Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

 

 

TOP 9

Kommunale Gesellschaften
hier: Stärkung der Aufsichtsräte

Antrag Magistratsvorlage Nr. 348/14 (Dez. I,II, III und Amt 20) vom 26.11.2014,
2011-16/DS-I(A)0648
Änderungsantrag CDU vom 08.12.2014, 2011-16/DS-I(A)0648/1

Änderungsantrag Ausschussvorsitzende HFB vom 08.12.2014,
2011-16/DS-I(A)0648/2
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 11.12.2014, 2011-16/DS-I(A)0648/3

 

 

Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0648/2 und 2011-16/DS-I(A)0648

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Anlage 1 der beigefügten Mustersatzung (Gesellschaftsvertrag der Firma … GmbH mit Sitz in Offenbach) wird wie folgt ergänzt:

In § 17 Rechte der Gesellschafter und der Gesellschafterversammlung
wird in Absatz (2) angefügt:

i)             die Entlastung des Aufsichtsrats

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter der

Maßgabe dieser Änderung (2011-16/DS-I(A)0648/2) wie folgt:

 

1.  Der als Anlage 1 dieser Beschlussfassung beigefügten Mustersatzung für die direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt. Künftige Neugründungen haben sich an dieser Mustersatzung zu orientieren und diese auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft anzupassen.

 

2.  Die Satzungen der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main sind zu überprüfen und ggf. entsprechend der Mustersatzung (Anlage 1) anzupassen.

 

3.  Dem als Anlage 2 dieser Beschlussfassung beigefügten Muster einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung für die direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt. Künftige Neugründungen haben sich an diesem Muster einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu orientieren und dieses auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft anzupassen.

4.  Die Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main sind zu überprüfen und ggf. entsprechend dem Muster der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 2) anzupassen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

5.  Dem als Anlage 3 dieser Beschlussfassung beigefügten Muster einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat für die direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt. Künftige Neugründungen haben sich an diesem Muster einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zu orientieren und dieses auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft anzupassen.

 

6.  Die Geschäftsordnungen für die Aufsichtsräte der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main sind zu überprüfen und ggf. entsprechend dem Muster der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (Anlage 3) anzupassen und zu beschließen.

 

7.  Die von dem Magistrat der Stadt Offenbach entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates werden regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten geschult. Die Schulungen erfolgen unter der Steuerung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH GmbH). Hierfür sind bei der SOH (GmbH) für die Wirtschaftsjahre 2015 ff entsprechende Mittel vorzuhalten.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0648/3

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1.     Die vorgelegten Mustersatzungen werden an den Magistrat zurückverwiesen. Der Magistrat wird aufgefordert, sie nach den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung aus DS-I(A)0394/2 zu überarbeiten.

 

2.     Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Offenbach am Main soll personell aufgestockt werden. Die genaue Zahl der zur Verfügung zu stellenden Vollzeitkräfte kann erst nach einer Analyse des genauen Arbeitsaufwandes für das Beteiligungscontrolling der Stadt Offenbach am Main erfolgen. [1]

2011-16/DS-I(A)0648/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Anlage 1 der beigefügten Mustersatzung (Gesellschaftsvertrag der Firma … GmbH mit Sitz in Offenbach) wird wie folgt ergänzt:

In § 17 Rechte der Gesellschafter und der Gesellschafterversammlung
wird in Absatz (2) angefügt:

i)              die Entlastung des Aufsichtsrats

 

2011-16/DS-I(A)0648/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die als Anlage 1 angefügte Mustersatzung erhält in § 10 Abs. (1) folgenden Wortlaut:

 

„Die Gesellschaft hat einen aus XX Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat gemäß § 52 GmbHG“.

 

2011-16/DS-I(A)0648

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter der Maßgabe der

Änderung 2011-16/DS-I(A)0648/2 wie folgt:

1.     Der als Anlage 1 dieser Beschlussfassung beigefügten Mustersatzung für die direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt. Künftige Neugründungen haben sich an dieser Mustersatzung zu orientieren und diese auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft anzupassen.

 

2.     Die Satzungen der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main sind zu überprüfen und ggf. entsprechend der Mustersatzung (Anlage 1) anzupassen.

 

3.     Dem als Anlage 2 dieser Beschlussfassung beigefügten Muster einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung für die direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt. Künftige Neugründungen haben sich an diesem Muster einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu orientieren und dieses auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft anzupassen.

 

4.     Die Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main sind zu überprüfen und ggf. entsprechend dem Muster der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 2) anzupassen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

5.     Dem als Anlage 3 dieser Beschlussfassung beigefügten Muster einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat für die direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt. Künftige Neugründungen haben sich an diesem Muster einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zu orientieren und dieses auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft anzupassen.

 

6.     Die Geschäftsordnungen für die Aufsichtsräte der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main sind zu überprüfen und ggf. entsprechend dem Muster der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (Anlage 3) anzupassen und zu beschließen.

 

7.     Die von dem Magistrat der Stadt Offenbach entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates werden regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten geschult. Die Schulungen erfolgen unter der Steuerung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH GmbH). Hierfür sind bei der SOH (GmbH) für die Wirtschaftsjahre 2015 ff entsprechende Mittel vorzuhalten.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung