Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0702Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-419 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 647 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Offenbach - die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstücke 293/5, 293/6, 348/35 (tw.), 348/39, 348/40, 348/41, 348/42, 348/43, 348/44, 348/45, 348/46, 348/47, 348/48, 348/49, 348/50, 348/51, 348/52, 348/53, 348/54, 348/55, 348/56, 348/57, 348/58, 348/59, 348/63, 357/11, 357/12, 357/25, 357/26, 357/24 (tw.), 380/3 – sowie die Begründung mit Umweltbericht inkl. Anlage (Anlage 3) und die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage 5) werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 29.10.2019 (Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

 

Bei dem Gebiet, für das der Bebauungsplan Nr. 647 aufgestellt werden soll, handelt es sich um das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Offenbach.

Durch den Wandel der Güterverkehrsstrukturen, der sich seit längerer Zeit verstärkt vollzieht, wurde die Nutzung des ca. 8,92 ha großen Areals als Tief- und Verladestation im Jahr 1996 beendet. In der jüngeren Vergangenheit diente das Areal verschiedenen Zwischennutzungen. Unter anderem wurde ein Altölverladeplatz betrieben. Ferner wurden Teilflächen an ein angrenzendes Autohaus und den Eigenbetrieb der Stadt Offenbach zur Entsorgung (ESO Stadtservice GmbH) vermietet. Daneben wird im westlichen Bereich des Areals ein kostenpflichtiger P+R Parkplatz betrieben.

 

Im Jahr 2006 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 585 A beschlossen. Die Ziele des Bebauungsplans waren die Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs zu einem Büro- und Dienstleistungsstandort und die Sicherung des Ostbahnhofs als Halt für den Bahnfernverkehr inkl. der Herstellung einer ausreichenden Anzahl an öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Aufgrund der sich negativ entwickelnden Büroflächennachfrage und der fehlenden Bereitschaft der Deutschen Bahn AG, den Ostbahnhof zu einem Fern- und Regionalbahnhalt aufzuwerten, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 585 A nicht mehr erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss wurde daher im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 647 zurückgenommen.

 

Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen hat die Aurelis Real Estate Service GmbH als derzeitige Grundstückseigentümerin durch die AS+P Albert Speer + Partner GmbH seit 2015 eine erneute Rahmenkonzeption mit begleitenden Untersuchungen und Gutachten ausarbeiten lassen, um die Entwicklungsmöglichkeiten für die Umstrukturierung dieser, für die Stadt Offenbach bedeutenden Flächenressource, abschätzen zu können. Diese Rahmenkonzeption wurde Grundlage der weiteren Planungen. Während dieser Zeit erfolgte zudem der Rückbau der Bahninfrastruktur (Gleisanlagen, Schwellen, Gleisschotter, Laderampen etc.).

Anlass der Planung ist der Wunsch der Grundstückseigentümerin Aurelis Real Estate Service GmbH & Co. KG, für das Gebiet eine Nutzungsänderung herbeizuführen

 

Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt nun, mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung und hochwertigen Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofareals zu schaffen. Die Planung erfolgt als Angebotsbebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren.

 

Das wesentliche Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit einem durchmischten, innerstädtischen Quartier mit Gewerbe- und Wohnnutzung nach dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ zu schaffen. Mit der vorgesehenen Bebauung soll die Attraktivität des Offenbacher Ostens als Wohnstandort sowie als Standort für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe gestärkt werden. Des Weiteren sollen auf einem Teil des Areals die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiterführenden Schule geschaffen werden.

 

Es wird als notwendig erachtet, planerisch und städtebaulich ordnend auf die Entwicklung des derzeit nach § 35 BauGB zu beurteilenden Gebiets Einfluss zu nehmen. Die hierzu notwendige Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“ ermöglicht die verträgliche Nachbarschaft von Wohnen, Gewerbe und Verkehr, während sie zudem eine Grün- und Freifläche mit Naherholungsfunktion herstellt und sichert.

Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 02.02.2017 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 05.04.2017.

Der Scoping-Termin fand am 12.04.2017 statt.

Vom 08.01.2018 bis 09.02.2018 hatte die Öffentlichkeit durch Einsicht in die Planungsunterlagen beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Die zugehörige Ankündigung erfolgte am 20.12.2017 in der Offenbach-Post.

Mit Schreiben vom 22.12.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 09.02.2018 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gebeten.

Insgesamt gingen 31 Rückmeldungen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein, von denen 21 Anregungen enthielten. Seitens der Dienststellen und Eigenbetriebe wurden 9 Stellungnahmen verfasst; in 8 Schreiben wurden Anregungen gegeben. Des Weiteren gab es jeweils eine Stellungnahme einer Nachbargemeinde und eine aus der Öffentlichkeit. Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 18.01.2018 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans vorgestellt und Fragen und Anregungen von Bürgern beantwortet.

Die Auswertungen der Stellungnahmen sind in Anlage 5 aufgeführt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 647 mit Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

Zu 2.

 

Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags mit dem Grundstückseigentümer (Anlage 6) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags soll in einzelnen Punkten weiter präzisiert und vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 647 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans und Realisierung des Vorhabens entstehenden Kosten werden vom Grundstückseigentümer übernommen, dies wird im städtebaulichen Vertrag ebenfalls geregelt. Der dem städtebaulichen Vertrag vorgehende Vorvertrag zur Absichtserklärung der Kostenübernahme ist vom Grundstückseigentümer unterzeichnet worden.

 

Insbesondere folgende Themen sind noch zu präzisieren:

 

-       § 11 Abs. 1 a sowie Anlage 7 (Lageplan Untere Grenzstraße):
Der Umbau an den bestehenden Erschließungsanlagen, insbesondere der Umbau der beiden Anschluss- und Knotenpunkte an der Unteren Grenzstraße (einschließlich eventuell erforderlicher Anpassungen vorhandener unterirdischer Leitungen) sowie des zwischen den beiden Knoten gelegenen Bereichs im westlichen Teil des Vertragsgebietes, wird zweigliedrig erfolgen. Ein temporärer Zwischenzustand ist zu schaffen, welcher die Fahrbahnmarkierung, die Anpassung der LSA, der Gehwege westlich und östlich der Unteren Grenzstraße sowie die Einrichtung der Mittelinsel umfasst. Von Aurelis wird ein Baukostenzuschuss gezahlt, der die anteiligen Herstellungskosten gemäß der Machbarkeitsstudie für den Knotenpunkt sowie den Bereich östlich der Fahrbahnmitte bis Höhe „In der Kalkwiese“ umfasst. Die aktuelle Formulierung dient als Platzhalter und kann erst nach abgestimmter Planung finalisiert werden.

 

-       § 14 (10) Externe Ausgleichsmaßnahmen, Ausgleich durch Erwerb von Biotopwertpunkten bereits umgesetzter bzw. in Umsetzung befindlicher Ökokontomaßnahmen im Stadtgebiet Offenbach:
Ergänzung um die fachliche Vorgehensweise zur Umsetzung des Ausgleichs in der Maßnahme „Weidenplacken“ und die formelle Abwicklung.

 

-       Anlage 13 (Lageplan des Ersatzhabitats für die Zauneidechse, Rückzugsraum (Tabu-Fläche) und maximale BE-Flächen):
Finalisierung des Lageplans durch ein externes Landschaftsplanungsbüro.

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Kopien der Stellungnahmen gemäß Anlage 5, der städtebauliche Vertrag inklusive der Anlagen 1 bis 13, die in der Gutachtenliste aufgeführten Gutachten und die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Information der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 647 zur Einsichtnahme aus.

Der städtebauliche Vertrag (Anlage 6) enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage 6 nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1) Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung

2) Bebauungsplanentwurf - textliche Festsetzungen

3) Begründung mit Umweltbericht inkl. Anlage

4) Liste der Gutachten

5) Auswertung der Stellungnahmen

 

Nichtöffentliche Anlage:

6) Entwurf städtebaulicher Vertrag mit Anlage 1 (Lageplan Vertragsgebiet)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die öffentlichen Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.