Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0906Ausgegeben am 02.07.2025

Eing. Dat. 02.07.2025

 

 

 

Abschaffung der Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten – Ressourcen zielgerichtet und effizient einsetzen

Antrag AfD vom 02.07.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die zum 1. März 2024 eingerichtete hauptamtliche Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Stadt Offenbach am Main wird mit Ablauf des laufenden Haushaltsjahres aufgehoben. Die freiwerdenden Haushaltsmittel sind künftig zur Stärkung bereits bestehender Strukturen im Bereich Integration, Sozialarbeit und Verwaltungsfortbildung einzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den bisherigen Aufgabenbereich in geeigneter Weise in bestehende Stellen und Institutionen zu integrieren.

 

 

Begründung:

Die Einrichtung einer hauptamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten hat sich weder als effektiv noch als verhältnismäßig erwiesen. Bei lediglich 29 Anfragen im gesamten Jahr – davon nur 21 direkt betroffen – fehlt eine belastbare Grundlage für den dauerhaften Erhalt dieser 70-Prozent-Stelle. Der vorgelegte Bericht bleibt inhaltlich dürftig, verzichtet weitgehend auf Fallbeschreibungen und lässt keinerlei Erfolgskennzahlen erkennen. Gleichzeitig steht die Stadt Offenbach unter massivem Haushaltsdruck und hat keinerlei Spielraum für zusätzliche, dauerhaft kostenintensive Stellen, deren konkreter Nutzen nicht belegbar ist.

Hinzu kommt die strukturelle Problematik derart zentralisierter Stellen: Sie neigen dazu, sich selbst über Fälle und Verdachtslagen zu legitimieren, ohne zu messbaren Lösungen beizutragen. Die Gefahr einer Entgrenzung und Verdachtsproduktion zum Zwecke des Selbsterhalts ist real und wurde in der politischen wie öffentlichen Kritik bereits deutlich benannt.

Statt zentralisierter Symbolpolitik braucht es in Offenbach pragmatische, dezentrale und wirksame Ansätze – etwa in den Quartieren, Schulen oder sozialen Einrichtungen. Die bestehende Stelle steht diesen echten Lösungsangeboten zunehmend im Weg.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.