Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0347Ausgegeben am 01.09.2022

Eing. Dat. 01.09.2022

 

 

 

 

 

Gestaltungssatzung für den Ortskern Bürgel

hier: Satzungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-298 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 31.08.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

2.     Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss vom 25.08.2021 (2021-26/DS-I(A)0096) über das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept „Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ ist im Rahmen der Maßnahme 14.3 für den Ortskern Bürgel eine Gestaltungssatzung zu erarbeiten.

 

Ziel der Gestaltungssatzung ist es, den historischen Ortskern Bürgels mit seinen charakteristischen baulichen Gestaltungsmerkmalen zu erhalten, seinen Bestand zu sichern sowie die Eigenart des Ortsbilds für die Zukunft zu bewahren und zu fördern. Denn der Bürgeler Ortskern ist trotz zahlreicher Eingriffe ein identitätsstiftender sowie kultur- und architekturhistorisch wichtiger Bereich. Um den spezifischen Eigenschaften des Bürgeler Ortskerns hinsichtlich der gestalterischen Anforderungen gerecht zu werden, unterscheidet die Gestaltungssatzung zwei Bereiche. Bereich A mit dem historischen Ortskern und Bereich B mit der gründerzeitlichen Erweiterung. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtsplan der Anlage zur Satzung zu entnehmen.

 

Die Gestaltungssatzung gilt für Neubau, An- und Umbau, Wiederaufbau, Renovierungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen sowie Modernisierungsmaßnahmen baulicher Anlagen nach § 2 Abs. 1 und 2 HBO. Dabei regelt sie die Gestaltung des Baukörpers, der Dächer, der Fassaden, der Fenster und der Werbeanlagen. Über den § 91 HBO können jedoch keine Festsetzungen zur Kubatur und zur Geschossigkeit bzw. Höhe von Gebäuden geregelt werden. Darüber hinaus berührt die Gestaltungssatzung nicht die Regelungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes sowie die Regelungen des Bauplanungsrechts.

 

Die inhaltliche Grundlage für die Festsetzungen der Gestaltungssatzung wurde 2017 und 2020/21 durch die beteiligungsorientierte Erarbeitung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts sowie 2016 und 2019 durch eine umfassende Kartierung und Analyse des Ortsbilds sowie der vorhandenen Bebauungsstrukturen geschaffen. Darüber hinaus stellt die Denkmaltopographie eine wesentliche Grundlage für die Satzung.

 

Die Satzung bringt gestalterische Aspekte mit individuellen Gestaltungswünschen und zeitgemäßen Wohnansprüchen in Einklang. Durch das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist sie zudem in ein integriertes Maßnahmenpaket eingebettet. Dieses besteht aus einem Stadtteilarchitekten und einem Anreizprogramm. Der Stadtteilarchitekt berät Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Gestaltungssatzung. Das Anreizprogramm ermöglicht finanzielle Anreize für Gebäudeeigentümer bei Sanierung und Modernisierung entsprechend der Satzung.

 

Idealerweise sind die Inhalte der Gestaltungssatzung auf den Bieberer Ortskern übertragbar, sodass im Rahmen des Förderprogramms auch hier die Gestaltungssatzung als integrierte Maßnahme mit Stadtteilarchitekt und Anreizprogramm umgesetzt werden kann. Dies bedarf einer weiteren konkreten Prüfung und wird im Rahmen einer separaten Vorlage eingebracht.

Anlagen:

1.  Satzungsentwurf inklusive Übersichtsplan mit der Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs

2.  Satzungsbegründung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.