):                        August 2024

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Abstimmungen mit Fachämtern / Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden und werden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit Stadtschulamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr (Vorbeugender Brandschutz), Stadtgesundheitsamt.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzer wie auch die für den Betrieb zuständige GBM Service GmbH werden nach Baufertigstellung in die in Teilen geänderte Funktionsweise des Gebäudes sowie der überarbeiteten Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima wurden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Stellungnahme vom 25.10.2022 eingeschätzt.

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen aus dortiger Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Es sind jedoch Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise zu beachten, die im Einzelnen der Auslage zur Beschlussvorlage zu entnehmen sind.

 

Erläuterung der Kostenschätzung

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.162.398,96 €. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 409.118,96 €, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind im derzeitigen RDLV-Budget für die ehemalige Fröbelschule enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre nicht.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

*redaktionell geändert

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.