Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2005

Eing. Dat. 24.11.2005

 

Nr. 918

 

Dez.: I (Amt 20) und Dez. III (Amt 58)

 

 

 

Errichtung der „MainArbeit GmbH"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 443/05 vom 23.11.2005, DS I (A) 918

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Übertragung von Gesellschaftsanteilen der MainArbeit GmbH in Höhe
    von 1 Prozent des Stammkapitals entsprechend einem  Betrag 250 Euro von
    der Agentur für Arbeit Offenbach an die Stadt Offenbach wird zugestimmt.

2. Weiterhin wird der Änderung der Bestimmungen des bestehenden Gesellschafts-
    vertrags in § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 zugestimmt.

3. Der Magistrat wird auf dieser Grundlage beauftragt, den bestehenden Gesellschafts-
    vertrag zu ändern.

4. Die Finanzierung der Anteilserhöhung in bar erfolgt zu Lasten der Haushaltsstelle
    87800.93030.

5. Vor Umsetzung des Beschlusses ist die Maßnahme der Aufsichtsbehörde gemäß
    § 127 b HGO anzuzeigen.


Begründung:

Gemäß der Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze für die Zusam-
menarbeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. § 44b SGB II zwischen
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesagentur für Arbeit, Deutschem Städtetag
und Deutschem Städte- und Gemeindebund vom 01.08.2005, § 3 Abs. 2 Ziff. 1 bieten die
Agenturen für Arbeit den kommunalen Trägern die Übernahme des entscheidenden
Stimmrechts bzw. der Mehrheit in den Trägerversammlungen (bzw. Gesellschafterver-
sammlungen) der Arbeitsgemeinschaften an. Ziel ist die Herstellung klarer Entscheidungs-
strukturen, die Vermeidung von Entscheidungsblockaden und eine stärkere Eigenver-
antwortung der Arbeitsgemeinschaften gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur
für Arbeit Offenbach hat der Stadt Offenbach im Benehmen mit der Regionaldirektion Hessen
der Bundesagentur für Arbeit in diesem Sinne die Übernahme des entscheidenden Stimmrechts
angeboten.

Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile (siehe Übersicht in der Anlage) erscheint es
zweckmäßig, dies so für die MainArbeit GmbH nachzuvollziehen und 1 Prozent der
Gesellschaftsanteile von der Agentur für Arbeit auf die Stadt zu übertragen und somit den
städtischen Anteil auf insgesamt 51% zu erhöhen, auch wenn die Zusammenarbeit zwischen
Agentur für Arbeit und Kommune in Offenbach bisher durchaus zufrieden stellend verlaufen
ist.

 

Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Die Zuständigkeit der StW ergibt sich aus § 51 Ziffer 11 HGO.

Anlage