Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0053Ausgegeben am 04.08.2011

Eing. Dat. 04.08.2011

 

 

 

Investitionskostenzuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege
Antrag Magistratsvorlage Nr. 218/11 (Dez. II, Amt 50) vom 03.08.2011

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.    Die Bewilligung einzelner Investitionskostenzuschüsse aus dem Finanzhaushalt des Sozialamtes, Sachkonto 03580000, Untersachkonto 47100.98700 mit der Bezeichnung „Zuschüsse freie Träger der Wohlfahrtspflege“ erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2011 entsprechend der allgemein gültigen Anordnungs- und Vergabebefugnis der Stadt Offenbach.

Begründung:

 

Bis einschließlich 2010 erfolgte die Bewilligung einzelner Investitionskostenförderungsmaßnahmen an Träger der freien Wohlfahrtspflege unabhängig von deren Höhe prinzipiell durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Dieses Verfahren beruht auf einer Stadtverordnetenentscheidung aus der Zeit vor 1979, als erstmals Haushaltsmittel für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege in den Vermögenshaushalt eingestellt wurden. Der Haushaltsansatz betrug in den ersten Jahren jährlich 200 TDM und diente als Investitionsanreiz für Projekte der Wohlfahrtsverbände. Gefördert wurden in der Regel Bau- oder Umbaumaßnahmen (z. B. Seniorenwerkstatt Arbeiterwohlfahrt mit 208 TDM, Erweiterung Pfarrzentrum St. Konrad mit 90 TDM).

 

Mitte der 90er Jahre wurde der Haushaltsansatz von inzwischen 300 TDM auf 40 TDM (jetzt: 20.450 Euro) reduziert. Seit dieser Zeit dienen die Fördermittel dem Sozialamt und Jugendamt gemeinsam zur investiven Unterstützung der Träger der freien Wohlfahrtspflege bei dem Erwerb von Wirtschaftsgütern oder kleineren Umbaumaßnahmen. Die Höhe reicht hierbei im Einzelfall von 500 Euro für die Anschaffung eines Fotokopiergerätes bis zu 18 TEuro für die Umbaumaßnahmen eines Kinderhauses.

 

Trotz Reduzierung der Fördersumme einzelner Maßnahmen von anfangs mehreren Zehntausend Euro auf einige Hundert bzw. Tausend Euro wurde die Mittelbereitstellung unter Einbindung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung beibehalten.

 

 

Um den derzeitigen Verwaltungsaufwand auf das notwendige Maß zu reduzieren und gleichzeitig auch eine kurzfristige Mittelbewilligung zu ermöglichen, soll das Bewilligungsverfahren analog der allgemeinen Richtlinien der Anordnungs- und Vergabebefugnis der Stadt Offenbach (OF-intakt Bl. 154/89 und Bl. 029/91) erfolgen.

Danach ist die Amtsleitung des Sozial- bzw. Jugendamtes im Einzelfall bis zu einer Höhe von 12,5 TEuro entscheidungsbefugt und die Dezernentin bis zu einer Höhe von 25 TEuro. Aufgrund der bereitstehenden Haushaltsmittel in Höhe von 20.450 Euro scheidet die Einbindung des Magistrats sowie der Stadtverordnetenversammlung zukünftig aus.

 

Die Zustimmung der Leitung des Revisionsamtes zur Änderung des Verfahrens wurde bereits im Jahr 2008 erteilt.

 

Die Umsetzung soll ab dem Haushaltsjahr 2011 erfolgen.