Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.01.2010

Eing. Dat. 21.01.2010

 

Nr. 545

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069
Antrag Magistratsvorlage Nr. 001/10 (Dez. I, Amt 10) vom 20.01.2010, DS I (A) 545


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich in einer Kooperation am D115-Service-
    Center der Stadt Frankfurt am Main.

2. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (Anlage 2) zur
    Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt
    Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im
    gemeinsamen Vorwahlbereich 069 wird zugestimmt.

3. Die getroffene Vereinbarung gilt zunächst im Rahmen einer Testphase bis zum
    31.12.2010. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem Kostenanteil in Höhe
    von 75.000 € beteiligen. Die Mittel stehen beim Untersachkonto 06400.62020
    (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer D 115), Sachkonto: 68610000,
    Produkt: 010114, zur Verfügung.

4. Über das Ergebnis der Testphase, die wünschenswerte Verlängerung der Koope-
    ration und die dann zu treffenden finanziellen Festlegungen wird eine separate
    Vorlage zur Entscheidung eingebracht.


Begründung:

Der Magistrat hat in der Sitzung am 05.03.2008 einen Grundsatzbeschluss gefasst, sich an dem Pilotprojekt einheitliche Behördenrufnummer D 115, welches gemeinsam  vom Bundesministerium des Innern und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport betreut wird, zu beteiligen. Gleichzeitig wurde das Hauptamt mit der Projektleitung beauftragt.

Diesem Beschluss vorausgegangen sind mehrere Auftaktveranstaltungen auf Bundes- und Länderebenen. So wurde die Einführung der „Bundeseinheitlichen Servicenummer 115“ von Frau Bundeskanzlerin Merkel auf dem IT-Gipfel Ende 2006 in Potsdam angekündigt. Seitdem wurde mit Hochdruck auf Bundes- und Landesebene an der Konzeption hierfür gearbeitet. Ziel soll es sein, dass Bürgerinnen und Bürger über diese einheitliche und leicht merkbare Telefonnummer Auskünfte einholen, Anträge stellen, Ergebnisse melden oder sonstige Services nutzen können. Der Service soll grundsätzlich für alle Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, unabhängig von Zuständigkeiten, gelten und sukzessive ausgebaut werden.

Es dient zur Kenntnis, dass der Vertreter der Stadtverwaltung Offenbach an der
Gestaltung der „Einheitlichen Behördenrufnummer D115“ unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Landes Hessen aktiv beteiligt war und mit den einbezogenen Modellregionen sowie verschiedenen Bundes- und Landesverwaltungen seit Anfang 2008 an der Erarbeitung des als Grundlage dienenden umfassenden Feinkonzeptes mitgewirkt hat.

Die zunächst beabsichtigte Zusammenarbeit zwischen Kreis Offenbach und Stadt Offenbach ist nicht weiter verfolgt worden, da nach erfolgter Ausschreibung der technischen Spezifikationen, festgestellt werden musste, dass innerhalb eines Vorwahlbereiches eine gebietsmäßige Trennung nicht zu realisieren ist.

Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten ist die Behördenrufnummer D115 in einigen ausgewählten Testregionen (im Wesentlichen größere Städte in NRW, Berlin, Hamburg und in Hessen der Main-Taunus-Kreis) am 24.03.2009 offiziell in den bis Ende 2010 geplanten Testbetrieb gestartet und ist seitdem für rd. 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Erste Auswertungen haben ergeben, dass dieser Service sehr gut angenommen wird. Die Anliegen der Anruferinnen und Anrufer konnten von bis zu 80 % im Erstkontakt erledigt werden. Aufgrund der positiven Rückmeldungen die im Rahmen einer 115-Kundenbefragung durchgeführt wurde, haben bundesweit weitere Städte und Kreise in den Ländern Thüringen, Sachsen, Niedersachsen und Baden Württemberg ihr Interesse, sich dem D115-Verbund anzuschließen, bekundet.

Da wie bereits oben ausgeführt innerhalb eines Vorwahlbereiches eine gebietsmäßige Trennung nicht möglich ist, hat die Stadt Frankfurt gegenüber der Stadt Offenbach eine Beteiligung an einem gemeinsamen SC signalisiert.

Aufgrund der regionalen Nähe zu Frankfurt, und unter Berücksichtigung der gemeinsamen Vorwahl (069), sowie aus Kostengesichtspunkten, wird die Stadt Offenbach kein eigenes SC aufbauen, sondern das SC der Stadt Frankfurt mit der Erfüllung dieser Aufgaben im D 115 Verbund beauftragen.

Ausgelöst durch die entstandenen Kontakte bei den bundesweiten D115-Arbeitsgruppensitzungen, gefördert durch den Verbundgedanken des D115-Projekts, der gemeinsamen Vorwahl 069 und des von der Projektgruppe D115 des BMI unterstützten und mit positiven Beispielen belegten Kooperationsgedankens sowie der Forderung nach dem möglichst wirtschaftlichen Betrieb des Service-Centers haben zwischenzeitlich mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Stadt Offenbach am Main und der Stadt Frankfurt am Main stattgefunden. Aus der Absicht, im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit ein Service-Center für beide Städte zu betreiben, notwendige Personalressourcen besser bündeln zu können und letztendlich auch zur Reduzierung der Kosten, resultierte ein am 25.11.2009 von beiden Seiten unterzeichneter „letter of intent“ zur beabsichtigten Kooperation, der als Anlage 1 beigefügt ist.

Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung gilt zunächst für die Dauer der Testphase vom 01.03.2010 bis zum 31.12.2010.

Die Stadt Frankfurt am Main erhält hierfür von der Stadt Offenbach am Main einen Betrag in Höhe von 75.000 €. Die Stadt Frankfurt am Main und die Stadt Offenbach am Main sind sich dahingehend einig, dass vor einer Verlängerung dieser Vereinbarung gemeinsam der Erfolg einer Testphase bis spätestens 30.11.2010 festgestellt und die künftige Zahlungsgrundlage festgelegt wird.
Über das Ergebnis der Testphase, die wünschenswerte Verlängerung der Kooperation und die dann zu treffenden finanziellen Festlegungen wird eine separate Vorlage zur Entscheidung eingebracht.

Es dient zur Kenntnis, dass weitere Vorwahlabgrenzungsproblematiken mit Frankfurter Stadtteilen und Umlandgemeinden bestehen, die ebenfalls technisch nicht lösbar sind. Die Projektleitung der Stadt Frankfurt befindet sich hierzu in bisher positiv verlaufenen Gesprächen mit Vertretern der Umlandgemeinden. Ziel hierbei ist es, dass „alle“ Frankfurter Stadtteile bei Anwahl der 115 sofort und direkt dem Frankfurter Service-Center zugeleitet werden und sie den vollen und uneingeschränkten D115-Service nutzen können.

Möglicherweise ergeben sich hieraus weitere Kooperationen,
was letztlich zu einer weiteren Reduzierung der Kosten führen wird.

Nach Einrichtung des Service-Centers, der Betriebsaufnahme, dem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen und dem Vorliegen der benötigten Service-Center-Software ist in enger Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und der Projektgruppe D115 des Bundesinnenministeriums (BMI) geplant, am 02.03.2010 offiziell in die Testphase des D115 einzutreten und den D115-Service für alle Bürgerinnen und Bürger im Vorwahlbereicht 069 anbieten zu können.

Die Bürgerinnen und Bürger würden dann von einem wesentlich verbessertem und erweitertem Service (Ansprechbarkeit = Arbeitstäglich von 08:00 bis 18:00 Uhr) profitieren.

Das zur Verfügung stellen der für die Beauskunftung notwendigen Daten, die bereits  im Internet vorhanden sind und für das Wissensmanagement benötigt werden, kann nach Angaben der IT-Abteilung durch kleinere Anpassungen in der Datenstruktur zusammenführt und per Datentransfer im SC verwendet werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt und dem Hessischen Innenministerium, da die Daten gleichzeitig, sowohl im Hessenfinder als auch für die EU-DLR zur Verfügung stehen sollen. Für die Aktualisierung der Daten sind – wie bereits in der Vergangenheit – die jeweiligen Organisationseinheiten verantwortlich.

Aktuell werden die letzten Vorbereitungen getroffen, um rechtzeitig über die erforderliche Service-Center-Software zu verfügen, damit die eingehenden Fragen basierend auf einer umfassenden Wissensdatenbank unter Einbeziehung von offenbach.de, des „Hessen-Finders“ und der zentralen D115-Wissensdatenbank schnell, kompetent und zutreffend beantwortet werden können.

Es dient zur Kenntnis, dass dieser Beschluss auch von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zu fassen ist und die Beteiligung der Aufsichtsbehörde nach erfolgter Beschlussfassung erforderlich ist.

Anlagen