Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006

Eing. Dat. 04.05.2006

 

Nr. 5

 

Dez.: I (Amt 10)

 

 

 

Wahl

der Mitglieder des Beirates der Volkshochschule,

eines Vertreters für die Verbandsversammlung des
Zwecksverbandes für Tierkörperbeiseitigung Hessen-Süd,

eines Vertreters für die Verbandskammer des
Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

eines Vertreters für die Verbandsversammlung
des KGRZ KIV Hessen,

eines zweiten Mitglieds in den Rat der Regionen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 122/06 vom 03.05.2006, DS I (A) 5


Die Stadtverordnetenversammlung möge

1. jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der in der Stadtverordneten-
    versammlung tätigen Fraktionen in den Beirat der VHS,

2. eine Person aus dem Kreis der zur Stadtverordnetenversammlung wählbaren
    Personen zum Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für
    Tierkörper beseitigung Hessen-Süd sowie deren persönliche Stellvertretern oder
    persönlichen Stellvertreter,

3. eine Person aus dem Kreis der zur Stadtverordnetenversammlung wählbaren
    Personen zum Mitglied der Verbandsversammlung des Kommunalen Gebiets-
    rechenzentrums Kommunale Informationsverarbeitung Hessen sowie deren
    persönliche Stellvertreterin oder persönlichen Stellvertreter,

4. ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats als
    Vertreter/Vertreterin sowie aus diesem Personenkreis eine Stellvertreterin/ein
    Stellvertreter und für diese oder diesen eine weitere Stellvertreterin oder einen
    weiteren Stellvertreter in die Verbandskammer des Planungsverbandes
    Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

    und

5. ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats als zweites
    Mitglied der Stadt Offenbach a.M. sowie aus diesem Personenkreis eine
    Stellvertreterin oder einen Stellvertreter in den Rat der Region

wählen.


Begründung:

Zu 1.:

Gemäß § 7 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Offenbach a.M. gehören dem Beirat u.a. jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der in der Stadt-verordnetenversammlung tätigen Fraktionen an, die von der Vertretungskörperschaft zu wählen sind.

 

Zu 2.:

 

Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd werden die Vertreter in der Verbandsversammlung von den jeweiligen Vertretungs-körperschaften gewählt.

 

Die Zahl der Vertreter je Verbandsmitglied richtet sich nach der Höhe der Beteiligung an der Verbandsumlage. Die Stadt Offenbach a.M. entsendet danach einen Vertreter.

 

Zu 3.:

 

Gemäß § 6 der Satzung des KGRZ KIV Hessen entsendet jedes Mitglied eine Vertreterin oder einen Vertreter, welche/r von der jeweiligen Vertretungskörperschaft gewählt wird. Es ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

Zu 4.:

 

Nach § 5 des Gesetzes über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main wählen die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder eine Vertreterin/einen Vertreter, eine Stellvertretung und eine weitere Stellvertretung in die Verbandskammer des Planungsverbandes. Wählbar sind nur Organmitglieder; § 37 HGO gilt entsprechend.

 

Da es sich bei der Vertreterin bzw. dem Vertreter, der Stellvertretung und der weiteren Stellvertretung je um hierarchisch abgestufte Wahlpositionen handelt, sind keine „gleich­artigen Stellen" zu besetzen. Demnach ist jede Position in Mehrheitswahl gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 HGO zu ermitteln.

 

Zu 5.:

Gemäß § 4 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gehören dem Rat der Region u.a. für jede kreisfreie Stadt im Ballungsraum je zwei Mitglieder an.

 

Der Oberbürgermeister gehört dem Rat der Region kraft Amtes an. Vertreten wird er von seinem gesetzlichen Vertreter gemäß § 47 HGO.

 

Das zweite Mitglied sowie seine Vertretung werden von der Vertretungskörperschaft gewählt, wobei nur Organmitglieder wählbar sind.