Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0036Ausgegeben am 22.02.2023

Eing. Dat. 16.02.2023

 

 

 

 

Verbesserung der Schulwegesicherheit und der Verkehrssituation vor Schulen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2022,

2021-26/DS-I(A)0227/2, 2021-26/DS-(A)0227

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2023-036 vom 15.02.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,

 

a. welche Maßnahmen aus den Evaluationen zu den bestehenden Schulwegplänen bereits umgesetzt wurden, zu welchen weiteren Maßnahmen eine Umsetzung wann geplant ist und welche Maßnahmen aus welchen Gründen nicht umsetzbar sind.

 

b. wie die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs (insbesondere an Grundschulen und Kitas) besser gestaltet werden kann.

 

c. inwieweit Informationsveranstaltungen und Informationsmaterialien an Schulen zu Alternativen zum motorisierten Individualverkehr im Rahmen der Schulwege durchgeführt werden bzw. ausgegeben werden und welche Anreize (Punkte, Heftchen) es für Schüler:innen und Eltern gibt, diese Alternativen zu nutzen.

 

Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, mit allen Schulen Kontakt aufzunehmen, um zu klären, inwieweit sie bei der Aktualisierung der Schulwegpläne Unterstützung benötigen und wie die Verkehrssituation rund um ihre Schule für die Schüler:innen maßgeblich verbessert werden könnte. In diesem Zusammenhang ist das Programm „Besser zur Schule“ des „Fachzentrums Schulisches Mobilitätsmanagement“ für eine Beratung und Qualifizierung zu nutzen. Ziel ist ein langfristig angelegtes schulisches Mobilitätsmanagement an den Schulstandorten zu etablieren.

 

Insbesondere für weiterführende Schulen soll der Magistrat bei den genannten Punkten a.-c. und bei der Etablierung eines schulischen Mobilitätsmanagements dem Thema Radverkehr/Radwegesicherheit eine besondere Beachtung einräumen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Vorbemerkung: Schulwegsicherheit

 

Jeden Morgen machen sich in Hessen über 600.000 Kinder und Jugendliche auf den Weg zur Schule. Leider passiert das viel zu oft mit dem Auto der Eltern. Nur die Hälfte der Schulanfänger ist zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn unterwegs – ob alleine oder in Begleitung anderer Kinder. Die Hol- und Bringverkehre durch Eltern haben zu Stoßzeiten stark zugenommen, häufig werden die Bürgersteige und Radwege vor dem Schultor zugeparkt – was natürlich gerade die Kinder gefährdet, die selbstständig in die Schule kommen.

 

Die Art und Weise, wie Kinder unterwegs sind, nimmt Einfluss auf ihre motorische und kognitive Entwicklung, auf ihre Gesundheit und auf die Entwicklung ihres Sozialverhaltens. Langfristig bestimmen die im Kindes- und Jugendalter erworbenen Mobilitätskompetenzen schon heute, wie die Erwachsenen der Zukunft mobil sein werden. Die Förderung einer sicheren und nachhaltigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige bildungs-, gesundheits- und umweltpolitische gesellschaftliche Aufgabe.

 

Der Weg zur Schule ist für Kinder nicht nur das Zurücklegen einer Strecke zum Ziel, vielmehr ist es ein Erlebnis-, Erfahrung-, Lern- und Sozialisationsweg. Auf dem Weg zur Schule, zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad, trainieren Kinder ihre Psychomotorik und entwickeln viele kognitive Fähigkeiten, wie z. B. das räumliche Vorstellungsvermögen und die Wahrnehmung von Entfernung, Zeit und Geschwindigkeit. Darüber hinaus nutzen Kinder den Verkehrsraum als Spiel-, Sport- und Kommunikationsraum. Durch die Beobachtungen anderer Menschen und

durch die Interaktion mit Gleichaltrigen auf ihren Wegen und beim Spiel erwerben sie viele soziale Fertigkeiten, wie z. B. Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft. Außerdem lernen sie Gefahren und Risiken zu erkennen, zu vermeiden oder zu Bewältigen

 

Kinder und Jugendliche sollen sich eigenständig in ihrem Lebensraum bewegen können und, entsprechend ihrer altersgemäßen Entwicklung, zu Fuß gehen oder das Fahrrad bzw. Bus und Straßenbahnen nutzen können. Dadurch werden unmittelbar auch die Umwelt entlastet und Ressourcen geschont. Dazu gehört auch, dass Kinder lernen, alle Verkehrsmittel situationsgerecht zu nutzen. Kinder brauchen Vorbilder. Deshalb sollte auch auf das Mobilitätsverhalten von Eltern, Lehrkräften und anderen Erwachsenen im Sinne einer sicheren, effizienten und umweltgerechten Mobilität hingewirkt werden.

 

a)

 

Schulwegpläne für Grundschulen:

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Schule einen Schulwegplan vorzuhalten.

Die Stadt Offenbach hat über das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz in den letzten Jahren die eigenen Schulen in unterschiedlichem Umfang bei der Erstellung, wie auch der kartographischen Umsetzung im Rahmen von Projekten unterstützt.

 

Folgende Schulen haben bereits Schulwegepläne in Kooperation mit Amt 33 erarbeitet:

Anne-Frank-Schule, Beethovenschule, Grundschule Bieber (3 Zweigstellen, 2021), Grundschule Buchhügel, Ernst-Reutner-Schule, Schulweglan Hafenschule (2019), Humboldtschule (2019), Uhlandschule, Waldschule Tempelsee.

 

Weitere Erarbeitungen und anstehende Aktualisierungen befinden sich in Planung (siehe Punkt c).

 

Für die anschließende Etablierung sind die Schulen gefragt. Die ausgegebenen Handreichungen müssen aktiv ins Schulprogramm integriert werden. Wichtig ist hierfür auch die gesetzlich vorgesehene Benennung einer Lehrkraft zur Schulmobilitätsbeauftragen, ansonsten übernimmt diese Funktion automatisch die Schulleitung.

 

Evaluation Schülerradrouten: Der 2014 erarbeitete Schülerradroutenplan für Offenbach wird aktualisiert. Damit die neuen Fahrradstraßen und neuen Schulbauten im Plan enthalten sein können, wurde nach Fertigstellung dieser Projekte ein Auftragsschreiben an die ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement) gesandt, um eine Aktualisierung des Schülerradroutenplaners in die Wege zu leiten. Der hierfür ebenfalls nötige Letter of Intent (LOI) wurde bereits vom Dezernat II auf den Weg gegeben.

Eine anschließende Ausschreibung durch die ivm GmbH zur Aktualisierung wird zeitnah stattfinden.

 

b)

 

Eine Verbesserung der Abwicklung des Hol- und Bring-Verkehrs sollte nicht als singuläre Maßnahme betrachtet werden. Zusätzlich zur reinen infrastrukturellen Maßnahme sind ergänzende verkehrsregelnde Maßnahmen sinnvoll. Begleitet werden solche Anpassungen durch Informationen, Aktionen und Kontrollen, die wiederum von den verkehrlichen und schulischen Rahmenbedingungen abhängig sind.

 

Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass die Einrichtung einer „Eltern-Haltestelle“ nicht dazu führt, den Anteil des störenden und gefährdenden Hol-Bring-Verkehrs vor der Schule ausreichend zu reduzieren. Sinnvoll ist es dagegen, mehrere Maßnahmen miteinander zu kombinieren, z. B. regelmäßige Kontrollen, Aktionen wie Laufpatenschaften und die „Klimameilenkampagne“ oder die Erarbeitung und Umsetzung eines umfassenden Schulmobilitätsplans (siehe hierzu c).

Hierbei ist auch wichtig zu beachten, dass hessische Grundschulbezirke in der Regel so zugeschnitten sind, dass kein Kind einen längeren Schulweg als 2 km bewältigen muss. Durch die Erstellung von Schulwege- und Schulmoblitätsplänen soll dieser möglichst sicher gestaltet werden.

 

Der Hol-Bring-Verkehr spielt jedoch nicht nur an Grundschulen eine Rolle, sondern auch an weiterführenden Schulen. Hier ist ein Zusammenhang von gutem ÖPNV- und Radverkehrsangebot und einem geringeren Anteil an Elterntaxen zu beobachten. Hierbei ist auch die Wichtigkeit der geplanten Aktualisierung des Schülerradroutenplaners zu betrachten, aber auch die interne Bewerbung des Schulwegeplans und der Schülerradrouten innerhalb der Schulklassen spielen eine wichtige Rolle.

 

 

 

 

c)

 

Schulisches Mobilitätsmanagement ist in der Stadt Offenbach bereits seit der Verabschiedung des Verkehrsmanagementplans 2007 Bestandteil des Handlungsrepertoires. Im Integrierten Klimaschutzkonzept 2010 sowie im Klimakonzept 2035 wurde die Bedeutung des Schulischen Mobilitätsmanagements weiterhin als eigenständige Maßnahme für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung bekräftigt. Der Offenbach-weite Arbeitskreis zum Thema Mobilitätsmangement in Schulen und Kitas besteht seit nunmehr 12 Jahren. Hier findet eine Bündelung der Akteure statt. Teilnehmende sind:, Amt 82 – Amt für Mobilität (Referat Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde),  Amt 40 - Stadtschulamt, Amt 32 - Stadtpolizei, Jugendverkehrsschule, NiO, OVB, staatliches Schulamt, Stadtelternbeirat, Stadtschüler:innenbeirat, Kinder- und Jugendparlament und die ivm GmbH – er tagt i. d. R. 3 mal im Jahr. Seit 2014 werden Projekte durch das Fachbüro Mobilitätslösung aus Darmstadt begleitet.

 

Aktionen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität:

 

·         Seit 2014 jährliche Beteiligung und Bewerbung der Kindermeilen-Kampagne mit anschließender Preisverleihung. Jedes teilnehmende Kind erhält ein eigenes Kindermeilen-Sammelalbum für den Zeitraum von einer Woche. Für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Erzieherinnen und Erzieher gibt es ein ausführliches Begleitheft mit vielen bereits ausgearbeiteten Unterrichtsideen. Die Bestellung und die Kosten der Materialien werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Rahmen der Umsetzung des Klimakonzepts 2035 übernommen.

 

·         Bewerbung des Wettbewerb „Schulradeln“, zeitgleich zum Stadtradeln

 

·         Dauerhaftes Angebot der Unterstützung bei der Erstellung der Schulwegepläne und generell im Thema Schulisches Mobilitäsmanagement, z. B. Durchführung von Aktionstagen oder Informationsabenden

 

·         Informationen stehen auf der Website bereit und wurden auch mit einer vorhandenen Broschüre beworben

 

Die Finanzierung bei der Durchführung und Erstellung von Schulwegplänen und Schulmobilitätsplänen erfolgte bisher durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Zukünftig soll für die Schulen, wenn möglich, immer nicht nur ein Schulwegeplan, sondern ein ausgeweiteter Schulmobilitätsplän erstellt werden. Ein Schulmobilitätsplan ist ein schulstandortspezifisches Schulmobilitätskonzept mit Maßnahmen sowohl für die Schule und Eltern als auch für die Stadt. Hierfür ist geplant, das Angebot der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement) zu nutzen. Maßnahmen, die für alle Schulen Gültigkeit besitzen, werden gebündelt und fließen in die Erarbeitung eines kommunalen Schulmobilitätskonzeptes ein. Eine Etablierung an der Schule wird jedoch nur durch aktive Unterstützung der Schulen und Bewerbung an den Schulen gelingen.

 

Umsetzung in Planung:

Im September 2022 hat ein Besprechungstermin mit der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement) und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie dem Amt für Mobilität stattgefunden. In Zusammenarbeit mit der ivm GmbH der Region Frankfurt RheinMain wird, nach der Unterzeichnung eines Letter Of Intent (LOI) durch die Stadt, die Erstellung von weiteren Mobilitätsplänen oder Schulwegeplänen in die Wege geleitet. Mit der Erstellung wird ein Büro nach einer Ausschreibung durch die ivm GmbH beauftragt. Die Zuarbeit erfolgt durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, dem Amt für Mobilität, der ivm GmbH sowie interessierten Schulen.

 

Um alle Schulen über die Angebote zu Schulischen Mobilitätsplänen zu informieren, wird in Abstimmung mit der ivm GmbH die Durchführung einer stadtweiten Informationsveranstaltung geplant. Anschließend können die Schulen durch einen eigenen LOI, welcher zur Interessenbekundung zusätzlich nötig ist, die Erstellung in die Wege leiten.

 

Da für eine gleichzeitige Aktualisierung aller Schulwegpläne die personellen Kapazitäten in Amt 33 und den beteiligten anderen Ämtern der Stadt nicht genügen, ist eine Priorisierung nach Interessenslage und Bedarf erforderlich.

 

Weitere veröffentlichte Informationen finden sich auf der Website der Stadt unter der Rubrik:

 

Klimamaßnahmen für Kinder & Schulen und Mobilitätsmanagement in Kitas & Schulen

 

 

Hinweis: Der Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.