Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

 

 

TOP 16
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 645
„Strahlenbergerstraße Ost“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-508 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0891

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 2 im Auslageordner wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

 

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan der Vorhabenträger Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, vertreten durch die RAFFA Verwaltungs GmbH, sowieArtists Living Frankfurt SSc GmbH & Co. KG und Artists Living Frankfurt Dev GmbH & Co. KG, vertreten durch die Artists Living Verwaltungs GmbH, in der Fassung vom 06.11.2020 (Anlage 4 im Auslageordner) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger in der Fassung vom 12.10.2020 (Anlage 1 im Auslageordner) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 in der Fassung vom 06.11.2020 (Anlage 3) für das Gebiet der Flurstücke 313/12, 313/13, 313/14, 313/15, 313/16, 313/18, 313/19, 313/20, 313/21, 313/22, 313/23, 313/24, 313/25, 313/26, 313/27, 313/28, 314/3, 345/8, 345/42 tlw., 345/52, 345/53, 345/54, 345/68, 345/69, 345/70, 345/71, 345/72, 345/73, 345/74, 345/75, 345/76, 359/1 und 360/1 tlw. wird umgrenzt im Norden durch die nördliche Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück 345/8), im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 345/8 und 359/1 und der Verlängerung letzterer Flurstücksgrenze nach Süden, im Süden durch die südliche Grenze der Berliner Straße (Flurstück 360/1), im Westen von der westlichen Grenze der Flurstücke 360/1, 345/75, 345/52 und der Verlängerung der östlichen Grenze der Flurstücke 345/75 und 354/52 nach Norden. Die Flurstücke 345/52 und 345/75 gehören nicht zum Vorhaben, sind jedoch Bestandteil des Bebauungsplans. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 06.11.2020 (Anlage 3 im Auslageordner) als Bestandteil wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 1,3 und 3a BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 5 im Auslageordner) gem. § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung vom 06.11.2020 beigefügt.

 

5.    Die Kosten i.H.v. 64.100 € für die Schwimmbadnutzung gemäß § 8 des Durchführungsvertrags werden vom Schulamt auf dem entsprechenden Produktkonto für den Haushaltsplan 2023 ff. eingeplant.

 

6.    Zu den anfallenden Kosten für die Anmietung und die Nebenkosten der Kindertagesstätte gemäß § 7 des Durchführungsvertrags können jetzt noch keine abschließenden Angaben gemacht werden. Nach Abschluss des Mietvertrages werden die entsprechenden Kosten auf dem Produktkonto 01010800.6700000060 „Miete und Nutzungsentgelte“ sowie auf dem Produktkonto 01010800.6161000360 „Mietnebenkosten“ voraussichtlich ab der Haushaltsplanung 2025 ff. eingeplant.

 

7.    Gemäß §§ 10 ff. des Durchführungsvertrags erfolgt die Übergabe der öffentlichen Flächen an die Stadt nach Abnahme bzw. bei Vegetationsflächen nach Abschluss der Entwicklungspflege. Mit der Übergabe entsteht ein Änderungsbedarf für den Rahmendienstleistungsvertrag mit der ESO (RDLV). Die anfallenden Kosten für Grünpflege werden auf dem Produktkonto 13010100.0952000160 „Grünpflege“ global veranschlagt. Dies erfolgt voraussichtlich ab der Haushaltsplanung 2023 ff.

 

8.    Eventuelle zusätzliche Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 des Durchführungsvertrags entstehen nur bei entsprechendem Nachweis und sind zu gegebener Zeit zu veranschlagen.

 

9.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben des Amtes Kämmerei, Kasse und Steuern und der Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung