Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0144Ausgegeben am 12.01.2012

Eing. Dat. 12.01.2012

 

 

 

 

 

 

Keine behördlichen Auflagen für geringfügige Überbauung von Gehwegen und Straßen durch Dämmfassaden
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 11.01.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Satzungen an geeigneter Stelle dahingehend zu ändern, dass sanierungswillige Hauseigentümer und Investoren, deren Fassaden an städtischen Grundstücken, Gehwegen oder Straßen liegen, künftig von Auflagen und Gebühren befreit werden, die sich durch eine geringfügige Überbauung durch die Wärmedämmung von Fassaden ergeben könnten.
 
Bei unvermeidbaren städtischen Bauarbeiten an Gehwegen oder Straßen ist auf die Wärmedämmung Rücksicht zu nehmen.


Begründung

Energetische Sanierungen, wie die Wärmedämmung, sind eine der wirksamsten Klimaschutzmaßnahmen und wichtiger Bestandteil des städtischen Klimaschutzkonzeptes. Um den Anforderungen an einen zeitgemäßen Wärmeschutz von Gebäuden gerecht zu werden, kann es erforderlich sein, dass Fassaden mit Dämmstoffstärken von 20 cm und mehr verkleidet werden, mit einer entsprechenden Zunahme der Überstände. Sanierungswillige Hauseigentümer und Investoren, deren Fassaden an städtischen Gehwegen liegen, sollen künftig von Auflagen oder möglichen Gebühren, die sich ergeben könnten, befreit werden.