Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012

 

TOP 8

Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Offenbach am Main
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 27.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0257

Änderungsantrag Piraten vom 08.11.12, 2011-16/DS-I(A)257/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0257 und 2011-16/DS-I(A)0257/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Informationsfreiheitssatzung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Offenbach unter Berufung auf §§ 5 I S.1 und § 51 Nr. 1 und 6 der HGO erlassen werden kann.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0257/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Wörter "Bürgerinnen und Bürger" werden durch "Einwohnerinnen und Einwohner" ersetzt.

 

 

2011-16/DS-I(A)0257 (neu)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Informationsfreiheitssatzung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Offenbach unter Berufung auf §§ 5 I S.1 und § 51 Nr. 1 und 6 der HGO erlassen werden kann.

 

 

2011-16/DS-I(A)0257 (alt)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Informationsfreiheitssatzung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach unter Berufung auf §§ 5 I S.1 und § 51 Nr. 1 und 6 der HGO erlassen werden kann.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.11.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung