Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023

 

 

 

 

 

TOP 6
Neubürgerinnen und Neubürgern das Einleben erleichtern mit Informationsbroschüren in ihren Sprachen
Antrag Ausländerbeirat vom 01.03.2023, 2021-26/DS-I(A)0481

Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 04.05.2023, 2021-26/DS-I(A)0481/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0481

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat und Kulturvereinen prüfen, ob neu Zugezogene zu der Willkommensmappe auf Wunsch auch Informationen in einer anderen Sprache oder in „leichter Sprache“ erhalten können. Diese soll die Informationen der Willkommensmappe und darüber hinaus jeweils die spezifischen Informationen enthalten, die Sprecherinnen und Sprecher dieser Sprache benötigen. Hierzu gehören insbesondere Anlaufstellen für Beratung und Übersetzungen in diese Sprache.

 

Er soll außerdem die Kosten für die Erstellung solcher Broschüre ermitteln und zeitnah berichten.

 

Er soll prüfen, ob es ein Budget gibt, aus dem die Broschüren finanziert werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0481/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Nach dem ersten Satz im Tenor wird ergänzend Folgendes eingefügt:

 

Bei der Ermittlung des Bedarfs sollen auch Sprachen berücksichtigt werden, die sich nicht zwingend einer nationalstaatlichen Amtssprache zuordnen lassen, wie zum Beispiel kurdische Sprachen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0481

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat und Kulturvereinen prüfen, ob neu Zugezogene zu der Willkommensmappe auf Wunsch auch Informationen in einer anderen Sprache oder in „leichter Sprache“ erhalten können. Diese soll die Informationen der Willkommensmappe und darüber hinaus jeweils die spezifischen Informationen enthalten, die Sprecherinnen und Sprecher dieser Sprache benötigen. Hierzu gehören insbesondere Anlaufstellen für Beratung und Übersetzungen in diese Sprache.

 

Er soll außerdem die Kosten für die Erstellung solcher Broschüre ermitteln und zeitnah berichten.

 

Er soll prüfen, ob es ein Budget gibt, aus dem die Broschüren finanziert werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.05.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung