Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0768Ausgegeben am 19.03.2020

Eing. Dat. 19.03.2020

 

 

 

 

 

Projekt Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach – Bike Offenbach

hier: Erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-116 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.03.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0519 vom 29.11.2018 wird wie folgt angepasst: Der von der OPG Offenbacher Projektgesellschaft mbH erstellten, um die Kosten für die Projektsteuerung durch die OPG ergänzten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung wird zugestimmt. Damit erhöhen sich die Projektkosten von bisher 5.978.121,00 € um 572.308,00 € auf insgesamt 6.550.429,00 €.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209 "Radverkehrskonzept - KIPB", PN 7018 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2019 und früher:               2.978.121,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                    2.684.255,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                    888.053,00 €

Gesamt:                                                      6.550.429,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 5.978.121,00 € auf 6.662.376,00 €, sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 2.000.000,00 € auf 2.684.255,00 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 basierend auf einer Kostenberechnung von 2019 erfolgt. In einer erneuten Kostenberechnung hat sich 2020 herausgestellt, dass die Kostenerhöhung um 111.947,00 € geringer ausfällt. Eine Anpassung der Gesamtmittel sowie der Haushaltsmittel 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021.

In diesem Zusammenhang wurden die Planmittel 2020 auf dem Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803, „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ um 684.255,00 € reduziert und zur Deckung der erhöhten Kosten 2020 zur Verfügung gestellt.

Um das Vorhaben „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel im Haushaltsjahr 2021 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgte ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2020. Die Haushaltsmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

3.       Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln nach NKI (Nationale Klimaschutzinitiative) und aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel nach NKI (Nationale Klimaschutzinitiative)

Produktkonto 12010100.3640000060:                              4.528.121,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                  2.022.308,00 €

         Gesamt:                                                                                  6.550.429,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 430.860,63 € auf 562.262,55 €/p.a. und werden in den folgenden Jahren veranschlagt.

 

5.       Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich nicht und sind bereits in Höhe von 97.940,63 €/p.a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ 2019 und in den Folgehaushaltsjahren veranschlagt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 29.11.2018, Nr. 2016-21/DS-I(A)0519, dem Projekt Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach – Bike Offenbach mit einem Kostenaufwand von 5.978.121,00 € zugestimmt.

 

Ursprünglich war vorgesehen, das Projekt nach Erwirken des Projektbeschlusses wie sonst üblich mit eigenem Personal zu betreuen und auch selbst zu planen. Insofern waren für diese Betreuungs- und Planungsleistungen, die den hier an die OPG zu vergebenden Leistungen entsprechen, bisher keinerlei im Projekt veranschlagte Kosten enthalten, da bei von den Mitarbeitern des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erbrachten Leistungen keine interne Anrechnung auf ein zu bearbeitendes Projekt erfolgt. Aufgrund der weiterhin starken Auslastung des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und der noch nicht besetzten offenen Stellen im Referat Verkehrsplanung ist dies zum jetzigen Zeitpunkt absehbar weiterhin nicht möglich. Somit werden über diese Beauftragung fehlende interne Kapazitäten durch externe Beauftragung teilweise ausgeglichen.

 

Da die OPG bereits mit Betreuungsleistungen für die Erstellung der Projektskizze, des Förderantrags sowie für die Erstellung der Unterlagen für den Projektbeschluss beauftragt ist, wurde bei der OPG ein Angebot für zusätzliche Betreuungsleistungen eingeholt, um das Projekt bis voraussichtlich Anfang 2022 bearbeiten und die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Dieses umfasst die Leistungen „Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe“ zur Vergabe an ein externes Ingenieurbüro (102.639,00 €), „Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen“ zur Erbringung teils durch die OPG, teils durch Externe (91.392,00 €), „Beantwortung von Bürgeranfragen“ zu erbringen durch die OPG (32.130,00 €), „Projektmanagement“ zu erbringen durch die OPG sowie externe Unterstützung (346.147,00 €). Die Abrechnung von Projektmanagement, Veranstaltungen und Bürgeranfragen erfolgt nach Zeitnachweis. Für alle Leistungen werden von der OPG somit in Summe 572.308,00 € veranschlagt.

 

Demgegenüber stehen eingesparte Kosten durch zwei seit Mitte 2019 nicht besetzte Stellen im Referat Verkehrsplanung nebst Aufwendungen für Verwaltung und Veranstaltungen.

 

Die bereits beschlossenen Projekt-Gesamtkosten in Höhe von 5.978.121,00 € erhöhen sich durch die dargestellte Beauftragung der OPG somit nunmehr auf 6.550.429,00 €, der ausgewiesene Eigenanteil der Stadt Offenbach von 1.450.000,00 € auf 2.022.308,00 €.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Eigenanteil am Projekt ursprünglich auch deshalb niedriger veranschlagt war, weil bestimmte Aufgaben durch eigenes städtisches Personal erbracht werden sollten. Diese Personalkosten fallen im städtischen Haushalt derzeit nicht an.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme erhöhen sich aufgrund der Finanzierungskosten.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus.