Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2003
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion "Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 24.06.1999
Antrag Magistratsvorlage Nr. 008/03 vom 22.1.2003, DS I (A) 456
Az: 000-0002-01/0087#0125/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion „Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 24.06.1999 wird wie folgt geändert:
Der § 7 erhält folgende Fassung:
§7 Tiere
(1) Hunde sind von Rasenflächen, Anpflanzungen aller Art, Liegewiesen und
Kinderspielplätzen sowie von Weihern und Planschbecken fernzuhalten. Der
begehbare Teil von öffentlichen Wegen und Plätzen darf durch Hundekot nicht
verunreinigt werden.
(2) Halter oder Begleitpersonen von Hunden müssen diese vom Martin-Luther-Park
fernhalten.
(3) In öffentlichen Anlagen lebende Tiere, insbesondere Wasservögel und Fische
dürfen nicht gefangen, gejagt oder sonst wie belästigt werden.
Der § 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
hinter der Ziffer 7 wird eingefügt:
8. entgegen § 7 Abs. 2 Hunde nicht vom Martin-Luther-Park fernhält;
die folgenden Ziffern werden um 1 erhöht.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 21.02.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung