Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0334Ausgegeben am 31.08.2022

Eing. Dat. 31.08.2022

 

 

 

 

 

Live-Streaming - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 31.08.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach wird wie folgt ergänzt:

 

§ 15 a

Film- und Tonaufnahmen / Live-Streaming

 

(1) Im öffentlichen Teil der Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind Film –und Tonaufnahmen im Auftrag der Stadt Offenbach mit dem Ziel der Übertragung in Echtzeit im Internet (Live-Streaming) zulässig. Die Stadt Offenbach kann sich hierzu lizensierter Medien bedienen.

 

(2) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Übertragung ihres Wortbeitrages im Internet ablehnen, haben dies der / dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall werden Aufzeichnungen und Redebeiträge der oder des Widersprechenden nicht übertragen.

 

(3) Film-, Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal (außerhalb des Live-Streamings) durch Medienvertreter sind von der /dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung zu genehmigen. Das Fotografieren und Filmen durch Private ist grundsätzlich verboten.

 

 

Begründung:

 

Um auf Grundlage von § 52 Absatz 3 HGO Live-Übertragungen des öffentlichen Teils der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung rechtlich zu ermöglichen, ist die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach erforderlich.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.