Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

TOP 4
Zuständigkeiten für die Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-374 (Dez. I, Amt 80) vom 16.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0404

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Zuständigkeiten für die endgültige Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten werden gemäß Anlage ab 01.01.2023 neu festgelegt. Maßgebend ist jeweils der zu Grunde zu legende Geschäftswert.

2.     Unbeschadet der in der Anlage getroffenen Regelungen können die Stadtverordnetenversammlung und der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss jederzeit einzelne Grundstücksangelegenheiten wieder an sich ziehen.

3.     Der Magistrat hat dem Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss über die von ihm bzw. dem zuständigen Dezernenten endgültig beschlossenen Grundstücksangelegenheiten vierteljährlich einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

4.     Sofern bei Vorkaufsrechten über 100.000 EUR eine Entscheidung des HFDB oder der Stadtverordnetenversammlung innerhalb der Ausübungsfrist nicht möglich ist, entscheidet der Magistrat.

5.     Der HFDB hat die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zu beantragen, wenn ein Mitglied in den Fällen, in denen der Ausschuss endgültig entscheidet, auf die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung besteht.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung