Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.01.2010

Eing. Dat. 21.01.2010

 

Nr. 550

 

 

Sanierung Fenster, Dach und Brandschutz der Fröbelschule, Schule für praktisch Bildbare, Goethestraße 12 in 63067 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 017/10 (Dez. I, Amt 60) vom 20.01.2010,
DS I (A) 550

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung Fenster, Dach und Brandschutz der Fröbelschule, Schule für
    praktisch Bildbare, Goethestraße 12 in
63067 Offenbach, nach der von der
    EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 900.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 60010.50000
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“ SK 61610001,
    Produkt 01.01.08,
PN V 8076 vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt
    bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2009 u. früher:      900.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 DS I (A) 131 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ mit einem Kostenaufwand von rund 250 Millionen Euro auf Basis des 10-Jahres-Programms zugestimmt.

                                                                                                     

Im Vorgriff auf die Gesamtsanierung sollen nun dringend notwendige Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem Objekt durchgeführt werden. Aufgrund von Auflagen aus der Gefahrenverhütungsschau und zur dringlichen Beseitigung verschiedener Bauschäden wird mit dieser Maßnahme ein Teil der Gesamtsanierung vorgezogen.

 

 

Gebäude- und Schulhistorie, geplante Maßnahmen

 

Die Fröbelschule liegt in einem Mischgebiet im nördlichen Grenzbereich der Innenstadt Offenbachs. Im Jahr 1965 wurde der Unterricht für praktisch Bildbare in einigen Räumen der Pestalozzischule, der damaligen Schule für Lernbehinderte, aufgenommen. 1966 erhielt die Einrichtung für praktisch Bildbare den Namen Fröbelschule. Da die Schülerzahl im Laufe der Jahre stetig wuchs, reichten die Räumlichkeiten im Gebäude der Pestalozzischule nicht mehr aus. Es wurden dann das Erdgeschoss des Wohnhauses Goethestraße 20, der heutigen Kita 15, genutzt, sowie ein Erweiterungsbau in Form eines Pavillons im Hof der Goethestraße 20 errichtet.

 

Um 1981 zog die Fröbelschule in das noch im Umbau befindliche Gebäude der früheren Pestalozzischule (heutige Ludwig-Dern-Schule), die zwischenzeitlich in das Lauterborn umgezogen war, ein und wurde zur Ganztagsschule. Zurzeit werden rd. 95 Schülerinnen und Schüler in der Fröbelschule unterrichtet.

 

Die Fröbelschule  besteht heute aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude, einem zweigeschossigen Anbau  und einer Turnhalle mit Nebenräumen. Das Hauptgebäude wurde um 1920 errichtet und Anfang der 1980er Jahre um den zweigeschossigen Anbau im Osten erweitert. Im Zuge der Erweiterungs- und Umbauarbeiten zur Fröbelschule wurde auch der Stahlanbau über dem Eingangsbereich erstellt.

 

Die Nutzflächen des Gebäudes werden im Rahmen dieser Maßnahme nicht verändert. Es wurden jedoch Voruntersuchungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Möglichkeiten für spätere Erweiterungsmaßnahmen durch das aktuelle Projekt nicht eingeschränkt werden.

 

Bauliche Maßnahmen

 

Teilsanierung des zweigeschossigen Unterrichtsgebäudes:

Im Rahmen des 10-Jahres-Programmes ist die Gesamtsanierung der Fröbelschule für 2014ff vorgesehen. Die Gefahrenverhütungsschau der Feuerwehr hat jedoch dringenden Handlungsbedarf für die Herstellung der erforderlichen Flucht- und Rettungswege des zweigeschossigen Gebäudeteils ergeben. So muss unter anderem ein zweiter baulicher Rettungsweg für den Musiksaal geschaffen werden. Die Brüstungshöhen der Fenster sind auf das nach Hessischer Bauordnung geforderte Maß zu reduzieren, welches Rettung durch die Fenster ermöglicht. Der Klassenraum Nr. 115 im Obergeschoss wird als Rettungszelle ausgebildet.

 

Der altersgemäß sehr schlechte Zustand der Fenster dieses Gebäudes führte, zusätzlich zu der Forderung der Feuerwehr nach niedrigeren Brüstungen, zur Entscheidung, alle Fenster zum Austausch und die bislang ungedämmte Fassade zur energetischen Ertüchtigung zu empfehlen. Zudem weist die Abdichtung der Dachfläche starke Schäden aus. Daher soll im Jahr 2010 eine Teilsanierung der Fröbelschule im Bereich des zweigeschossigen  Anbaus mit  Sanierung der Gebäudehüllfläche unter Einhaltung der ENEV 2009 erfolgen.

 

 

Sporthalle:

In der Sporthalle werden folgende Veränderungen gemäß den gültigen Unfallverhügungsvorschriften vorgenommen: Der Hallenraum wird zur Reduzierung der Verletzungsgefahr mit einer akustisch wirksamen Holzprallwand ausgestattet. Nicht mehr benötigte, festmontierte und veraltete Einbausportgeräte werden demontiert und entsorgt. Schadhafte Betonoberflächen werden im Rahmen der vorgenannten Arbeiten ebenfalls instandgesetzt. Sämtliche von den Baumaßnahmen betroffenen Ober- und Außenflächen werden wieder hergestellt. Ergänzungen der Ausstattung und der beweglichen Einrichtungen sind nicht Bestandteile dieser Maßnahme.

 

Außenanlagen:

 

Bauliche Maßnahmen

Arbeiten an den Außenanlagen sind ausschließlich in Form von Wiederherstellungsarbeiten in einem Streifen entlang der Fassade vorgesehen.

 

Natur- und Artenschutz

Im Rahmen der Planung wurde dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität die Planung vorgestellt und erläutert, die Stellungnahme liegt vor.

Die Baustelleneinrichtung ist unter Einhaltung von BaustellV, GUV und UVV auf der versiegelten Fläche des Schulhofs vor dem Anbau vorgesehen.

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

werden im Rahmen dieser Maßnahme nicht vorgenommen. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist nicht erforderlich.

 

Zur Gerüststellung und für die Herstellung der neuen Fassade wird in einem Streifen entlang der Fassade ein Teil des vorhandenen niedrigen Bewuchses entfernt. Dieser Pflanzstreifen wird nach Beendigung der Fassadenbauarbeiten wieder hergestellt und eingepflegt.

 

Altlasten - Boden - Gewässerschutz/Lagerung wassergefährdender Stoffe

Ein Eingriff in den Boden ist bei dieser Maßnahme nicht erforderlich.

 

Die Entsorgung der Abbruchmaterialen erfolgt nach den aktuellen behördlichen Bestimmungen im Begleitscheinverfahren gegen Vorlage von Entsorgungsnach-weisen.

 

Im Zuge der Grundlagenermittlung zum 10-Jahres-Schulbauprogramm wurde durch den TÜV Süd ein Schadstoffgutachten erstellt und Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Die vorgefundenen Schadstoffe werden im Rahmen der Maßnahme entfernt. Es handelt sich um Brandschutztüren mit Asbestfüllung sowie Innenfensterbänke aus Asbestzement.

 

Technische Gebäudeausrüstung

 

Allgemein:

Im Zusammenhang mit den vorgenannten baulichen Maßnahmen sind lediglich Ergänzungs- und Ausbesserungsarbeiten der technischen Gebäudeausrüstung geplant. Maßnahmen für die Gebäudeleit- und Sanitärtechnik sind nicht Bestandteil der geplanten Teilsanierung.

 

Heizung:

Vorgesehen sind die Demontage, Entsorgung und der Ersatz der von den Umbaumaßnahmen betroffenen Heizflächen im Musikraum und Speiseraum im 1.Obergeschoss einschließlich aller notwendigen Rückbau- und Installationsarbeiten nach den gültigen Vorschriften.

 

Raumlufttechnische Anlagen (RLT):

Im Bereich des 1. Obergeschosses des Anbaus ist der Umbau der Abluftanlage mit je 2 Lüfterhauben über Dach einschließlich Leitungsführung, Durchdringungen und Dämmung gegen Kondenswasserbildung nach gültigen Vorschriften geplant.

 

Sanitär:

Im Rahmen dieser Baumaßnahme sind keine Veränderungen erforderlich und  vorgesehen

 

Elektro:

Im Zuge der Fassadensanierung des Anbaus erfolgt lediglich die De- und Wiedermontage der Außenbeleuchtung. Soweit erforderlich, ist eine Ergänzung der bestehenden Blitzschutzanlage vorgesehen. Der notwendige Ersatz von Beleuchtungsanlagen wird nach den Vorgaben des Gesetzes für energiebetriebene Produkte (EBPG) vorgenommen.

 

Klimaschutz und Energie

 

Energieeffizienzbetrachtung/ Energiestandards

 

Auf Grund der vorgegebenen Gebäudegeometrie, konstruktiven Gegebenheiten und begrenzten Bauteilhöhen ist das primäre Ziel die Einhaltung der EnEV 2009. Eine Dämmung des Fußbodens gegen Erdreich ist aus konstruktiven Gründen durch die notwendige Erhöhung des Fußbodenaufbaus nicht geplant.

 

Bei der Sanierung des zweigeschossigen Klassenraumtraktes wird im Wesentlichen die Gebäudehülle mit Außenwand, Dach und Fenster energetisch ertüchtigt. Mit den folgenden Maßnahmen wird die Einhaltung des Neubaustandards der EnEV 2009 erreicht:

           

neue Fenster, Holz-Aluminium, Uw-Wert min. 1,0 W/m²K

(U erforderlich 1,1 W/m²K)

 

Außenwanddämmung neu, Schaumglas, 15 cm, WLG 040, U-Wert 0,239 W/m²K

(U erforderlich 0,24 W/m²K)

 

Dachdämmung neu, Schaumglas 19 cm, WLG 040,  U-Wert 0,198 W/m²K

(U erforderlich 0,2 W/m²K)

 

Ein außenliegender Sonnenschutz wird aufgrund der Nordausrichtung der Fenster und wegen angrenzender, nach Osten und Westen verschattender Gebäude nicht angebracht.

 

Die CO2-Einsparung durch die vorgesehene Maßnahme beträgt 20.700 kg/a.

 

Ökologische Technologien/ Einsatz erneuerbarer Energien

 

- Baustoffe:

In Abhängigkeit der konstruktiven u. bauphysikalischen örtlichen Gegebenheiten ist die Verwendung recycelbarer und nachwachsender Roh- u. Baustoffe vorgesehen. Die Fenster sind als Holzfenster mit außenseitiger Aluminium-Deckschale geplant. Zur Vermeidung von Tauwasserproblemen wird die Dämmung der Fassade aus silikatischen Schaumglasplatten mit mineralischem Oberputz erfolgen. In Teilbereichen ist aus gestalterischen Gründen eine hinterlüftete Fassadenkonstruktion mit mineralischer Dämmung und vorgehängten Faserzementplatten geplant.

           

- Solarthermie/ Photovoltaikanlagen:

Die Dachfläche des Anbaus ist aufgrund der Lage, der Gebäudegeometrie und der dauerhaften Verschattung durch den Baumbestand und die umgebende Bebauung für den Einsatz von Solarthermie und Photovoltaikanlagen nicht geeignet. Maßnahmen zum Einsatz vorgenannter Technologien sind auf der Dachfläche des Anbaus daher nicht geplant. Die Ausbildung der Dachdämmung erfolgt dennoch druckfest.

 

- Dachflächen zur Begrünung:

Die Dachdecke wurde auf ihre Tragfähigkeit für Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und Dachbegrünung untersucht. Sofern der vorhandene Verbundestrich von dieser Decke entfernt würde, ergäben sich knappe Lastreserven für eine extensive Begrünung. Intensive Begrünung mit entsprechender Regenwasserspeicherung ist nach Einschätzung des Architekten nicht möglich. Außer dem sei die Entfernung des Estrichs mit erheblichem Aufwand bei großem Risiko konstruktiver Schäden an der Decke und kaum kalkulierbaren Folgekosten verbunden. Er rät daher von dieser Maßnahme ab.

 

Voraussichtliche Bauzeiten:

 

2010                 - Baubeginn März

                 - Fertigstellung Mai

 

Die Planung wurde zwischen Schulleitung, Stadtschulamt, Amt für Stadtplanung und Baumanagement und EEG abgestimmt. Die Baumaßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Schulleitung während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.