Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2022

 

 

 

 

 

TOP 19
Finanzielle Mehrbelastung für Offenbach durch Steigerung der Verbandsumlage
des LWV Hessen wegen systemwidriger Leistungen (§ 43a SGB XI) abwenden

Antrag CDU vom 03.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0391

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundes- und Landesregierung auf, hinsichtlich der sog. „systemwidrigen Leistungen“ (§ 43a SGB XI) eine Neuregelung zu treffen, welche die bisherige Ungleichbehandlung bei den Pflegeleistungen zwischen Menschen, die zum einen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und zum anderen in anderen Wohnformen wohnen, beseitigt.

 

Die derzeitige Regelung ist nicht nur eine eklatante Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtung) leben, gegenüber Menschen in Pflegeheimen oder häuslicher Pflege (andere Wohnsituationen/ -formen), sie stellt zudem für die kommunale Seite eine nicht zumutbare Mehrbelastung dar. Allein für den LWV Hessen verursachen diese „systemwidrigen Leistungen“ Mehrbelastungen von ca. 100 Mio. Euro pro Jahr. Dies bedeutet damit auch für unsere Stadt eine starke finanzielle Mehrbelastung im Zuge der Verbandsumlage. Die letzte Steigerung der Gesamtverbandsumlage um 130 Millionen Euro bedeutete für Offenbach eine Steigerung um 4 Millionen Euro.

 

Es ist nicht tragbar, dass hier eine signifikante Ungleichbehandlung erfolgt, die dem Gedanken der Inklusion widerspricht und sogar ggf. geeignet sein kann, Einrichtungen der Eingliederungshilfe unattraktiv(er) zu machen.

 

Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung erachtet es für dringend notwendig, dass hier über Parteigrenzen hinweg eine Initiative ergriffen wird, eine Lösung zu finden, die diese Ungleichbehandlung beendet.

 

Weiterhin bekräftigt die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung, dass sie es für ein fatales Zeichen hält, dass Leistungen, die in anderen Wohnsituationen (Pflegeheime oder häusliche Pflege) von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen werden, bei den besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtungen) auf die Eingliederungshilfe und somit in Hessen über die Verbandsumlage auf die kommunale Seite verlagert werden. Ressourcen und Leistungen, die hierfür aufgewendet werden, fehlen an anderer Stelle beim örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger für eine moderne, innovative auf Inklusion zielende Sozialpolitik.

 

Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung fordert zudem den Magistrat auf, die Position der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich dieser Ungleichbehandlung gegenüber der Landes- und Bundesregierung deutlich zu machen und die gleichlaufenden Bemühungen des LWV Hessen zu unterstützen.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.11.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung