Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0880Ausgegeben am 05.06.2025
Eing. Dat. 04.06.2025
Neubenennung von Stadtverordneten für den Aufsichtsrat
hier: INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-149 (Dez. I, Amt 10.1) vom 04.06.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge aus ihrer Mitte acht Stadtverordnete für den Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG zur dann folgenden Benennung durch den Magistrat wählen.
Begründung:
Nach dem Gesellschaftsvertrag endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrates beschließt. Dies wird im Juni 2025 der Fall sein.
Entsprechend des Gesellschaftsvertrags der INNO GmbH & Co. KG ist die SOH GmbH als Kommanditistin verpflichtet „zwölf Aufsichtsratsmitglieder gemäß Weisung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main zu entsenden, wobei zu diesem der Oberbürgermeister, der Kämmerer (solange er nicht zugleich Oberbürgermeister ist), mindestens sieben Stadtverordnete der Stadt Offenbach am Main, ein/e Vertreter/in der Kämmerei der Stadt Offenbach, ein/e Vertreter/in der Hausbank der Gesellschaft, der Geschäftsführer der SOH (solange er nicht zugleich Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin der Gesellschaft ist) sowie weitere Stadtverordnete zu entsenden hat, bis die Gesamtzahl von 12 Aufsichtsratsmitgliedern erreicht ist“.
Nach der Wahl der Stadtverordneten erfolgt die Benennung des gesamten Aufsichtsrates durch den Magistrat.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.