Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0282Ausgegeben am 09.06.2022

Eing. Dat. 09.06.2022

 

 

 

 

Übernachtungssteuer für Offenbach

Antrag FREIE WÄHLER vom 09.06.2022

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

  1. inwiefern die Realisierung der Einführung einer „Übernachtungssteuer“ auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet auf berufliche und private veranlasste Übernachtungen durchgeführt werden kann.

 

  1. inwieweit und in welcher Höhe und Art der Erhebungsmaßstab der „Übernachtungssteuer“ veranschlagt werden kann, um den Tourismusbetrieb der Offenbacher Beherbergungsbetriebe weiter zu fördern.

 

  1. inwieweit, privat geführte entgeltliche, Übernachtungsmöglichkeiten wie Ferienwohnungen von dieser Übernachtungssteuer einbezogen werden und gesetzt dem Fall, dass dies nicht zutrifft, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine Einbeziehung dieser zu ermöglichen.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde am 22.03.2022 die Grundgesetzvereinbarkeit der örtlichen Übernachtungssteuer erneut bestätigt. Bereits 2011 war die Einführung der Übernachtungssteuer, unter dem Terminus der „Kulturförderabgabe“, Thema der Stadtverordnetenversammlung, welche jedoch nach damaliger Faktenlage nach dem Prüfungsbericht des Magistrats nicht weiterverfolgt wurde. (https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&aktiv=doc&docid=2011-0027719&year=2011&view=)

Die damaligen Begründungen des Magistrats, die drohende singuläre Besteuerung der Offenbacher Beherbergungsbetriebe wäre eine wirtschaftliche Sonderbelastung und potenzielle Gefährdung sowie die noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidungen; sind ,seit der Einführung der Frankfurter Tourismusabgabe von 2€ je privater Übernachtung und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes obsolet.

Durch den Widerspruch der Bundesverfassungsrichter gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 das keine Trennung bei Einzug der Bettensteuer von Dienst- oder Tourismusreisen notwendig sei, befürworten wir die vollständige Einbeziehung von beruflichen wie privaten Übernachtungen in Offenbacher Beherbergungsbetrieben. Die gesamtheitliche Erhebung ist, insbesondere durch die markante Rolle der Offenbacher Messe, mit der Internationalen Lederwarenmesse, sowie durch die geografische Nähe zur Frankfurter Messe, mit rund 5,9 Millionen Besuchern, sinnvoll, um dem erhöhten beruflichen Übernachtungsinteresse zu entsprechen.

Offenbach verzeichnete in präpandemischen Zeiten wie 2019 rund eine halbe Million (genau 533.522 Übernachtungen) privater und geschäftlicher Übernachtungen und auch trotz Pandemie 2020 noch 114.885 Übernachtungen. Bei einer ähnlichen Veranschlagung der Übernachtungssteuer, wie in Frankfurt am Main, würde aus der Einführung einer Übernachtungssteuer (gemessen zur besseren Vergleichbarkeit an den Zahlen von 2019) eine Steuermehreinnahme von 1.067.044€ resultieren.

 

Diese Steuermehreinnahmen sollen vordergründig zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung dienen und damit indirekt auch der Kulturförderung.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.