Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0180Ausgegeben am 19.04.2012

Eing. Dat. 19.04.2012

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 580 C
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 580 B „Bürgel – Ost / Mainzer Ring“ -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 109/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.   Prüfung abgegebener Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
      cher Belange

1.1 Der Hinweis des Regierungspräsidiums Darmstadt Abteilung Kampfmittelräumdienst,
      dass sich der Planbereich in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehema-
      ligen Flakstellungen befindet und dass daher eine Überprüfung der Verdachtspunkte
      vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich ist, wird wie in Punkt 1b der Anlage 3
      dargestellt, berücksichtigt. Die weiteren Hinweise des Regierungspräsidiums Darm-
      stadt Abteilung Natur- und Landschaftspflege sowie Abteilung Arbeitsschutz und
      Umwelt Frankfurt werden, wie in Punkt 1a und Punkt 1c der Anlage 3 dargestellt, be-
      achtet.

1.2 Die Anregung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, die Eingriffs-
      /Ausgleichsbilanz zu überarbeiten, wird, wie in Punkt 2a der Anlage 4 begründet, nicht
      berücksichtigt. Der Hinweis, dass die Empfehlung der Verwendung erneuerbarer
      Energien ohne weitgehende Verpflichtungen nicht zur Sicherung von klimapoltischen
      Zielen der Stadt Offenbach beiträgt, wird wie in Punkt 2b der Anlage 4 ausgeführt, zur
      Kenntnis genommen.

1.3 Der Hinweis der NIO (Nahverkehr in Offenbach GmbH) wird bei der Realisierung des
      Bebauungsplanes beachtet.

2.   Beschluss über den Plan als Satzung
      Der Bebauungsplan Nr. 580 C für den Bereich Schönbornstraße Ecke Mainzer Ring
      (Anlage 1 in der Fassung vom 04.04.2012) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit
      den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3.   Begründung
      Die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) vom 04.04.2012 wird dem Be-
      bauungsplan beigefügt.


 

Begründung:

 

Zu 1:

Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 24.02.2012 bis 09.03.2012 und des parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Abs. 2 Pkt. 3 BauGB wurden die in der Anlage 4 enthaltenen Stellungnahmen abgegeben. Die Inhalte der Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen sind in der Anlage 3 im Einzelnen dargelegt.

 

Zu 2:

Bei dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 580 C handelt es sich um einen Teilbereich (nördlicher Kreuzungsbereich Mainzer Ring / Einmündung Schönbornstraße bzw. Karl-Herdt-Weg) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 B „Bürgel–Ost / Mainzer Ring“. Die Grundzüge des Bebauungsplanes 580 B werden nicht berührt, da die grundlegenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 580 B, z.B. über Art und Maß der baulichen Nutzung, unverändert bleiben. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht begründet, da mit der Änderung keine zusätzlichen Eingriffe verbunden sind. Weiterhin bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB.

Damit sind die Voraussetzungen für die  Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB erfüllt.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2012 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Pkt. 2 BauGB in der Zeit vom 24.02.2012 bis einschließlich 09.03.2012 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 16.02.2012 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung und Textliche Festsetzungen) und die dazugehörige Begründung.

 

Mit Schreiben vom 16.02.2012 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 13 Abs. 2 Pkt. 3 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist am 09.03.2012 eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt und haben zu redaktionellen Änderungen in der Planzeichnung, zu ergänzenden  Hinweisen unter den textlichen Festsetzungen und zu Ergänzungen in der Begründung geführt.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 04.04.2012 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

Anlagen:

1)        Bebauungsplan

2)        Begründung

3)        Auswertung der Stellungnahmen

4)        Kopien der Stellungnahmen

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro