Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

 

 

TOP 4
Entwicklung einer Progressive Web App und technische Umstellung des Internetportals www.offenbach.de
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-484 (Dez. I, Amt 13) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0881

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 11.02.2021,

2016-21/DS-I(A)0881/1

 

 

2016-21/DS-I(A)0881/1, 2016-21/DS-I(A)0881

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1. Dem in der Anlage beigefügten Konzept zur inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung des Internetportals www.offenbach.de zwecks Entwicklung einer Progressive Web App wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die Optimierung des Internetportals bis zum Jahresende 2021 voranzutreiben.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die im Zuge der Projektumsetzung geplante stärkere zielgruppengerechte Ausrichtung des gemeinsam von der Stadt Offenbach und der Stadtwerke-Gruppe verantworteten Internetportals www.offenbach.de. Online-Dienstleistungen sowie weitere Informationen und Services für die Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen sollen künftig sowohl von der Stadtverwaltung wie auch von der Stadtwerke-Gruppe stärker als bisher in den Vordergrund des Auftritts gestellt werden.

 

3. Die Stadt Offenbach beauftragt die Betreiberin des Internetportals www.offenbach.de, die Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft mbH (OSG), unter Beteiligung aller zu berücksichtigenden Organisationseinheiten mit der Umsetzung dieses Konzeptes.

 

4. Die Stadt Offenbach stellt der OSG für die Umsetzung der Punkte 1 bis 3 Mittel in Höhe von 150.000 Euro, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021, zur Verfügung. Diese Summe steht im Ergebnishaushalt 2021 auf dem Produktkonto 01010300.6861000113 „E-Government“ zur Verfügung.

 

5. Darüber hinaus sollten alle bestehenden und künftigen Digitalisierungsprozesse der Stadt daraufhin überprüft werden, wie Dienstleistungen und Informationen für die Bürger einfach, schnell und barrierearm über das Internetportal und eine App (siehe 7.) verfügbar gemacht werden können.

 

6. Der Magistrat wird beauftragt bei der ekom21 darauf hinzuwirken, dass alle Fachanwendungen von der ekom21 so ausgestaltet werden, dass sie optimal und einfach über ein mobiles Endgerät bedient werden können. Daneben sollte bei der ekom21 beantragt werden, dass sie Schnittstellen programmiert, um diese Fachanwendungen künftig in einer App optimal und benutzerfreundlich einbinden zu können (siehe 7.).

 

7. Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für das Angebot einer mobilen Nutzung der Onlinedienstleistungen von Stadt und Stadtwerke über eine (Open SmartCity-)App zu prüfen und über den Kostenrahmen, sowie weitere anzugehende Schritte zu berichten.

Konkret soll dabei geprüft werden, ob sich Offenbach an einer neuen Entwicklungsgemeinschaft für eine Open SmartCity-App beteiligt, die derzeit von der Bundesregierung gefördert wird und in der bereits die Städte Solingen, Remscheid und Wolfsburg zusammenarbeiten.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0881/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Punkt 1 wird wie folgt ergänzt am Ende:

(…)

Der Magistrat wird beauftragt, die Optimierung des Internetportals bis zum Jahresende 2021 voranzutreiben.

 

Punkt 4 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung fett hervorgehoben):

 

Die Stadt Offenbach stellt der OSG für die Umsetzung der Punkte 1 bis 3 Mittel in Höhe von 150.000 Euro, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021, zur Verfügung. Diese Summe steht im Ergebnishaushalt 2021 auf dem Produktkonto 01010300.6861000113 „E-Government“ zur Verfügung.

 

Als Punkte 5 bis 7 werden neu eingefügt:

 

  1. Darüber hinaus sollten alle bestehenden und künftigen Digitalisierungsprozesse der Stadt daraufhin überprüft werden, wie Dienstleistungen und Informationen für die Bürger einfach, schnell und barrierearm über das Internetportal und eine App (siehe 7.) verfügbar gemacht werden können.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt bei der ekom21 darauf hinzuwirken, dass alle Fachanwendungen von der ekom21 so ausgestaltet werden, dass sie optimal und einfach über ein mobiles Endgerät bedient werden können. Daneben sollte bei der ekom21 beantragt werden, dass sie Schnittstellen programmiert, um diese Fachanwendungen künftig in einer App optimal und benutzerfreundlich einbinden zu können (siehe 7.).

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für das Angebot einer mobilen Nutzung der Onlinedienstleistungen von Stadt und Stadtwerke über eine (Open SmartCity-)App zu prüfen und über den Kostenrahmen, sowie weitere anzugehende Schritte zu berichten.

Konkret soll dabei geprüft werden, ob sich Offenbach an einer neuen Entwicklungsgemeinschaft für eine Open SmartCity-App beteiligt, die derzeit von der Bundesregierung gefördert wird und in der bereits die Städte Solingen, Remscheid und Wolfsburg zusammenarbeiten.

 

 

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2016-21/DS-I(A)0881

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1. Dem in der Anlage beigefügten Konzept zur inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung des Internetportals www.offenbach.de zwecks Entwicklung einer Progressive Web App wird zugestimmt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die im Zuge der Projektumsetzung geplante stärkere zielgruppengerechte Ausrichtung des gemeinsam von der Stadt Offenbach und der Stadtwerke-Gruppe verantworteten Internetportals www.offenbach.de. Online-Dienstleistungen sowie weitere Informationen und Services für die Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen sollen künftig sowohl von der Stadtverwaltung wie auch von der Stadtwerke-Gruppe stärker als bisher in den Vordergrund des Auftritts gestellt werden.

 

3. Die Stadt Offenbach beauftragt die Betreiberin des Internetportals www.offenbach.de, die Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft mbH (OSG), unter Beteiligung aller zu berücksichtigenden Organisationseinheiten mit der Umsetzung dieses Konzeptes.

 

4. Die Stadt Offenbach stellt der OSG für die Umsetzung Mittel in Höhe von 150.000 Euro, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021, zur Verfügung. Diese Summe steht im Ergebnishaushalt 2021 auf dem Produktkonto 01010300.6861000113 „E-Government“ zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung