Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0780Ausgegeben am 20.04.2020 Eing. Dat. 17.04.2020

 

 

 

 

 

Aussetzung der Schutzschirmbedingungen für das Jahr 2020

Antrag AfD vom 17.04.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an die Hessische Landesregierung die Einhaltung der vertraglich festgelegten Schutzschirmbedingungen für das Jahr 2020 gegenüber der Stadt Offenbach auszusetzen.

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, mit der Landesregierung in entsprechende Verhandlungen einzutreten.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund HSGB und der Hessische Städtetag werden gebeten, das Anliegen im Interesse aller Mitgliedsgemeinden aufzunehmen und zu unterstützen.

 

 

Begründung:

Im Gefolge der Corona-Krise und des damit verbundenen shut-down, prophezeit Hessens Minister für Wirtschaft, Energie und Verkehr, Tarek Al-Wazir, einen deutlichen wirtschaftlichen Einbruch, der die Dimensionen der Finanzkrise des Jahres 2008 erreicht, diese möglicherweise sogar überschreitet. Hessen sei über alle Bereiche der Wirtschaft besonders betroffen. Wie in jeder Rezession sind damit erhebliche Rückgänge der Steuereinnahmen bei Bund, Länder und Gemeinden zu erwarten, die in ihrer Höhe derzeit noch gar nicht abzuschätzen sind.

Ohne Zweifel ist die Stadt Offenbach davon besonders betroffen, wird ein erheblicher Anteil der ohnehin stark schwankenden und schwer abschätzbaren Gewerbesteuereinnahmen doch von nur wenigen dutzend Großbetrieben erwirtschaftet.

Der Haushaltsplan der Stadt Offenbach für das Jahr 2020, der unter zwischenzeitlich völlig irrelevanten Voraussetzungen Ende des Jahres 2019 erstellt und beschlossen wurde, kann unter diesen Umständen getrost als Makulatur bezeichnet werden.

Ohne ein deutliches Umsteuern auf der Ausgabenseite, ist die Einhaltung der mit dem Land ausgehandelten und vertraglich fixierten Schutzschirmbedingungen reine Utopie - auch bei einer deutlichen Kürzung, bzw. Deckelung der geplanten Ausgaben.

Die antragstellende Fraktion hält es daher für unabdingbar und auch vernünftig, unter den gegebenen Umständen bei der Landesregierung vorstellig zu werden, um für Stadt Offenbach die vorläufige Aussetzung der Schutzschirmbedingungen für das laufende Jahr 2020 zu erreichen.

Dies sollte von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht als Freibrief für die uneingeschränkte Aufnahme neuer Verbindlichkeiten verstanden werden, sondern dient einzig der Vermeidung von möglichen Restriktionen seitens der Landesregierung im Falle des Verfehlens der engen Vorgaben durch den Schutzschirmvertrag.