Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0851Ausgegeben am 08.10.2020

Eing. Dat. 08.10.2020

 

 

 

 

 

Beitritt der Stadt Offenbach am Main zur Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-423 (Dez. I, Amt 20 und 80) vom 07.10.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.     Zur Vermarktung der im städtischen Wald anfallenden Hölzer wird der Beitritt der Stadt Offenbach am Main zur bereits gegründeten „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ mit Wirkung vom 22.09.2020 nachträglich genehmigt und der gemeinschaftlichen Anstaltssatzung zugestimmt.

2.     Das Stammkapital beträgt 50.000 EUR. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht. Von der Stadt ist ein Anteil i.H.v. ca. 1.500,00 EUR (abhängig von der Anzahl der neu aufgenommenen Mitglieder) aufzubringen. Der Betrag wird auf dem Produktkonto 01010700.1390900020 – „Sonstige Anteile“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Deckung wird über das Produktkonto 10010300.6161000280 – „Instandhaltung Gewerbeobjekte“ zur Verfügung gestellt.

3.     Die Kosten für die Abwicklung des Holzverkaufs stehen im Haushaltsjahr 2020 auf dem bislang genutzten Produktkonto 13050100.7121000080 – „Beitrag an das Land für die Kosten Forstverwaltung“ zur Verfügung. Die Kosten für den Holzverkauf werden ab sofort über das noch einzurichtende neue Produktkonto 13050100.6110000080 – „Kosten Holzverkauf AöR Holzkontor“ über den Deckungskreis abgerechnet. Für die Haushaltsplanung 2021 ff. wird die Planung entsprechend über die Änderungsliste durch das Amt 80 neu geplant.

 

Begründung:

 

Wegen eines Kartellverfahrens bzw. einer gerichtlichen Kartellentscheidung haben sich Änderungen bzgl. des Holzverkaufes im Rahmen der Betreuung der Hess. Kommunalwälder ergeben. Bisher wurden alle kommunalen Wälder der Region von HessenForst als Dienstleister inclusive des Holzverkaufes beförstert.

 

Durch ein Urteil des BGH vom 12.06.2018 und durch einen Erlass der Forstabteilung des Hess. Umweltministeriums vom 15.6. sowie 24.08.2018 wird die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt. Demnach durfte ab dem 01.01.2019 das kommunale Holz nicht mehr von HessenForst vermarktet werden. Die sonstigen forstlichen Dienstleistungen können mit Ausnahme der Holzvermarktung weiterhin von HessenForst wahrgenommen werden.

 

Die Gründung der Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR wurde durch die in der Präambel der beigefügten Satzung genannten Gründungskommunen im Jahr 2019 beschlossen. Hierdurch wurde die Grundlage für eine am Holzmarkt wirtschaftlich effektiv auftretende Vermarktungsorganisation geschaffen. Die AöR agiert somit wirtschaftlich unabhängig von HessenForst, die kartellrechtlichen Maßgaben werden hierdurch erfüllt. Die direkte Teilnahme von einzelnen Kommunen am Holzmarkt ist auf Grund der zu geringen jeweiligen Holzeinschlagsmengen nicht wirtschaftlich. Adäquate Preise können heutzutage auf dem Holzmarkt nur durch große Angebotsmengen realisiert werden.

 

Die Aufnahme der Stadt Offenbach am Main ist im Rahmen der Verwaltungsrats-sitzung der Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR am 22.09.2020 erfolgt. Neben der Stadt Offenbach am Main wurden noch 4 weitere Kommunen aufgenommen, darunter auch die Stadt Hanau. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung muss aufgrund der Kurzfristigkeit nachträglich erfolgen.

 

Bei der als Anlage beigefügten Satzung der AöR handelt es sich um die in der Verwaltungsratssitzung am 22.09.2020 beschlossene aktuelle Ausfertigung.

Anlage:

Satzung des Holzkontors

Darmstadt-Dieburg-Offenbach

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.