Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0253Ausgegeben am 07.04.2022

Eing. Dat. 07.04.2022

 

 

 

Ausschreibung und Neuvergabe eines Leistungsvertrages

 

„betriebsmedizinische Betreuung“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-102 (Dez. I, Amt 11) vom 06.04.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Amt 11 wird beauftragt die Dienstleistung „betriebsmedizinische Betreuung“ (inklusive Möglichkeit der Betreuung der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes) auszuschreiben und im Anschluss zu vergeben. Die Dienstleistung „betriebsmedizinische Betreuung“ wird für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre vergeben.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich für den Zeitraum 2022-2025 auf voraussichtlich 780.000 € und stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2022ff auf dem Produktkonto 01010200.7178000011 „Betriebsmedizin“ zur Verfügung. Hierfür wurden ab dem Jahr 2022 ff Mittel in Höhe von jeweils 195.000 € geplant.

 

 

Begründung:

 

Die Dienstleistung „betriebsmedizinische Betreuung“ wurde nach dem Übergang aus dem Klinikum Offenbach von der PIMA Health Group, der APUS GmbH und der Inframed GmbH durchgeführt. Die Betreuung der Feuerwehr erfolgt durch die APUS GmbH.

 

Im Jahr 2019 wurde entschieden, die Betriebsmedizin zukünftig mit einer eigenen Betriebsmedizinerin bzw. Betriebsmediziner abzuwickeln und diese Person im Stadtgesundheitsamt anzusiedeln. In drei Bewerbungsrunden konnte keine passende Betriebsmedizinerin bzw. Betriebsmediziner gefunden werden. Um eine langfristige betriebsmedizinische Betreuung sicherzustellen ist es notwendig, die Dienstleistung extern zu vergeben.

 

Aktuell ist von einer Mittelverwendung von 195.000€ p.a. auszugehen. Bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren und Inanspruchnahme einer weiteren Verlängerungsoption um zwei Jahre ergibt sich eine mögliche Gesamtsumme von 780.000€.

 

Die Notwendigkeit der Betriebsmedizinischen Betreuung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der DGUV Vorschrift 2 sowie dem Arbeitsschutzgesetz.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.