Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0331Ausgegeben am 30.08.2022

Eing. Dat. 29.08.2022

 

 

Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Offenbach und einer Stadt in der Ukraine

Antrag AfD vom 29.08.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Stadt Offenbach beschließt die Verpartnerung mit einer Stadt in der Ukraine.

 

Der Magistrat wird - in Zusammenarbeit mit dem Stadtverordnetenvorsteher - beauftragt, Kontakt mit möglichen Aspiranten für eine Städtepartnerschaft in der Ukraine aufzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung eine geeignete Partnerstadt vorzuschlagen.

 

 

Begründung:

 

Städtepartnerschaften leisten unbestritten einen erheblichen Beitrag zur Völkerverständigung. Sie tragen dazu bei, dass sich Menschen auf privater, wie kommunaler Ebene näherkommen und fördern über Grenzen hinweg die Begegnung in Freundschaft und Zusammenhalt. Darüber hinaus bilden sie das Fundament für Vertrauen, Zusammenarbeit und Frieden in Europa.

Deshalb sind, im Rahmen der Jumelage und im gemeinsamen Bestreben nach Austausch, Frieden und Völkerverständigung, europäische Städtepartnerschaften notwendige und überaus wichtige Verbindungen und haben sich über die vergangenen Jahrzehnte ihres Bestehens, auch über Krisenzeiten hinweg, immer wieder bewährt.

Vor dem Hintergrund des völkerrechtlich klar zu verurteilenden gewaltsamen Einmarsches von Russland in die Ukraine könnte eine Partnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine ein deutliches Zeichen setzen, und darüber hinaus, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Städtepartnerschaft der Stadt Offenbach mit der russischen Stadt Orjol, auf interkommunaler Ebene einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und Aussöhnung beider Konfliktparteien leisten und die Solidarität und Verbundenheit mit dem ukrainischen Volk unterstreichen.

Dabei könnte gegebenenfalls auf die Erfahrungen der Stadt Hanau zurückgegriffen werden, die eine Partnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine bereits beschlossen hat.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.