Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0326/1Ausgegeben am 14.09.2022

Eing. Dat. 14.09.2022

 

 

 

 

 

Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" 
hier: Grundsatzbeschluss

Änderungsantrag CDU vom 14.09.2022

 

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0326 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Vereinbarung „Für eine fahrradfreundliche Stadt Offenbach am Main“ (vgl. Anlage 1 sowie Maßnahmenlisten), die von der Initiative Radentscheid, Magistrat und Verwaltung formuliert wurde, wird der Verkehrskommission der Stadt Offenbach vorgestellt.

 

2. Nach Prüfung und Diskussion der Vorlage gibt die Verkehrskommission eine Empfehlung zu der Vereinbarung, den Maßnahmenlisten und möglichen Änderungsvorschlägen ab.

 

3. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Vereinbarung enthaltenen Einzelmaßnahmen auf die Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Befragung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaftstreibenden zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 hin zu überprüfen und das Ergebnis der Überprüfung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

4. Auf Basis der Punkte 1. bis 3. wird die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0326 erneut der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

Die dem Grundsatzbeschluss „Radentscheid Offenbach am Main“ zu Grunde liegende Vereinbarung basiert auf Gesprächen zwischen der Initiative Radentscheid Offenbach, dem Magistrat und der Verwaltung der Stadt Offenbach.

Das legitimierte Gremium für die Beurteilung derartiger Eingriffe in den Straßenverkehr in Offenbach ist die Verkehrskommission. Diese wurde bei der Verhandlung der Vereinbarung zum Radentscheid übergangen. Um einen gleichberechtigten Interessenausgleich der Nutzer verschiedener Mobilitätsformen zu erreichen, ist jedoch das Votum und die Einschätzung der Mitglieder der Verkehrskommission unabdingbar. Hier werden auch die Interessen von Menschen vertreten, die nicht zwingend das Fahrrad als Fortbewegungsmittel präferieren, wie z.B. Behinderte, Fußgänger, Handwerker und Gewerbetreibende, Senioren sowie Taxifahrer. 

Darüber hinaus wurden durch zahlreiche Runden verschiedener Beteiligungsmöglichkeiten inclusive Präsenzveranstaltungen die Standpunkte der Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftstreibenden zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 erfragt. Die Kompatibilität der Ergebnisse ist mit den Maßnahmenlisten des Radentscheids abzugleichen. Für Unvereinbarkeiten sind Verfahrensvorschläge vom Magistrat vorzulegen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.