Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

 

 

TOP 10
Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gretel-Maraldo-Straße, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-035 (Dez. I, Amt 80) vom 15.02.2023,

2021-26/DS-I(A)0460

 

Herr Stv. Dondelinger (B´90/Die Grünen) verlässt bei Aufruf des TOP den Sitzungssaal.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Erbbaurechtsvergabe des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 461/1 (312 m²), an die in der Anlage genannten Erbbauberechtigten, wurde von den Stadtverordneten in der Sitzung am 27.01.2022 (Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2022-009 (Dez. I, Amt 80) vom 12.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0209) beschlossen.

 

2.     Das Erbbaurecht wurde zur Errichtung eines Wohnhauses bestellt und endet mit Ablauf des 31.12.2120. Es soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 3.588,00 EUR (11,50 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung