Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0405Ausgegeben am 23.11.2022

Eing. Dat. 17.11.2022

 

 

 

 

 

Fortsetzung der Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2023

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-377 (Dez. II, Amt 51) vom 16.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten werden für die Jahre 2021 und 2022 auf Basis der jeweils fortgeschriebenen Tabellenwerte aus dem Jahr 2015 um jeweils 2% erhöht.

 

2.    Die BKZ für Träger von Kindertagesstätten werden für das Jahr 2023 auf Basis der fortgeschriebenen Tabellenwerte einmalig um 4% erhöht.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für freie Träger von Kindertagesstätten – und bei Produktsachkonto 06010500.7125000051 – Zuschuss für laufende Maßnahmen des EKO.

 

 

Begründung:

 

Referenzwert für die Berechnung der jährlichen Anhebung der Betriebskosten-

zuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten ist die Landespersonalkosten-

tabelle (LPKT) für das Jahr 2015.

 

Mit Beschluss vom 21.09.2017 (2016-21/DS-I(A)0268) wurde eine 2%ige Anhebung für das Jahr 2016 beschlossen. Vorsorglich wurde für das Jahr 2017 eine Erhöhung um weitere 2% auf Grundlage der LPKT für das Jahr 2016 beschlossen, sofern die Steigerung der Landespersonalkostentabelle in einem geringeren Umfang als 2% steigen würde, um Tarifsteigerungen im Rahmen der BKZ an die Träger von Kindertagesstätten weiterzugeben.

 

Die 2%ige Steigerung wurde auch in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils fortgeschrieben und den Trägern von Kindertagesstätten bereits im Rahmen der BKZ ausgezahlt. Die Anhebungen der Jahre 2018 bis 2020 sind mit Beschluss vom 05.11.2020 (2016-21/DS-I(A)0846 abgedeckt, so dass die Anhebung der Werte für das Jahr 2021 legitimiert werden muss, denn die Erhöhung der LPKT für das Jahr 2021 bewegte sich im durchschnittlichen Vergleich zu den Vorjahren erneut unter den fortgeschriebenen Werten, so dass auch hier die 2%ige Anhebung festgeschrieben werden kann.

 

Es ist zu erwarten, dass die Steigerung der LPKT für die Jahre 2022 und 2023 ebenfalls unter der fortgeschriebenen Steigerung liegen wird. Die Veröffentlichung der LPKT des Landes Hessen für das Jahr 2022 erfolgt jedoch erst Mitte des Jahres 2023 und die Fassung für das Jahr 2023 erst Mitte des Jahres 2024. Damit kein erneuter Stadtverordnetenbeschluss zu fassen ist, wird vorgeschlagen, ggfls. die Erhöhung auch für die Jahre 2022 und 2023 entsprechend vorzunehmen.

 

Für das Jahr 2023 wird zudem eine Anhebung der Werte um weitere 2%, also insgesamt um dann 4% vorgeschlagen um damit die Träger von Kindertagesstätten in die Lage zu versetzen die steigenden Kosten (Personal- und Energiekosten) auffangen zu können. Sollten die Werte der Landespersonalkostentabelle eine höhere Steigerung für das Jahr 2023 ausweisen, dann würde das im Rahmen der Endabrechnung im Jahr 2024 ausgeglichen werden.  

 

Die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Mittel waren in den genehmigten Haushaltsplänen 2021 und 2022 etatisiert und Mittel für einen eventuellen Ausgleich im Rahmen der Spitzabrechnung werden im Wege der Rückstellung bereitgehalten. Für das Jahr 2023 sind die Mittel eingeplant.

 

Die Vorlage ist mit Amt 20/Kämmerei abgestimmt.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.