Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0701Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

 

 

 

 

Bieber Waldhof West – Städtebaulicher Wettbewerb im Programm „Nachhaltiges Wohnumfeld“

hier: ergänzender Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-418 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erhöhung der Gesamtkosten von ursprünglich 205.000,00 € um 33.000,00 € auf insgesamt 238.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“

Haushaltsmittel 2018 und früher (Rückstellung):                            205.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                                             33.000,00 €

Gesamt:                                                                                                   238.000,00 €

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung über das Produktkonto 09010600.5421000060

 „Fördermittel Land – nachhaltiges Wohnumfeld“ in Höhe von:   100.000,00 €

Kreditmarktmittel                                                                                    138.000,00 €

Gesamt                                                                                                    238.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss vom 27.06.2019 wurde der Magistrat der Stadt Offenbach am Main beauftragt, für das Gebiet „Bieber Waldhof West“ einen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenwettbewerb durchzuführen. Das Wettbewerbsverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

In der Begründung der Wettbewerbskosten wurden in der Beschlussvorlage zum Projektbeschluss die Kostenpositionen wie folgt (Zitat) benannt:

 

„Die Ermittlung der Wettbewerbssumme (Preisgelder) basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und schließt bei der gegebenen Plangebietsgröße und Komplexität der Aufgabenstellung bei rd. 180.000 € ab. Weitere Kosten in Höhe von rd. 25.000 € entstehen für die Honorare und Reisekosten der Juroren und Sachverständigen, erste gutachterliche Aufträge an Landschaftsplaner und Verkehrsplaner, Raummieten etc.“

 

Unberücksichtigt blieb in der dem Projektbeschluss zugrunde liegenden Kalkulation der Wettbewerbskosten die dem Wettbewerbsverfahren vorangeschaltete Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Unterstützung der Verwaltung bei der Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbs. Hierzu wurde in der Magistratssitzung am 12.06.2019 – neben dem Projektbeschluss separat – auch der Vergabebeschluss zur Beauftragung der Wettbewerbsbetreuung an das Büro a:dk mit einem Honorar von 33.000,00 € beschlossen.

 

Seinerzeit geprüft wurde, dass sowohl die Wettbewerbskosten (im engeren Sinne) von 205.000 €, als auch das Honorar des wettbewerbsbetreuenden Büros a:dk in Höhe von 33.000 €, d. h. insgesamt 238.000 €, auf dem Produktkonto 09010600.6771000060 (teilweise aus Rückstellungen) verfügbar waren. Dies ist auch weiterhin gegeben.

 

Die nun erforderliche Erhöhung der Gesamtprojektkosten geht auf die den Förderfristen geschuldete Eile zurück: Auf Projektleitungsebene war nicht bewusst, dass das durch Vergabebeschluss legitimierte Honorar der Wettbewerbsbetreuung in den Wettbewerbskosten des Projektbeschlusses zu inkludieren war/ist. Gleichzeitig war auf Seiten der Finanzverwaltung nicht erkennbar, dass das Volumen des Vergabebeschlusses nicht in den Wettbewerbskosten gemäß Projektbeschluss berücksichtigt war. Insofern besteht bei der zwischenzeitlich anstehenden Abrechnung von Wettbewerb und Wettbewerbsbetreuung das Erfordernis zur Erhöhung der Gesamtprojektkosten um die Auftragshöhe gemäß Magistratsbeschluss vom 12.06.2019.

 

Die Einbringung der Beschlussvorlage in den Magistrat erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da die o. g. Diskrepanz gerade erst im Zuge eingegangener und zügig zu begleichender Rechnungen offenkundig wurde.