Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0147Ausgegeben am 12.01.2012

Eing. Dat. 12.01.2012

 

 

 

 

 

 

Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 416/11 (Dez. I, Amt 60) vom 21.12.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Umsetzung der Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maß-
    nahmen, nach der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement und vom Inge-
    nieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 307.000,00 € ein-
    schließlich Planungskosten, wird vorbehaltlich der Resteübertragung zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto USK
    63000.96470 „Radverkehrskonzept, 36470 (12.01.01)“, SK 09520000, Projekt
    601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2011 und früher:                         225.539,80 €
    Haushaltsplan 2012:                                               81.460,20 €
    Gesamt:                                                                   307.000,00 €


3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Fördermittel nach GVFG-Komp.:                                 167.300,00 €
    Fördermittel nach §33 FAG:                                           17.800,00 €
    Kreditmarktmittel:                                                            121.900,00 €
    Gesamt:                                                                            307.000,00 €

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    14.442,86 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften
    Folgekosten sind,  erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 2.508,86 €/pa.

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Geneh-
    migung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.



Begründung:

 

Allgemeines:

Mit Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2007, DS I (A) 209 wurde der Verkehrsmanagementplan für die Stadt Offenbach beschlossen. Er soll die Ziele des regionalen Verkehrsmanagements auf der lokalen Ebene realisieren und gleichzeitig die Ziele der Offenbacher Verkehrs- und Stadtentwicklung in das regionale Verkehrsmanagement einspeisen. Der Plan ersetzt den Generalverkehrsplan der Stadt Offenbach von 1986 und bildet die Klammer für die verschiedenen Konzepte und Strategien der Verkehrsplanung in der Stadt.

 

Ein mit dem Verkehrsmanagementplan beschlossenes Handlungsfeld ist die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts. Diesem entsprechend soll in den nächsten Jahren eine flächendeckende, stadtweite Radverkehrswegweisung umgesetzt werden. Die begleitenden baulichen Maßnahmen ergeben sich aus der Notwendigkeit, dass der Radverkehr entsprechend der Routen und der Wegweisung konform mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und sicher geführt werden muss.

 

Derzeit existiert in Offenbach keine aktuelle dem Radwegenetz aus dem Radverkehrskonzept angepasste Wegweisung für den Alltags-Radverkehr. Weiterhin sind die Schilder im Bestand schlecht wahrnehmbar und entsprechen nicht den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Eine stringente Fahrradwegweisung bietet für den Radverkehr eine schnelle, sichere Orientierung im Routennetz und trägt dazu bei Umwege zu vermeiden und die Wahl einer sicheren Route deutlich zu erleichtern. Eine konsequente Wegweisung für den Radverkehr wie vorgesehen, ist hierbei nicht nur für Radfahrer hilfreich, sie bedeutet auch eine Form der „Werbung“ für das umweltfreundliche Verkehrsmittel Fahrrad.

 

Die geplante Radverkehrswegweisung kann im öffentlichen Raum als weithin sichtbares Instrument wahrgenommen werden und dient damit als wichtiger Hinweis auf das Vorhandensein eines geschlossenen, umfassenden Radroutennetzes. Es ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Radverkehrs.

 

Erläuterungen zur Ausführung der Wegweisung

Im Verkehrsmanagementplan der Stadt Offenbach wurde im Rahmen des Radverkehrskonzepts für den Alltagsradverkehr ein Routennetz festgelegt. Dieses Routennetz stellte die Grundlage für die Ausarbeitung eines Beschilderungsplanes dar. Dieser Plan legt für jede Routenkreuzung die Ziele, Richtung und Entfernungsangaben auf den Wegweisern fest. Dabei werden sowohl innerörtliche als auch Ziele außerhalb des Stadtgebietes berücksichtigt. Die Übergänge zu dem bereits bestehenden beschilderten Routennetz des Landkreises Offenbach sind abgestimmt; mit der Stadt Frankfurt, die derzeit ihr Wegweisungssystem aufbaut, ist die Abstimmung im Gange.

 

Die Wegweisung der freizeitorientierten Themenrouten ist nicht Bestandteil dieses Vorhabens, jedoch werden die Schnittstellen mit dem örtlichen Netz der Alltagsrouten und der Themenrouten integriert.

 

Die Ausführung der Wegweisung orientiert sich am Merkblatt 1 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Das Konzept sieht vor, an Routenkreuzungen Hauptwegweiser und an Stellen von unklaren Streckenverläufen Zwischenwegweiser einzusetzen. Ziel ist es, eine möglichst sichere und den Verkehrsregeln entsprechende Führung des Radverkehrs durch die Schilder zu gewährleisten.

 

Insgesamt sind 175 Hauptwegweiser-Standorte mit 775 Schildern und 94 Zwischenwegweiser-Standorte mit 285 Schildern vorgesehen. Anhand der örtlichen Gegebenheiten sind Standorte und Art der Anbringung der Schilder festgelegt worden. Wenn möglich, werden vorhandene Befestigungsmöglichkeiten (Rohrpfosten, Laternen) genutzt. Die Kosten für die Wegweisung (Planungs- und Baukosten) belaufen sich auf 151.000,00 €.

 

Die alte, nicht mehr richtlinienkonforme Beschilderung wird, sofern noch vorhanden, entfernt.

 

Die baulichen Begleitmaßnahmen werden an insgesamt 23 Knotenpunkten ausgeführt. Sie bestehen aus straßenbaulichen Maßnahmen (Änderungen an Asphalt- oder Plattenbelägen, Bordabsenkungen, -umsetzungen oder –vorziehungen sowie dem Ein- oder Ausbau von Begrenzungs- und Schutzelementen), Markierungsarbeiten (Um- und Neumarkierung), Beschilderungsergänzungen nach StVO und Anpassungen an Lichtsignalanlagen (Um- und Nachrüstung der Signalgeber, Anpassung der Signalprogramme und ggf. Nachrüstung der Steuergeräte). Die Kosten für die baulichen Begleitmaßnahmen belaufen sich auf 156.000,00 €.

 

Immissionsschutz/Klimaschutz und Energie

Im Entwurf der „1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main – Teilplan Offenbach am Main“ wird der Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs ein hoher Stellenwert eingeräumt. Vorrangiges Ziel ist hierbei Fahrten mit dem Privat-PKW insbesondere im besonders emissionsintensiven Kurzstreckenverkehr zu reduzieren.

 

In diesem Zusammenhang werden im Radverkehrskonzept unter anderem als zielführende Maßnahmen

 

-      eine verbesserte Wegweisung

-      das Schließen von Lücken im Radverkehrsnetz,

-      die Qualifizierung bzw. der Ausbau bestehender Radverkehrsanlagen sowie

-      ein Fahrradstadtplan und weitere Informationsangebote

 

aufgeführt. Zu diesen Punkten leistet das Projekt  „Radverkehrswegweisung mit begleiten­den baulichen Maßnahmen“ einen wesentlichen Beitrag. Es unterstützt die angestrebte Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zum umweltverträglicheren Verkehrsmittel Fahrrad. Damit ist das Projekt nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Radverkehrsförderung sondern auch ein Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität und gleichzeitig ein Beitrag zur Verbesserung der Luftreinhaltung sowie zur Einhaltung der von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte.

 

 

Umweltbelange

Aufgrund der Art der geplanten Maßnahmen (Arbeiten an Plattenbelägen und Asphaltdeckschichten, Markierungsarbeiten, Setzen von Schilderpfosten, Modifikationen an Lichtsignalanlagen, verkehrsrechtliche Änderungen etc.) sind keine umweltrelevanten Auswirkungen zu erwarten, welche die Bereiche Altlasten und Bodenschutz sowie Natur und Artenschutz tangieren. Eine Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) ist daher in diesem Fall nicht erforderlich.

 

Erschließungsbeiträge

Aufgrund der Art der auszuführenden Maßnahmen ergeben sich keine Erschließungsbeiträge.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel bzw. nach dem Erhalt des Förderbescheids begonnen werden. Der Baubeginn muss dabei spätestens vier Monate nach Erhalt des Förderbescheids liegen.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement und vom Ingenieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 307.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Amt für Stadtplanung und Baumanagement hat entsprechende Zuschüsse gemäß GVFG/FAG beantragt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 14.442,86 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stv.-Versammlung liegen die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Plan