Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022

 

 

 

 

 

TOP 36
Öffentliche Grillflächen in Offenbach
Antrag FREIE WÄHLER vom 03.05.2022, 2021-26/DS-I(A)0274

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 19.05.2022,

2021-26/DS-I(A)0274/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0274/1, 2021-26/DS-I(A)0274

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie und wo im gesamten Offenbacher Stadtgebiet weitere „Grillzonen“ ausgewiesen werden können.

 

Zu prüfen ist weiter:

 

 a.  Welche Kosten für die Stadt durch das Ausweisen weiterer öffentlicher Grillflächen (inklusive feuerfeste Entsorgungsmöglichkeiten sowie das regelmäßige Reinigen der Flächen) für die Stadt Offenbach initial und folgend entstehen.

 

 b.  Ob die Möglichkeit besteht in Form von Partnerschaften auch private Gelände hierfür zu nutzen. (z.B. Kinder- und Jugendfarm).

 

 c.  Ob eine Gebühr für die Nutzung und Müllentsorgung der öffentlichen Grillflächen erhoben werden kann.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0274/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Wörter „innerhalb von 4 Monaten“ werden gestrichen. Der restliche Tenor bleibt unverändert.

 

 

2021-26/DS-I(A)0274 (neu)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie und wo im gesamten Offenbacher Stadtgebiet weitere „Grillzonen“ ausgewiesen werden können.

Zu prüfen ist weiter:

 

 a.  Welche Kosten für die Stadt durch das Ausweisen weiterer öffentlicher Grillflächen (inklusive feuerfeste Entsorgungsmöglichkeiten sowie das regelmäßige Reinigen der Flächen) für die Stadt Offenbach initial und folgend entstehen.  

 

 b.  Ob die Möglichkeit besteht in Form von Partnerschaften auch private Gelände hierfür zu nutzen. (z.B. Kinder- und Jugendfarm)

 

 c.  Ob eine Gebühr für die Nutzung und Müllentsorgung der öffentlichen Grillflächen erhoben werden kann.

 

 

2021-26/DS-I(A)0274 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt innerhalb von 4 Monaten zu prüfen und zu berichten, wie und wo im gesamten Offenbacher Stadtgebiet weitere „Grillzonen“ ausgewiesen werden können.

 

Zu prüfen ist weiter:

 

 a.  Welche Kosten für die Stadt durch das Ausweisen weiterer öffentlicher Grillflächen (inklusive feuerfeste Entsorgungsmöglichkeiten sowie das regelmäßige Reinigen der Flächen) für die Stadt Offenbach initial und folgend entstehen.  

 

 b.  Ob die Möglichkeit besteht in Form von Partnerschaften auch private Gelände hierfür zu nutzen. (z.B. Kinder- und Jugendfarm)

 

 c.  Ob eine Gebühr für die Nutzung und Müllentsorgung der öffentlichen Grillflächen erhoben werden kann.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung