Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

 

 

 

TOP 21
Belebung des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs
hier: erweiterter Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-020 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.01.2023,
2021-26/DS-I(A)0449

Änderungsantrag CDU vom 31.01.2023, 2021-26/DS-I(A)0449/1

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 01.02.2023,

2021-26/DS-I(A)0449/2

 

 

Vor Aufruf des TOP 21 verlässt Herr Stv. Kai Schmidt (B´90/Die Grünen) den Sitzungssaal.

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0449, 2021-26/DS-I(A)0449/2

 

1.     Das Empfangsgebäude des Offenbacher Hauptbahnhofs soll als öffentlicher Ort entwickelt und neu belebt werden.
Das Kulturdenkmal ist zu sanieren und - mindestens - im östlichen Gebäudetrakt mit Räumlichkeiten für soziale, bildungsorientierte und kulturelle Nutzungen zu öffnen und auszustatten.

 

Angestrebt wird ein Modellprojekt der Teilhabe, das zivilgesellschaftlichen Gruppen Raum zur Entfaltung und Verantwortung gibt.
Zur Ermöglichung des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums und der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist zu klären, wer als Hauptmieter einer Kooperationsvereinbarung in Frage kommt (Stichpunktsammlung der Regelungsinhalte des Letters of Intent siehe Anlage 3).

Der Findung des Hauptmieters soll ein öffentliches Bewerbungsverfahren vorgeschaltet werden. Der Hauptmieter wird durch Magistratsbeschluss festgelegt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn (DB) den Erwerb des Empfangsgebäudes einschließlich Nebenflächen gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage 1) zu verhandeln. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert und damit der maximale Kaufpreis liegt bei 2,8 Mio. € (siehe nichtöffentliche* Auslage Wertgutachten).

Nachrangig ist ein Teilerwerb oder die Anmietung bzw. Pacht, zumindest des östlichen Gebäudetrakts, durch die Stadt zum frühestmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von mind. 25 Jahren zu verhandeln und zur Klärung der räumlichen, baulichen und sonstigen Schnittstellen sowie Zuständigkeiten ein Letter of Intent zu erarbeiten (Stichpunktsammlung der Regelungsinhalte siehe Anlage 2).

 

3.     Zu verhandeln ist ein möglichst zeitnaher Zugriff der Stadt auf die zu entwickelnden Flächen des Empfangsgebäudes.

Dies beschleunigend, wird der Magistrat im Falle einer Pachtlösung legitimiert, der DB die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle auf Kosten der Stadt unter Verrechnung mit der Pacht / Miete anzubieten.

 

4.    Für die denkmalgerechte Sanierung und den Innenausbau des Gebäudes (Schätzung vgl. Machbarkeitsstudie Hauptbahnhof siehe nichtöffentliche* Auslage) ist zu gegebener Zeit ein Projektbeschluss einzuholen.

 

5.     Die erforderlichen Finanzmittel für den Erwerb des Empfangsgebäudes stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, Investitionsnummer 0901060900601203, „Umsetzung HEGISS“ im Haushalt 2023 bereit.

 

Im Falle einer Pacht- bzw. Mietlösung müssen die notwendigen Mittel für Mietkosten bzw. Pachtzins im Haushalt neu angemeldet werden.

 

Zur Finanzierung der denkmalgerechten Sanierung und des Innenausbaus sind auf dem Produktkonto 09010600.0951000060, Investitionsnummer 0901060900601801, „HEGISS 2, Maßnahmen im Bahnumfeld“ ab 2025 Mittel im Haushalt eingestellt.

 

Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt erwartet. Diese sind nur für fördertechnisch unrentierliche baulich-investive Maßnahmen einzusetzen. Eine Quantifizierung des Fördermittelrückflusses ist daher erst nach Vereinbarung des Realisierungsmodells mit der Deutschen Bahn möglich.

 

6.     Zur Sichtbarkeit der bevorstehenden Aufwertungen sowie zur Aktivierung weiterer Mitwirkender aus der Zivilgesellschaft ist eine Zwischennutzung der erdgeschossigen Räumlichkeiten des Empfangsgebäudes wünschenswert. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Bahn für eine Bereitschaft dazu zu werben.

 

7.     Der Magistrat wird beauftragt, vorbereitend auf die Umgestaltung des Busbahnhofs und der Freiflächen des Empfangsgebäudes (Lageplan siehe Anlage 4) im Jahr 2024 einen Ideenwettbewerb auszuloben. Grundsätzliche Ziele sind

·         die Schaffung eines attraktiven Bahnhofszugangs und Bahnhofsumfelds,

·         die barrierefreie Anbindung der öffentlichen Verkehrsflächen an das Empfangsgebäude unter

·         intermodaler Verknüpfung der Verkehre sowie

·         die Definition eines evtl. danach noch im Bereich des heutigen Busbahnhofs verbleibenden Baufelds zur räumlichen Fassung des neuen Busbahnhofs nach Osten bzw. die Gestaltung des Übergangs zur Unterführung Groß-Hasenbach-/ Senefelderstraße.

 

Im Zuge der Vorbereitung des Wettbewerbes ist zu prüfen, ob und wie im Umfeld des Bahnhofes eine Quartiersgarage verortet werden könnte.

 

8.     Die Kosten des Wettbewerbs werden auf 300.000,00 € geschätzt.

 Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460,

 Investitionsnummer 0901060900601203 „Umsetzung HEGISS“ im Haushalt 2023

 zur Verfügung.

 

Zur Refinanzierung des Wettbewerbs werden Zuwendungen aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt in Höhe von rd. 65.000,00 € erwartet.

 

* redaktionell geändert

 

 

Die Anlagen sowie die nichtöffentliche Auslage sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0449/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird aufgefordert:

 

1. im Dialog mit den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG die Möglichkeiten und ggf. Konditionen des Erwerbs des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs einschließlich Nebenflächen gemäß beigefügtem Lageplan zu eruieren.

 

2. im Dialog mit den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG die Möglichkeiten und ggf. Konditionen eines Teilerwerbs oder einer Anmietung bzw. Pacht des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs einschließlich Nebenflächen gemäß beigefügtem Lageplan zu eruieren.

 

3. unter Bezug auf die durch 1. und 2. gewonnenen Angaben und Daten und unter der Voraussetzung bestehender Möglichkeiten des Kaufs bzw. Anmietung/ Pacht eine Kostenaufstellung incl. Folgekosten und Kosten der denkmalgerechten Sanierung und des Innenausbaus für die realisierbaren Varianten zu erarbeiten.

 

4. den Stadtverordneten die Resultate aus 1., 2. und 3. vorzulegen und unter Bezug auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes und die Haushaltslage der Stadt Offenbach eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten – sollten Spielräume zum Handeln überhaupt gegeben sein.

 

5. bis zum Vorliegen des Ergebnisses aus 3. und 4. die Planungen des Projektes anzuhalten. Insbesondere die Freiraumgestaltung des Busbahnhofes und des Bahnhofsumfeldes sowie die vertiefte Ausgestaltung der Nutzung des Empfangsgebäudes sind abhängig von den erzielten Ergebnissen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0449/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

In Punkt 7 ist am Ende zu ergänzen:

„Im Zuge der Vorbereitung des Wettbewerbes ist zu prüfen, ob und wie im Umfeld des Bahnhofes eine Quartiersgarage verortet werden könnte.“

 

 

2021-26/DS-I(A)0449

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Das Empfangsgebäude des Offenbacher Hauptbahnhofs soll als öffentlicher Ort entwickelt und neu belebt werden.
Das Kulturdenkmal ist zu sanieren und - mindestens - im östlichen Gebäudetrakt mit Räumlichkeiten für soziale, bildungsorientierte und kulturelle Nutzungen zu öffnen und auszustatten.

 

Angestrebt wird ein Modellprojekt der Teilhabe, das zivilgesellschaftlichen Gruppen Raum zur Entfaltung und Verantwortung gibt.
Zur Ermöglichung des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums und der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist zu klären, wer als Hauptmieter einer Kooperationsvereinbarung in Frage kommt (Stichpunktsammlung der Regelungsinhalte des Letters of Intent siehe Anlage 3).

Der Findung des Hauptmieters soll ein öffentliches Bewerbungsverfahren vorgeschaltet werden. Der Hauptmieter wird durch Magistratsbeschluss festgelegt.

 

2.      Der Magistrat wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn (DB) den Erwerb des Empfangsgebäudes einschließlich Nebenflächen gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage 1) zu verhandeln. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert und damit der maximale Kaufpreis liegt bei 2,8 Mio. € (siehe nichtöffentliche* Auslage Wertgutachten).

Nachrangig ist ein Teilerwerb oder die Anmietung bzw. Pacht, zumindest des östlichen Gebäudetrakts, durch die Stadt zum frühestmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von mind. 25 Jahren zu verhandeln und zur Klärung der räumlichen, baulichen und sonstigen Schnittstellen sowie Zuständigkeiten ein Letter of Intent zu erarbeiten (Stichpunktsammlung der Regelungsinhalte siehe Anlage 2).

 

3.      Zu verhandeln ist ein möglichst zeitnaher Zugriff der Stadt auf die zu entwickelnden Flächen des Empfangsgebäudes.

Dies beschleunigend, wird der Magistrat im Falle einer Pachtlösung legitimiert, der DB die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle auf Kosten der Stadt unter Verrechnung mit der Pacht / Miete anzubieten.

 

4.     Für die denkmalgerechte Sanierung und den Innenausbau des Gebäudes (Schätzung vgl. Machbarkeitsstudie Hauptbahnhof siehe nichtöffentliche* Auslage) ist zu gegebener Zeit ein Projektbeschluss einzuholen.

 

5.      Die erforderlichen Finanzmittel für den Erwerb des Empfangsgebäudes stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, Investitionsnummer 0901060900601203, „Umsetzung HEGISS“ im Haushalt 2023 bereit.

 

Im Falle einer Pacht- bzw. Mietlösung müssen die notwendigen Mittel für Mietkosten bzw. Pachtzins im Haushalt neu angemeldet werden.

 

Zur Finanzierung der denkmalgerechten Sanierung und des Innenausbaus sind auf dem Produktkonto 09010600.0951000060, Investitionsnummer 0901060900601801, „HEGISS 2, Maßnahmen im Bahnumfeld“ ab 2025 Mittel im Haushalt eingestellt.

 

Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt erwartet. Diese sind nur für fördertechnisch unrentierliche baulich-investive Maßnahmen einzusetzen. Eine Quantifizierung des Fördermittelrückflusses ist daher erst nach Vereinbarung des Realisierungsmodells mit der Deutschen Bahn möglich.

 

6.      Zur Sichtbarkeit der bevorstehenden Aufwertungen sowie zur Aktivierung weiterer Mitwirkender aus der Zivilgesellschaft ist eine Zwischennutzung der erdgeschossigen Räumlichkeiten des Empfangsgebäudes wünschenswert. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Bahn für eine Bereitschaft dazu zu werben.

 

7.      Der Magistrat wird beauftragt, vorbereitend auf die Umgestaltung des Busbahnhofs und der Freiflächen des Empfangsgebäudes (Lageplan siehe Anlage 4) im Jahr 2024 einen Ideenwettbewerb auszuloben. Grundsätzliche Ziele sind

·         die Schaffung eines attraktiven Bahnhofszugangs und Bahnhofsumfelds,

·         die barrierefreie Anbindung der öffentlichen Verkehrsflächen an das Empfangsgebäude unter

·         intermodaler Verknüpfung der Verkehre sowie

·         die Definition eines evtl. danach noch im Bereich des heutigen Busbahnhofs verbleibenden Baufelds zur räumlichen Fassung des neuen Busbahnhofs nach Osten bzw. die Gestaltung des Übergangs zur Unterführung Groß-Hasenbach-/ Senefelderstraße.

 

8.      Die Kosten des Wettbewerbs werden auf 300.000,00 € geschätzt.

 Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460,

 Investitionsnummer 0901060900601203 „Umsetzung HEGISS“ im Haushalt 2023

 zur Verfügung.

 

Zur Refinanzierung des Wettbewerbs werden Zuwendungen aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt in Höhe von rd. 65.000,00 € erwartet.

 

* redaktionell geändert

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung