Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2005

Eing. Dat. 24.11.2005

 

Nr. 919

 

Dez.: III (Amt 58)

 

 

 

Arbeitsgemeinschaft für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. SGB II in Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 444/05 vom 23.11.2005, DS I (A) 919


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Dem Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b Sozialgesetzbuch II (SGB II) zwischen Stadt Offenbach und Agentur für Arbeit Offenbach wird in den in der synoptischen Aufstellung in der Anlage aufgeführten Punkten geändert (Präambel; Anhang 1 Ziff.1, Ziff. 2, Ziff. 3, Ziff. 9 (c) (d); Anhang 3 Ziff. 3 (1), Ziff 2; Anhang 3 Ziff 1, Ziff 2, Ziff 5; Anhang 4 Ziff 2, Ziff 3, Ziff 4 (b),
Ziff 5 (f).


Begründung:

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben gem. Mag. Vorlage 314/04 und Stv. DS l (A) 732 und DS l (A) 732/2 die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agen­tur für Arbeit Offenbach gem. § 44b SGB II beschlossen.

 

Diese Arbeitsgemeinschaft in Form einer GmbH (MainArbeit GmbH) hat mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2005 die Arbeit aufgenommen. Inzwischen werden von der MainArbeit GmbH Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Eingliederungsleistungen für rd. 8.800 Bedarfsgemeinschaften mit rd. 11.000 erwerbsfähigen Hilfebeziehern erbracht. Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Agentur für Arbeit bei der Steuerung der MainArbeit GmbH und die Zusammenarbeit der in die Arbeitsgemeinschaft entsandten Mitarbeiter/innen beider Träger des SGB II verläuft gut. Die Kooperationsvereinbarung hat sich als Grundlage für die Zusammenarbeit bewährt.

 

Aufgrund Änderungen bei einigen Rahmenbedingungen sind jedoch Anpassungen vorzunehmen. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Punkte:

 

 

 

-               Anhang 1 Ziff. 1 und 2: Es ist inzwischen ein Indikatorensystem für die globale
Steuerung von Arbeitsgemeinschaften verfügbar, das von der BA in
Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt wurde. Dieses Indikatorensystem soll auch für die Darstellung der Leistungen der MainArbeit GmbH genutzt werden.

 

-               Anhang 1 Ziff 3 (gestrichen): Es hat sich inzwischen als zweckmäßig erwiesen, in der MainArbeit GmbH einen eigenen Arbeitgeberservice aufzubauen.

 

-               Anhang 1 Ziff 8 c und d (gestrichen): Es hat sich herausgestellt, dass die von der Agentur für Arbeit in 2004 vertretene Position einer Vertretung der MainArbeit GmbH in Rechtsmittelverfahren durch die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit nicht zutrifft. Vielmehr müssen diese Verfahren durch alle Instanzen von der MainArbeit GmbH selbst durchgeführt werden.

 

-               Anhang 2 Ziff 3 (2), letzter Absatz: In 2005 wurde der Ausgleich der Verwaltungskosten zwischen den beiden Trägern auf der Basis von pauschalierten Sach- und Personalkosten vorgenommen. Diese Möglichkeit soll als eine Option neben der Spitzabrechnung mit dem zusätzlich eingefügten Satz auch für die Zukunft gesichert werden.

 

-               Anhang 3 Ziff 1. dritter Absatz sowie Ziff 2: Die Bundesagentur für Arbeit geht nun entgegen ihrer Position in 2004 davon aus, dass auch ihre
Mitarbeiter/innen der Arbeitsgemeinschaft durch Zuweisung (und nicht mehr
durch Dienstleistungsüberlassung) beigestellt werden.

 

-               Anhang 4 Ziff 2: Ergänzung einiger neuerer Fachverfahren.

 

-               Anhang 4 Ziff. 3 und Ziff 4: Anpassung an größeren Aufgabenumfang (Möglichkeit weiterer Standorte) und verändertes Organisationskonzept der Agentur für Arbeit (keinem gemeinsamen Empfangs- und Eingangsbereich).

 

Der Vertrag ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.

 

- Anlagen