Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

 

 

 

 

 

TOP 12
Evaluation und Fortschreibung des Orientierungsrahmens für Bildungsentwicklung in Offenbach am Main
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 05.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0301

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. den am 05.09.2012 beschlossenen (2011-16/DS-I(A)0239) Orientierungsrahmen für Bildungsentwicklung in Offenbach am Main bis zum 28.02.2023 in Ankopplung an das Bündnis für Bildung zu evaluieren und der Stadtverordnetenversammlung bis 31.05.2023 einen Evaluationsbericht vorzulegen. Dabei sollte differenziert berichtet werden, inwieweit

 

    1. die im Orientierungsrahmen genannten Handlungsoptionen umgesetzt werden konnten und

 

    1. die im Orientierungsrahmen genannten zentralen Forderungen der Stadt Offenbach gegenüber dem Land Hessen (S. 10 Orientierungsrahmen 2012) formuliert wurden.

 

Daraus resultierende Handlungsoptionen sollen im Rahmen einer Bildungskonferenz (siehe Punkt 2 d.) erörtert werden.

 

  1. den Orientierungsrahmen für Bildungsentwicklung in Offenbach am Main auf Grundlage dieser Evaluationsergebnisse, der Daten des aktuellsten Erziehungs- und Bildungsberichts (EBO) und weiterer kommunaler Daten in Ankopplung an das Bündnis für Bildung im Anschluss fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden

 

    1. Der Orientierungsrahmen sollte wieder strukturelle Voraussetzungen und zentrale Problemlagen der Bildungsentwicklung in Offenbach darstellen

 

    1. Die Formulierung von Handlungsoptionen, aufgeteilt nach den vier Bildungsstationen „des Lebenslangen Lernens“, sollten auch im fortgeschriebenen Orientierungsrahmen vorgesehen werden.

 

    1. Darüber hinaus sollte der fortgeschriebene Orientierungsrahmen einen differenzierten Blick auf folgende Herausforderungen der Bildung in Offenbach themenbezogen vorsehen

 

1.               Digitalisierung der Bildung

2.               Ganztagsbetreuung

3.               Inklusion

4.               Bildungsbeteiligung/Bildungsgerechtigkeit

5.               Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

    1. Wesentliche Akteure der „Bildungslandschaft Offenbach“ sollten bei der Formulierung von Handlungsoptionen im Rahmen einer Bildungskonferenz angemessen einbezogen werden.

 

  1. eine Evaluation des fortgeschriebenen Orientierungsrahmens für Bildungsentwicklung spätestens nach 5 Jahren erneut durchzuführen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung