Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 27

Änderung der Satzung des Seniorenrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-285 (Dez. III) vom 16.09.2015,

2011-16/DS-I(A)0766
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 30.09.2015,

2011-16/DS-I(A)0766/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0766 (neu), 2011-16/DS-I(A)0766/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Satzung des Seniorenrats wird wie folgt geändert:

 

§ 4 wird um einen Absatz (2) ergänzt:

 

Der amtierende Seniorenrat kann bis zu fünf sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen. Die Entscheidung über die Berufung trifft der Seniorenrat durch Beschluss. Die Berufung eines beratenden Mitgliedes kann durch Beschluss des Seniorenrates wieder zurückgenommen werden. Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner müssen zur Wahl des Seniorenrates wahlberechtigt sein.

 

§ 5 Absatz (5) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat berichtet dem Magistrat jährlich über seine Arbeit.

 

§ 5 Absatz (9) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat bildet Arbeitskreise. An den Arbeitskreisen können interessierte Offenbacher EinwohnerInnen beteiligt werden.

 

§ 7 Absatz (1), Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

Die Sitzungen des Seniorenrates finden mindestens sechsmal im Jahr statt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0766/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Absatz (9) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat bildet Arbeitskreise. An den Arbeitskreisen können interessierte Offenbacher EinwohnerInnen beteiligt werden.

 

Die Sitzungen des Seniorenrates finden mindestens sechsmal im Jahr statt.

 

2011-16/DS-I(A)0766 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Satzung des Seniorenrats wird wie folgt geändert:

 

§ 4 wird um einen Absatz (2) ergänzt:

 

Der amtierende Seniorenrat kann bis zu fünf sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen. Die Entscheidung über die Berufung trifft der Seniorenrat durch Beschluss. Die Berufung eines beratenden Mitgliedes kann durch Beschluss des Seniorenrates wieder zurückgenommen werden. Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner müssen zur Wahl des Seniorenrates wahlberechtigt sein.

 

§ 5 Absatz (5) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat berichtet dem Magistrat jährlich über seine Arbeit.

 

§ 5 Absatz (9) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat bildet Arbeitskreise. An den Arbeitskreisen können interessierte Offenbacher EinwohnerInnen beteiligt werden.

 

§ 7 Absatz (1), Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

Die Sitzungen des Seniorenrates finden mindestens sechsmal im Jahr statt.

 

2011-16/DS-I(A)0766 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Satzung des Seniorenrats wird wie folgt geändert:

 

§ 4 wird um einen Absatz (2) ergänzt:

 

Der amtierende Seniorenrat kann bis zu fünf sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen. Die Entscheidung über die Berufung trifft der Seniorenrat durch Beschluss. Die Berufung eines beratenden Mitgliedes kann durch Beschluss des Seniorenrates wieder zurückgenommen werden. Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner müssen zur Wahl des Seniorenrates wahlberechtigt sein.

 

§ 5 Absatz (5) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat berichtet dem Magistrat jährlich über seine Arbeit.

 

§ 5 Absatz (9) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat hat das Recht Arbeitskreise zu bilden. An den Arbeitskreisen können interessierte Offenbacher EinwohnerInnen beteiligt werden.

 

§ 7 Absatz (1), Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung