Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021

 

 

 

 

 

 

 

TOP 9
Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gemäß § 24 ff SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-070 (Dez. III, Amt 51) vom 03.03.2021,
2021-26/DS-I(A)0003

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24 SGB VIII soll gemäß dem in Anlage 1 beigefügten Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP), (Anlage 1) in Ausbaustufen bis 2025 erfolgen.

 

2.    Die bei der Kindertagesstättenentwicklungsplanung als Nachfrage durch Stadtverordnetenbeschluss (2011-16/DS-I(A)0115 vom 23.11.2011) bereits definierten Versorgungsquoten bleiben, wie im beigefügten KEP (Anlage 1) angewendet, wie folgt festgesetzt: Für Hortplätze 35%, für Kindergartenplätze (Ü3) 98% und für Krippenplätze (U3) 45% der jeweils tatsächlichen Population.

 

3.    Der Magistrat wird beauftragt, unter Einbeziehung der freien Träger von Kindertagesstätten die Ausbaustufen gemäß Tabellen 1 bis 3, jeweils Zeile 4 der betreffenden Altersgruppe in Anlage 1 einzuleiten und umzusetzen. Dabei soll die in Tabelle 6 Anlage 1 ausgewiesene Regionalverteilung nach Möglichkeit berücksichtigt werden, um eine wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, jährlich zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres der Stadtverordnetenversammlung über die Umsetzung des KEP zu berichten und bei veränderten Populationswerten oder begründeter Verzögerung bzw. Beschleunigung des Ausbaus gegenüber dem KEP diesen anzupassen und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. Erstmals ist 2022 zum Stichtag 31.12.2021 zu berichten.

 

5.    Die notwendigen Haushaltsmittel als Folgeaufwand für Betriebskostenzuschüsse für die Träger von Kindertagesstätten gemäß der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main“ sowie weiteren Aufwand im Produkt 06010500 für den Platzausbau gemäß vorliegendem KEP (Anlage 1) sind vom Magistrat in den Haushalten 2022 ff vorzusehen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung