Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0020Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 06.05.2021

 

 

 

 

 

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24

Bereitstellung von zwei Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort Leibnizschule, Brandsbornstraße 11, Offenbach am Main

hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung für das Schuljahr 2021/2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-136 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.05.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Bereitstellung von zwei Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort Leibnizschule für das Schuljahr 2021/22 auf Grundlage der Bedarfsplanung des Stadtschulamts, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 460.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.

 

2.     Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Das Honorar der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen im aktuellen Rahmenvertrag, Fassung vom 02.11.2020, zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist im Grobkostenansatz in Höhe von 460.000,00 € enthalten.

 

3.     Aufgrund der kurzfristigen Bedarfsmeldung und der daraus resultierenden Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtver­ordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG einen quartalsweisen Projektstatusbericht dem Magistrat der Stadt Offenbach zur Verfügung stellen und halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr* berichten.

 

4.     Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und der Sonderfachleute sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird ein Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

5.     Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die erforderlichen Teilleistungen gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden ebenfalls auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.

 

6.     Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG ebenso auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. 460.000,00 € werden für das Jahr 2021 über das Produktkonto 03130100.0550000060, Investitionsnummer 0313010500601701 „Ankauf von Klassenraummodulen“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2021:             460.000,00 €
Gesamt:                                     460.000,00 €

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017

(DS I (A) 0227) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24, temporäre Klassenraummodule zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Schulplätzen“ zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 2 des Beschlusses beauftragt, zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen ab Schuljahr 2018/2019 Klassenraummodule an verschiedenen Standorten zu planen und bereitzustellen.

 

Die aktuellen Berechnungen des Stadtschulamts haben einen kurzfristigen Bedarf von zwei zusätzlichen Klassenräumen an der Leibnizschule Brandsbornstraße für das Schuljahr 2021/2022 ergeben. Die bereits zum Schuljahr 2019/2020 am Standort errichtete zweigeschossige Modulanlage mit vier Klassenräumen und eine eingeschossige Modulanlage mit einem Klassenraum lassen sich aus bautechnischen Gründen nicht aufstocken. Insofern ist geplant, den notwendigen Bedarf im Bereich des Parkplatzes unterzubringen.

Die Leibnizschule ist ein Gymnasium und befindet sich in der Brandsbornstraße 11. Sie nimmt die Jahrgangsstufen fünf bis 13 auf und versteht sich als offene Ganztagsschule mit Hausaufgaben- und pädagogischer Mittagsbetreuung.

Der Neubau wurde als Stahlbetonskelettkonstruktion mit vorgehängten Beton-Fertigteilelementen und dort eingesetzten Fensterelementen konzipiert und 1972 fertig gestellt. Der stark gegliederte, betongraue Baukörper besteht aus zwei zweigeschossigen Gebäuden (Bauteil A – B), einem zweigeschossigen Gebäude mit Atrium (Bauteil C), einem zweigeschossigen Rechteckbau (Bauteil D) und einer eingeschossigen Pausenhalle mit Atrium als zentrale Erschließung (Bauteil E).

Im Süd-Westen ist eine Sporthalle mit Cafeteria angesiedelt, die im Westen des Hauptbaukörpers durch eine Sportanlage ergänzt wird. Die Schule erfuhr in den letzten Jahren umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.

 

Die Liegenschaft wird durch die Stadtgrenze zu Frankfurt a. M. geteilt. Alle Schulgebäude befinden sich auf Offenbacher Gemarkung, der Großteil der Außenfläche sowie die Aufstellfläche der bereits errichteten Klassenraummodule befinden sich jedoch auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. Die neue Modulanlage soll auf einer Teilfläche des Parkplatzes errichtet werden, diese befindet sich auf Offenbacher Gemarkung.

 

Das Vorhaben befindet sich in der Nachtschutzzone der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Im weiteren Projektverlauf ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.

 

Da parallel die notwendigen Planungsschritte zur Errichtung eines neuen Gymnasiums am Güterbahnhof mit voraussichtlicher Fertigstellung zum Frühjahr 2026 eingeleitet sind, sollen die Module für eine Standzeit von mindestens fünf Jahren vorgehalten werden. Eine Kostenanalyse der OPG hat ergeben, dass ab einer Standzeit von 26 Monaten die Kaufkosten für die Klassenraumodule wirtschaftlicher gegenüber einer Anmietung sind.

 

Übertragung an OPG

Wegen weiterhin fehlender Personalressourcen im Bereich Hochbaumanagement wird dieses Projekt vollständig der OPG zur weiteren Planung und fristgerechten Realisierung übertragen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Grobkostenschätzung OPG

 

Hinweis: Der Antrag und Grobkostenschätzung OPG wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.