Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0916/1Ausgegeben am 10.02.2021

Eing. Dat. 10.02.2021

 

 

 

 

 

Kommunales Soforthilfeprogramm für Mieter*innen auflegen

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.02.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antragstitel wird wie folgt geändert: Soziale Härten für Mieterinnen und Mieter abwenden

 

Der Magistrat möge mit den kommunalen Wohnungsunternehmen Maßnahmen vereinbaren, die soziale Härten für Wohnungs- und Gewerbemietern aufgrund der Corona-Krise abwenden. Bei privaten Wohnungsunternehmen und Gewerbevermietern dringt er auf Rücksichtnahme gegenüber den Mieterinnen und Mietern während der Krise.

Ziel ist es, so zu verhindern, dass Menschen in Folge der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren und Unternehmen ihre Flächen.

 

 

Begründung:

 

Das Menschenrecht auf eine Wohnung muss gerade in Krisenzeiten geschützt werden. Die Herausforderungen und Schwierigkeiten, denen sich viele stellen müssen sind vielfältig und in dieser Drucksituation sollte nicht noch die existentielle Bedrohung hinzukommen, die Wohnung zu verlieren.

Daher soll der Magistrat gemeinsam mit der GBO Maßnahmen erarbeiten, die dieses Risiko während der Corona-Krise minimieren.
Dazu könnten u.a. das Aussetzen von Zwangsräumungen und Mieterhöhungen zählen oder die Stundung oder Teilerlass von Mietschulden. Wichtig ist, dass in dieser Krisensituation unbürokratisch der Einzelfall betrachtet wird und es Lösungen und Unterstützung in der individuellen Situation gibt. Hierzu ist auch über den Aufbau eines temporären Beratungsangebotes nachzudenken.
Gegenüber der EVO sollte darauf gedrungen werden, die Praxis der Stromsperren in der Krise auszusetzen oder mit äußerster Zurückhaltung zu gebrauchen.

Das private Mietsegment entzieht sich weitgehend dem Zugriff der Stadt, jedoch sollten auch hier eindringliche Appelle und Vorschläge formuliert werden, wie die Situation der Mietenden gemildert werden kann.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.