Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0665Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bieber-Nord

(Lärmschutzwall/Lärmschutzwand entlang der B 448) - im Bebauungsplangebiet

Nr. 536 A „Bieber-Nord“ der Stadt Offenbach am Main

hier: Änderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-336 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die anliegende

Änderung der Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage

Bieber-Nord (Lärmschutzwand entlang der B 448) im Bebauungsplangebiet

Nr. 536 A „Bieber-Nord“ der Stadt Offenbach am Main beschließt.

 

Begründung:

 

Die Satzung beinhaltet das Bauprogramm. Dieses ist wesentlicher Bestandteil der Satzung. Die eingangs gewählte und am 07.05.2015, 2011-16/ DS-I (A) 0695, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bauausführung wurde im Zuge der vertiefenden Planung nochmals planerisch überarbeitet. So wird die Lärmschutzanlage aufgrund des angrenzenden Begleitgrüns sowohl der Straße als auch der Immissionsschutzanlage keine spezielle Entwässerungseinrichtung mehr benötigen. Daher entfällt die Entwässerung als Herstellungsmerkmal in § 2 der Satzung.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll dies in der Satzung entsprechend nachgeführt werden.

 

Die Vorlage wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Anlagen:

1. Präambel und geänderter Text von § 2 der Erschließungsbeitragssatzung

2. § 2 der Erschließungsbeitragssatzung v. 07.05.2014