Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0859Ausgegeben am 22.10.2020

Eing. Dat. 22.10.2020

 

 

 

 

 

Errichtung einer Raummodulanlage am Standort Schillerschule zur Interimsunterbringung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (16) während der Sanierung, mit anschließender dauerhafter Folgenutzung der Anlage im Erdgeschoss durch die Schillerschule, hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-457 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.10.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Errichtung einer Raummodulanlage

für fünf Kindergartengruppen zur Interimsunterbringung während der Sanierung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße am Standort Schillerschule mit anschließendem Ankauf des Erdgeschosses zur dauerhaften Folgenutzung durch die Schillerschule, wird zugestimmt.

 

2.     Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 1.600.000,00 € um 310.000,00 € auf nunmehr 1.910.000,00 €.

 

Die ursprüngliche Mittelbereitstellung verändert sich wie folgt: 

 

01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“,

PN V 6019

Rückstellungen in Höhe von             

572.050,00 €                             um      + 426.300,00 €         auf      998.350,00 €

 

01010800.6120000060 Allgemeine Planungsleistungen“, PN V 6019

Rückstellungen in Höhe von             

361.650,00 €                             um      - 7.300,00 €              auf      354.350,00 €

 

Die beiden o. g. Produktkonten befinden sich in einem Deckungskreis.

 

01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“

Haushaltsmittel 2019 von                             

113.725,00 €                             um      0,00 €                         auf      113.725,00 €

Haushaltsmittel 2020 von                             

113.725,00 €                             um      + 106.000,00 €         auf      219.725,00 €

                                                   

 

03130100.0550000060 „Ankauf von Klassenraummodulen“,

Investitionsnummer 0313010500601701, PN 9005

Haushaltsmittel 2020 von                             

438.850,00 €                             um      - 215.000,00 €          auf      223.850,00 €

 

 

Gesamt: 1.600.000,00 €                     + 310.000,00 €                    1.910.000,00 €                         

 

Eine Erhöhung der Planansätze 2020 auf den Produktkonten 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ und 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ ist nicht notwendig, da auf beiden Konten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

 

Aufgrund der Vergabeverhandlungen mit dem Nachunternehmer reduzieren sich die Kaufkosten um rund 215.000,00 € von ursprünglich geplanten 438.850,00 € auf 223.850,00 €. Eine Anpassung des Haushaltsansatzes 2020 ist nicht möglich, da die Planung für 2020 bereits abgeschlossen ist und es keinen Nachtragshaushalt gibt.

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 295.989,47 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungs-kosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 42.922,22 € um 5.531,25 € auf 48.453,47 €.       

 

4.     Die Planung, Projektsteuerung sowie Abwicklung der Maßnahme für die Leistungsstufen I bis III wurde der OPG gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses vom 28.03.2019, 2016-21/DS-I(A)0579, treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

5.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 28.03.2019,

016-21/DS-I(A)0579, der Errichtung einer Modulanlage am Standort Schillerschule zur Interimsunterbringung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (16) während der Sanierung dieser Kita, mit anschließender dauerhafter Folgenutzung der Anlage im Erdgeschoss durch die Schillerschule, mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.600.000,00 € zu Lasten der Produktkonten Miete 01010800.6700000160, Gebäudesanierung 01010800.6161000260, allgemeine Planungsleistungen 01010800.6120000060 und Ankauf von Klassenraummodulen 03130100.0550000060, zugestimmt.

 

Die Ergänzungsvorlage wird wegen baukonjunkturell bedingter Baupreissteigerungen erforderlich. Das wertungsfähigste Angebot für die schlüsselfertige Erstellung liegt mit 310.000,00 € über der Kostenberechnung.

 

In einem Vergabeverfahren gemäß § 10 Abs. 4 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) wurden die Erd- und Rohbauarbeiten sowie die Gründungsarbeiten der Raummodulanlage beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden Unternehmen aufgefordert, sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen. Es wurden zwei wertungsfähige Angebote abgegeben. Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

In einem zweiten Vergabeverfahren gemäß § 10 Abs. 4 HVTG wurde die Lieferung und Montage der zweigeschossigen Raummodulanlage beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden zehn geeignete Unternehmen aufgefordert, sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen. Es wurden zwei wertungsfähige Angebote abgegeben. Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben, mit einer Kostenüberschreitung von 310.000,00 €.

Ein erneutes Verfahren wäre bei der aktuellen konjunkturellen Lage voraussichtlich ohne Erfolg gewesen. Gleichzeitig hätte dies die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährdet, da mit der dadurch verursachten Terminverschiebung das Risiko der Überschreitung der ohnehin knappen Umsetzungsfristen einhergegangen wäre.

 

Die konjunkturelle Lage in Deutschland weist insgesamt Kostensteigerungen aus, insbesondere in der Bauwirtschaft. Vornehmlich in den Ballungsgebieten zeigt sich dies mittlerweile, neben den erheblichen und nicht mehr vorhersehbaren Kostensteigerungen, vielerorts an ausgeschöpften Baukapazitäten sowie am eklatanten Mangel an Fachkräften in allen Bereichen des Bauens, wie Baufirmen, Versorgungsbetrieben, Architekten und Fachingenieuren. Alle Beteiligten zeigen sich erheblich überlastet und es ist derzeit nicht seriös möglich solche Umstände im Voraus einzuplanen.

 

Die Raummodulanlage besteht insgesamt aus 46 Raummodulen mit 23 Modulen im Erdgeschoss für 75 Kinder und 23 Modulen, im Obergeschoss für 50 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Raummodulanlage wird zunächst für die Zeit der Interimsunterbringung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße, bis zum Abbau des Obergeschosses (Frühjahr 2021), mit einem Kostenvolumen von 333.134,55 € angemietet. Nach dem Rückbau des Obergeschosses erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2021 der Kauf des Erdgeschosses für eine dauerhafte Nutzung durch die Schillerschule. Der Anteil der Kaufkosten im Jahr 2020 beträgt hierbei 224.196,00 €.

 

Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung innerhalb der Projektbeschlusssumme wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe Planungs- und Kostendaten), verbleiben dennoch zur Gesamtabwicklung des Projekts, vom Revisionsamt geprüft, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 310.000,00 €.

 

Die OPG begründet den zusätzlichen Mittelbedarf damit, dass aufgrund des Vergabeergebnisses der beschlossene Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann.

 

Im Erläuterungsbericht der OPG zu den Planungs- und Kostendaten werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert. Die Kosten sind nach Kostengruppen (KG) gegliedert.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 1.600.000,00 € erhöhen sich somit auf 1.910.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtsplan

 

 

Die Auslage wurden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.