Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0060Ausgegeben am 30.06.2026
Eing. Dat. 25.06.2026
Wappenschutzsatzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-189 (Dez. I, Amt 13) vom 24.06.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die vorliegende Wappenschutzsatzung (Anlage) für die Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. *
* redaktionell geändert
Begründung
Gemäß Hessischer Gemeindeordnung darf das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises als offizielles hoheitliches Zeichen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden. Damit soll verhindert werden, dass Unberechtigte das Wappen für eigene Zwecke nutzen, sich irreführend als organisatorischer Bestandteil der Stadtverwaltung Offenbach bzw. der Stadt Offenbach ausgeben oder in anderer Weise eine Zugehörigkeit oder Verbundenheit mit der Stadt suggerieren, die entweder nicht existiert oder seitens der Stadt nicht erwünscht ist.
In der Regel haben die hessischen Kommunen für diesen Zweck eine Wappenschutzsatzung verabschiedet. Eine solche existiert für die Stadt Offenbach bisher nicht. Genehmigungen zur Verwendung des Stadtwappens, beispielsweise und insbesondere durch Offenbacher Vereine, erfolgten in der Vergangenheit durch Dezernat I jeweils in Form einer Einzelfallentscheidung.
Mit dieser Wappenschutzsatzung werden die Verwendung des Wappens, die Nutzungsrechte, der Kreis der Nutzungsberechtigten sowie die Genehmigung an Dritte bzw. deren Versagung, Widerruf oder Untersagung einheitlich und transparent geregelt.
Mit Beschluss dieser Satzung wird es insbesondere Offenbacher Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen weiterhin möglich sein, das Wappen in einer stilisierten Form zu verwenden, um dadurch die Zugehörigkeit zu Offenbach nach außen zu tragen und einen Beitrag zur Identitätsförderung mit der Stadt zu leisten. Dies ist ausdrücklicher Wunsch des Magistrats. Auf Grundlage dieser Satzung obliegt die Entscheidung über einen entsprechenden Antrag beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit, das alternativ frei nutzbare Abwandlungen des Wappens sowie künftig auch ein Fan-Logo bereitstellt.
Zugleich wird eine eingeschränkte kommerzielle Nutzung des Wappens bzw. stilisierter Formen des Wappens ermöglicht, um beispielsweise Merchandise-Produkte durch oder in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft mbH im Interesse der Stadt Offenbach, insbesondere zur Steigerung des Images der Stadt, zu vertreiben.
Die vorliegende Satzung wurde in Zusammenarbeit mit Amt 30 ausgearbeitet.
Anlagen:
Wappenschutzsatzung (inkl. Anlage 1 + 2)
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
