Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0390Ausgegeben am 24.04.2018

Eing. Dat. 12.04.2018

 

 

 

 

 

Beteiligung der Stadt Offenbach am Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-135 (Dez. IV, Amt 60) vom 11.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main beantragt die Aufnahme der Stadt in das freiwillige Lärmschutzsanierungsprogramm der Deutschen Bahn. Ziel ist die Lärmsanierung der Bahntrasse bei der Deutschen Bahn AG zwischen westlicher Stadtgrenze und dem Bahnhof Offenbach Ost.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt unter Federführung der Stadtentwicklung eine Arbeitsgruppe aus den Ämtern 33, 60 und 63 zu bilden, um die erforderlichen Planungsvorgaben und Prüfaufträge zu den Planungen der Deutschen Bahn AG zu erstellen.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Maßnahmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen“, die als freiwilliges Programm des Bundes Lärmschutzmaßnahmen an baulich unverändert fortbestehenden Schienenwegen ermöglicht, wünscht die DB vor Einleitung konkreter Planungsschritte einen Grundsatzbeschluss der Stadt, ob eine Lärmsanierung in Offenbach durchgeführt werden soll.

 

Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung; nur bauliche Veränderungen an Schienenwegen verursachen gesetzlich verpflichtende Lärmschutzmaßnahmen. Um darüber hinaus die Auswirkungen des Bahnverkehrslärms zu verbessern stellt der Bund seit 1999 jährlich Mittel für das Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" bereit. Die Lärmsanierung besteht aus Maßnahmen zum

 

-           aktiven Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden sowie

-           passivem Lärmschutz in Form einer 75 %igen Kostenübernahme für private Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die nicht durch aktive Maßnahmen erreicht werden (Baujahr der Gebäude vor 01.04.1974).

 

 

Zum 01.01.2015 veränderten sich die Rahmenbedingungen der rechtlichen Lärmbemessung (Wegfall des Schienenbonus) und der rechnerisch ermittelte Beurteilungspegel wurde um 5 dB(A) angehoben. Zum 01.01.2016 erfolgte im Haushaltsgesetz des Bundes eine Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung um 3 dB(A). Aus diesen Gründen war eine Neuberechnung des Bedarfs für die Lärmsanierung erforderlich, die das gesamte Schienennetz der Eisenbahnen in der Baulast des Bundes betrifft. Vorrangig werden Streckenabschnitte saniert, bei denen ein aktiver Lärmschutz voraussichtlich erhebliche Verbesserungen für viele Betroffene erzielt, d.h. ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis gegeben ist; dieses ist in Offenbach der Fall. Hiervon ausgehend und im Kontext mit den von der Stadt Offenbach im Rahmen des Verfahrens zum Lärmaktionsplan geforderten Lärmsanierungen, wünscht die DB vor Einleitung weiterer Planungsschritte den Grundsatzbeschluss der Stadt, dass eine Lärmsanierung in Offenbach grundsätzlich durchgeführt werden soll. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die DB vertiefende Untersuchungen und Maßnahmen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens anstoßen.

 

Bei den Untersuchungen und Maßnahmen zur Lärmsanierung sind die planerischen, denkmalschutzrechtlichen und immissionschutzrechtlichen sowie gestalterischen Belange der Stadt Offenbach zu berücksichtigen. Diese Belange werden durch die Ämter 33, 60 und 63 vertreten und werden zur Formulierung von Planungszielen und –vorgaben sowie –im Einzelfall- von Prüfaufträgen für alternative Lösungsszenarien dem Magistrat zur Kenntnis gegeben und an die DB übermittelt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens führt die DB u.a. auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Auf Grundlage dieses Ergebnisses wird die abschließende Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Maßnahmenkatalog der DB den Stadtverordneten nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.