Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.01.2010

Eing. Dat. 21.01.2010

 

Nr. 548

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 618 C
- Waldheim-Süd, südlicher Teil, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A -
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 007/10 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 20.01.2010,
DS I (A) 548


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618 C (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet zwischen der Straße An den Linden, der Kastanienstraße, der Fläche des südlichen Kreisverkehrs, der Eichenallee und dem Grünzug Im Grünen Grund sowie die Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 11.01.2010, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Das Gebiet, für das der Bebauungsplan Nr. 618 C aufgestellt werden soll, ist ein Teilbereich des am 09.08.2003 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim-Süd, südlicher Teil“. Die Änderung dieses Bebauungsplanes ist erforderlich, um das städtebauliche Konzept aufgrund der Erfahrungen bei der bisherigen Vermarktung der Grundstücke im Gebiet „An den Eichen“ weiter zu entwickeln und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines städtebaulich interessanten Konzeptes im Rahmen eines Bauherrenmodells zu schaffen.

 

Dieses Bauherrenmodell soll zwischen dem südlichen Kreisverkehrsplatz und dem Ginsterweg umgesetzt werden. Dabei sind Varianten eines Haustyps geplant, der kostengünstig und einheitlich erstellt werden, aber dennoch variabel auf unterschiedliche Ansprüche an die Nutzung reagieren kann. Hierfür wird eine passende Siedlungs-, Bau- und Gemeinschaftsform entwickelt.

 

Für den unmittelbar nördlich angrenzenden Bereich zwischen den Straßen Ginsterweg und An den Linden hat sich im Zuge der Vermarktung der Grundstücke herausgestellt, dass eine erhöhte Nachfrage nach freistehenden Einfamilienhäusern auf Grundstücken mit einer Größe zwischen 400 und 450 m² besteht, die auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes derzeit nicht im gewünschten Umfang befriedigt werden kann. Daher bezieht sich die Änderung des Bebauungsplanes auch auf diesen Bereich. Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden.

 

 

Die Planänderung beinhaltet, gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 618 A, weder eine Veränderung der Art (allgemeines Wohngebiet) noch des Maßes der baulichen Nutzung. Die vorhandenen Erschließungsanlagen werden beibehalten. Somit werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Da weiterhin die Zulässigkeit von Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auslösen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen, kann die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die Beteiligungsphase. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Anlagen:

Bebauungsplan - Planzeichnung

Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

Begründung

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die folgenden Fachgutachten und Stellungnahmen zur Einsichtnahme aus:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
(Stand: Nov. 2009)

Schalltechnische Untersuchung
(Stand: Jan. 2010)

 

Verteiler:
15 x HFB
  1 x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
  1 x Minderheitenvertreter (UBP)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro