Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0197Ausgegeben am 10.01.2022

Eing. Dat. 10.01.2022

 

 

 

 

 

Vollständiger Ausbau öffentlicher Gebäude mit Photovoltaikanlagen

Antrag CDU vom 10.01.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich alle Gebäude im Eigentum der Stadt Offenbach und im Eigentum ihrer Gesellschaften so weit wie möglich mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Zur Ausführung dieses Vorhabens ist zunächst zu prüfen und zu berichten, auf welchem Weg sich dieses Ziel bestmöglich erreichen lässt.

 

Als mögliche Varianten innerhalb der Berichterstattung sollen folgende Sachverhalte geprüft und gegenübergestellt werden:

 

-          Errichtung und Inbetriebnahme eigener Anlagen über eine eigene, eventuell neu zu gründende, Gesellschaft oder innerhalb einer bestehenden eigenen Gesellschaft,

-          Vermietungs-/ Überlassungsvertrag geeigneter Flächen mit der EVO AG,

-          Gleichzeitige Anwendung beider o.g. Möglichkeiten je nach technischen und wirtschaftlichen Anforderungen.

 

 

Begründung:

 

Bereits am 28.09.2004 beantragte die antragstellende Fraktion bei allen ab diesem Zeitpunkt neu zu erstellenden, öffentlichen Baumaßnahmen die maximal mögliche Nutzung von solarer Energieerzeugung zu berücksichtigen (2001–2006/DS-I(A)729). Ein stellenweise gleichlautender Änderungsantrag (2001–2006/DS-I(A)729/1) der damaligen Koalition wurde entsprechend am 09.12.2004 beschlossen.

 

Intention beider Anträge und auch des dementsprechenden Beschlusses war es seinerzeit, innerhalb kurzer Zeit eine möglichst flächendeckende Ausstattung entsprechend geeigneter Flächen mit Solarmodulen zu erreichen und somit als Stadt nicht nur signifikant den Anteil der innerhalb der Stadt genutzten erneuerbaren Energien zu erhöhen, sondern auch damit Vorbildfunktion für Bürger und Gewerbe zu übernehmen.

 

Dies wurde anscheinend bislang seitens des Magistrats unverständlicherweise nicht nachvollzogen. Der größte Anteil der seitdem vorgestellten Neubauvorhaben sieht zwar in statischer Hinsicht die Möglichkeit einer Installation entsprechender Technik vor. Diese wurde dann allerdings nur selten auch eingerichtet. Eine kürzlich im Ausschuss USV an den Magistrat gestellte Frage, weshalb nicht bislang im Sinne des genannten Beschlusses von 2004 gehandelt wurde, wurde von dieser Seite beantwortet, dass die Stadt grundsätzlich keine Photovoltaikanlagen betreibe.

 

Diese Auffassung entspricht nach Ansicht der antragstellenden Fraktion nicht der damals von einer breiten Mehrheit getragenen politischen Absicht, sondern hat darüber hinaus auch über den gesamten Zeitraum von 17 Jahren den Ausbau an erneuerbarer Energieerzeugung massiv verschleppt.

 

Daher hält es die antragstellende Fraktion zum einen für notwendig, den Beschluss von 2004 mit der damaligen Intention zu präzisieren, zum anderen soll dieser aufgrund der gegebenen Entwicklungen erweitert werden und es sollen nunmehr alle technisch und rechtlich geeigneten Flächen mit entsprechenden, aktuell vertretbaren Energieerzeugungsanlagen (Photovoltaikmodule) ausgestattet werden.

 

Um dies möglichst schnell durchzuführen, erscheinen mehrere Wege möglich:

 

Zum einen könnte die Stadt tatsächlich selbst Anlagen erstellen und betreiben oder eine ihr angegliederte oder bereits bestehende Gesellschaft damit beauftragen.

Zum anderen könnten geeignete Flächen vertraglich gegen einen entsprechenden Mietzins oder gegen Überlassung eines bestimmten Stromkontingents der EVO AG für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen zur Verfügung gestellt werden.

 

Welche Möglichkeit geeignet ist, ist zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Ziel muss es in erster Linie sein, die zur Verfügung stehenden Flächen nun auch in schnellstmöglicher Zeit zu nutzen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.