Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2003

 

Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion "Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 24.06.1999
Antrag Magistratsvorlage Nr. 008/03 vom 22.1.2003, DS I (A) 456
Az: 000-0002-01/0087#0125/2003

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion „Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 24.06.1999 wird wie folgt geändert:

Der § 7 erhält folgende Fassung:

                 §7 Tiere


(1) Hunde sind von Rasenflächen, Anpflanzungen aller Art, Liegewiesen und
      Kinderspielplätzen sowie von Weihern und Planschbecken fernzuhalten. Der
      begehbare Teil von öffentlichen Wegen und Plätzen darf durch Hundekot nicht
      verunreinigt werden.

(2) Halter oder Begleitpersonen von Hunden müssen diese vom Martin-Luther-Park
      fernhalten.

(3) In öffentlichen Anlagen lebende Tiere, insbesondere Wasservögel und Fische
     dürfen nicht gefangen, gejagt oder sonst wie belästigt werden.

Der § 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

         § 26 Ordnungswidrigkeiten

hinter der Ziffer 7 wird eingefügt:

8.  entgegen § 7 Abs. 2 Hunde nicht vom Martin-Luther-Park fernhält;
    
die folgenden Ziffern werden um 1 erhöht.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 21.02.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung