Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 3
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2023 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-391 (Dez. I, Amt 80) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0413

Haushaltsänderungsantrag der Stadtverordneten Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 07.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0413/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0413

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan

einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche

Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.

 

 

Die Anlage (Waldwirtschaftsplan 2023) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0413/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag 2021-26/DS-I(A)0413 wird wie folgt geändert:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden, außer

 

  1. zum Zwecke der Verkehrssicherung,

 

  1. zum notwendigen Erhalt des Bestandes,

 

  1. zum Vorbeugen von nah bevorstehendem Werteverfall erntereifer Bäume

 

Weiterhin ist mit dem Forstamt zu prüfen, welche Waldwege mit dem Ziel der Kostenreduzierung der Verkehrssicherung stillgelegt werden können, ohne den Erholungswert für die Leute im Wald zu reduzieren.

 

Die verbliebenen Waldwege sind dahingehend zu prüfen, ob eine Randbepflanzung mit Büschen, Halbstamm und Hochstamm terassenförmig angeordnet die Verkehrssicherung kostenmäßig erleichtert.

 

 

2021-26/DS-I(A)0413

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan

einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche

Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung