Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0449/1Ausgegeben am 31.01.2023

Eing. Dat. 31.01.2023

 

 

 

 

 

Belebung des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs,

hier: erweiterter Grundsatzbeschluss

Änderungsantrag CDU vom 31.01.2023

 

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0449 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert:

 

1. im Dialog mit den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG die Möglichkeiten und ggf. Konditionen des Erwerbs des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs einschließlich Nebenflächen gemäß beigefügtem Lageplan zu eruieren.

 

2. im Dialog mit den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG die Möglichkeiten und ggf. Konditionen eines Teilerwerbs oder einer Anmietung bzw. Pacht des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs einschließlich Nebenflächen gemäß beigefügtem Lageplan zu eruieren.

 

3. unter Bezug auf die durch 1. und 2. gewonnenen Angaben und Daten und unter der Voraussetzung bestehender Möglichkeiten des Kaufs bzw. Anmietung/ Pacht eine Kostenaufstellung incl. Folgekosten und Kosten der denkmalgerechten Sanierung und des Innenausbaus für die realisierbaren Varianten zu erarbeiten.

 

4. den Stadtverordneten die Resultate aus 1., 2. und 3. vorzulegen und unter Bezug auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes und die Haushaltslage der Stadt Offenbach eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten – sollten Spielräume zum Handeln überhaupt gegeben sein.

 

5. bis zum Vorliegen des Ergebnisses aus 3. und 4. die Planungen des Projektes anzuhalten. Insbesondere die Freiraumgestaltung des Busbahnhofes und des Bahnhofsumfeldes sowie die vertiefte Ausgestaltung der Nutzung des Empfangsgebäudes sind abhängig von den erzielten Ergebnissen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Zustand des Offenbacher Hauptbahnhofes bedarf einer deutlichen Aufwertung. Mit diesem Anspruch wurden seitens der Verwaltung der Stadt Offenbach und seitens der Initiative Hauptbahnhof detaillierte Planungen und Entwürfe zur zukünftigen Gestaltung und Nutzung des Gebäudes erstellt.

 

Grundlegend für alle Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Offenbach sind jedoch die Eigentumsverhältnisse der Immobilie. Diese befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Mit dem Eigentum liegen auch alle entsprechenden Entscheidungskompetenzen bei der Deutschen Bahn AG.

 

Aus diesem Grund ist der Dialog mit den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG unbedingt weiteren Planungen für die Zukunft des Hauptbahnhofes voranzusetzen. Bestehende Möglichkeiten des Kaufs bzw. Anmietung/ Pacht sind die Voraussetzung für die Fortsetzung der Planungsaktivitäten.

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.